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28 September 2010

Schweizer Banker werden gejagt von USA Behörden!!


14. Januar 2009 Die US-Strafbehörden haben gestern die Nummer drei der Grossbank, Raoul Weil, als flüchtigen Angeklagten ausgeschrieben. Weil der Arm der Amerikaner weit reicht, kann der Generaldirektor die Schweiz nicht mehr verlassen, ohne Angst vor einer Inhaftierung haben zu müssen, wie frühere Beispiele zeigen.

Man kennt den Ausdruck aus US-Thrillern: «Fugitive», Flüchtender. Ein solcher ist nun offiziell Raoul Weil. Der 49-Jährige wurde von einem US-Richter auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben. Damit kann der dritthöchste UBS-Banker, der bis November die weltweite Vermögensverwaltung der Bank mit Zehntausenden von Mitarbeitern und bisher stolzen Milliardengewinnen, nicht mehr risikofrei die Heimat verlassen.

Weil wird vorgeworfen, 19 000 UBS-US-Kunden mit 18 Milliarden Dollar Vermögen bei der Steuerhinterziehung geholfen und damit Amerika um jährlich bis zu 300 Millionen Franken Steuereinnahmen betrogen zu haben. Weils Anwälte bezeichneten die Anklage, die vor zwei Monaten erfolgte, als haltlos, und wollen für ihren Mandanten vor Gericht einen Freispruch verlangen.


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Flüchtige sind fast nirgends sicher vor US-Zugriff

Andere Fälle von Wirtschaftsanklagen zeigen, wie unzimperlich die Amerikaner mit gesuchten Angeklagten umgehen können. Im Sommer 2003 führte die südkoreanische Polizei auf Geheiss der US-Behörden den Zürcher Wirtschaftsanwalt Hans Bodmer am helllichten Tag ab.

Bodmer sass gerade für seinen Universitäts-Sportverband auf dem Podium einer Veranstaltung in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul, als ihn ein Hotelangestellter von der Ankunft einer mehrköpfigen Polizeicrew informierte. Dem Schweizer blieb gerade noch Zeit, ins Zimmer zu eilen, das Nötigste einzupacken und seine Angehörigen und Anwaltskollegen in der Heimat ins Bild zu setzen. Dann wurde Bodmer abgeführt, in eine Limousine gesteckt, den zuständigen Gremien vorgeführt und in eine Haftanstalt gesteckt.


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Bodmer half nur noch Kooperation

Für den zähen, sportlichen Rechtsanwalt begann wohl eine der härtesten Prüfung seines Lebens. Monatelang schlief er auf einer dünnen Matte, ernährte sich von dürftigen Reisportionen und war lange Zeit von der Schweiz abgekoppelt. Die Amerikaner liessen den Anwalt schmoren, dem sie Mithilfe bei einem Rohstoff-Deal über Hunderte Millionen Dollar in einer Ex-Republik der Sowjetunion vorwarfen, bei dem mächtige US-Anleger zu Schaden gekommen waren.

Bodmer kam zum Schluss, dass ihm nur noch Kooperieren aus seiner misslichen Lage helfen kann. Er offerierte den US-Behörden, auf Einsprachen gegen seine Auslieferung zu verzichten. Im Jahr 2004 holten ihn US-Beamte in Seoul ab und flogen ihn nach Washington. Nach einer Weile wurde er aus der Haft entlassen, musste aber noch während Monaten eine elektronische Fussfessel tragen, durfte einen bestimmten Bewegungsrayon nicht verlassen, musste jeden Abend pünktlich in seinem provisorischen Zuhause sein und den Ermittlern ständig für Einvernahmen zur Verfügung stehen. Erst als sich Bodmer in einem Punkt schuldig bekannte, liessen ihn die Amerikaner laufen.


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Wie weiter mit Raoul Weil bei der UBS?

Das Schicksal von Hans Bodmer könnte für UBS-Generalgeneraldirektor Raoul Weil eine Warnung sein. Eine Verhaftung droht Personen, die den US-Status eines Flüchtigen tragen, nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Drittländern. Überall dort, wo die US-Behörden ihren Einfluss geltend machen können, besteht eine potenzielle Verhaftungsgefahr. Schon Italien könnte für Raoul Weil ab sofort zur Sperrzone werden. Wirklich sicher vor einem Zugriff der US-Häscher ist der UBS-Manager nur noch in der Schweiz.

Der neue Status eines «Fugitive» bedeutet eine scharfe Zäsur für den Mann, der bis vor kurzem den für die Bank wichtigsten Geschäftsbereich leitete und in den Jahren, als die UBS noch stolze Gewinne schrieb, auf ein Jahreseinkommen von rund zehn Millionen Franken gekommen sein dürfte.

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Selbst Kurer und Rohner könnten bald gejagt werden

Für die Grossbank stellt sich nun ebenfalls die Status-Frage für ihr langjähriges Kadermitglied. Offiziell ist Raoul Weil seit der Anklage vom vergangenen November von seiner Funktion befreit, um sich auf seinen Prozess vorbereiten zu können. Auf der UBS-Website wird Weil aber immer noch als Mitglied der Konzernleitung und damit als einer der obersten zwölf operativen Manager des Finanzmultis aufgelistet. Für die US-Behörden bedeutet dies, dass die UBS Raoul Weil trotz der Anklage nicht fallen lassen will.

Möglicherweise haben ihre Ermittler auch deshalb den Druck erhöht. Für die UBS-Spitze unter Präsident Peter Kurer und CEO Marcel Rohner ist seit der Anklageerhebung gegen Raoul Weil klar, dass der zuvor eingeschlagene Schmusekurs – die UBS hatte sich im Sommer 2008 für ihre Mithilfe bei der Steuerhinterziehung in den USA öffentlich entschuldigt und ihren Rückzug aus dem Geschäft mit reichen US-Kunden in der Schweiz angekündigt – nicht erfolgversprechend ist. Sowohl Kurer als auch Rohner können nämlich nicht ausschliessen, als Nächste ins Visier der USA zu geraten.

19. September 2010, 14:42, NZZ Online

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Kurer, Weil und Bovay vorläufig aus dem Schneider

Kurer, Weil und Bovay vorläufig aus dem Schneider

Erste Niederlage von US-Millionär Olenicoff im Streit gegen die UBS


Der zuständige Richter äussert erstmals Zweifel an den Vorwürfen von Ex-UBS-Kunden Igor Olenicoff und entscheidet im Sinne der UBS. Diese erringt wegen fehlender Zuständigkeit und mangelnder Beweise einen Teilsieg.

Z.B. Im Fall Olenicoff gegen die UBS gibt es Bewegung zugunsten der Grossbank. Der zuständige Richter Andrew Guilford in Santa Ana, Kalifornien, hat dem Antrag der drei angeklagten ehemaligen UBS-Manager Peter Kurer, Raoul Weil und Christian Bovay auf Abweisung der Klage stattgegeben.

Persönliche Treffen

Oleinicoff, der geständige Steuersünder, US-Milliardär und Ex-UBS-Kunde hatte im September 2008 die UBS und weitere Einzelpersonen, darunter Kurer, Weil und Bovay auf insgesamt 500 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Diese drei sollen Teil des gesamten kriminellen UBS-Vorgehens gewesen sein, Kunden wissentlich vom Bezahlen der geschuldeten Steuern in den USA abzuhalten. Mit allen dreien, so Olenicoff, sollen persönliche Treffen stattgefunden haben.

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Der Fall Igor Olenicoff

Im Dezember 2007 hatte sich der Immobilientycoon und einstige UBS-Kunde Olenicoff im Laufe einer langjährigen Untersuchung der amerikanischen Steuerbehörde IRS wegen seiner nicht deklarierten Auslandskonten schuldig bekannt und 52 Millionen Dollar an Nach- und Strafsteuern bezahlt. Sein Geständnis brachte die UBS-Steuerbetrugsaffäre ins Rollen. Im September 2008 drehte Olenicoff den Spiess um und verklagte die UBS sowie Einzelpersonen, darunter die ehemaligen UBS-Kaderleute Peter Kurer, Raoul Weil, Martin Liechti und Bradley Birkenfeld, sowie weitere Unternehmen auf insgesamt 500 Millionen Dollar Schadenersatz. Er und seine Gesellschaft Olen Properties seien das Opfer eines grossangelegten Betrugsystems der UBS geworden. Als «Bauernopfer» habe ihn die Grossbank mit «ihrem ausgezeichneten weltweiten Ruf» davon überzeugt, dass er seine Gelder in den ausländischen Konten der amerikanischen Steuerbehörde nicht melden müsse und dass das vollständig legal sei.

In ihrer Eingabe vom 26. Juli hatten die Anwälte von Kurer, Bovay und Weil die Abweisung der Klage verlangt, da keiner von ihnen kontinuierliche und systematische Kontakte in Kalifornien gehabt hätten, um eine ausreichende Zuständigkeit des Gerichts zu begründen. Zudem reiche die mutmassliche Handlungsweise der drei im Zusammenhang mit diesem Fall nicht für eine Klage aus.

Richter Guilford gab nun der Argumentation der Ex-UBS-Manager recht und erklärte, dass dem Gericht die Zuständigkeit für eine persönliche Haftbarkeitsmachung fehle.

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Kurer: Keine Beweise

In seiner neunseitigen Begründung führte Guilford ausführlich aus, warum er zu diesem Schluss gekommen ist. Einzeln geht er auf die Reisen nach Kalifornien und Geschäftskontakte mit Olenicoff der drei einstigen UBS-Manager ein.

  • Peter Kurer lebte während seines Studiums vor 25 Jahren für ein Jahr in Chicago. In Kalifornien war er nur drei Mal, einmal für Ferien und zweimal für geschäftliche Zwecke, die nichts mit Igor Olenicoff zu tun hatten, so das Gericht. Kurer könne sich nicht erinnern, jemals Olenicoff oder einen Vertreter seiner Gesellschaft Olen Properties persönlich getroffen zu haben. Olenicoff erklärt dagegen in seiner Klageschrift, er habe Kurer persönlich im Jahr 2006 in Zürich getroffen. 

Guilford begründete, selbst wenn man die Behauptung von Olenicoff in einem möglichst günstigen Licht sehe, sei es höchstens zu einem Treffen im Jahr 2006 gekommen, also zu einem Zeitpunkt, wo der Kläger schon gar kein Konto mehr bei der Grossbank gehabt hatte. Einen Beweis für dieses Treffen gebe es nicht. Das Gericht entscheide sich deshalb für die Version von Kurer und gebe dessen Antrag auf Klageabweisung statt.

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Weil: Keine Beweise

  • Raoul Weil lebte in den 90-er Jahren für vier Jahre in New York, danach besuchte er die USA und Kalifornien nur noch für jeweils kurze private oder geschäftliche Aufenthalte. Niemals traf er jemanden, der mit Olenicoff oder Olen Properties zu tun hatte. Olenicoff dagegen erklärte, er habe Weil persönlich an der Art Basel in Miami getroffen. Weil solle Olenicoff aufgefordert haben, mehr seiner Gelder auf UBS-Konten zu überweisen und mögliche daraus erwachsene Renditen mit ihm besprochen haben.

Gleich wie bei Kurer entschied das Gericht, dass zum einen keine Gerichtsbarkeit in Kalifornien bestehe und zudem Olenicoff seine Behauptung eines Treffens nicht beweisen könne. Auch hier entschied Guilford zugunsten von Weil und gab dem Antrag auf Abweisung der Klage statt.

Bovay: Keine genügenden Beweise

  • Komplizierter präsentiert sich die Situation im Fall von Christan Bovay. Dieser beaufsichtigte Bradley Birkenfeld, den Berater, der Olenicoff und sein Geld 2001 zur UBS brachte. Nachdem Olenicoff sein Geld an die UBS überwiesen hatte, kam es zu einem Treffen zwischen den beiden in Genf. Zu einem späteren Zeitpunkt telefonierte Bovay zudem mit Olenicoff. Am daraus erwachsenen Treffen in Kalifornien nahm Bovay dann aber persönlich nicht teil, Olenicoff traf sich mit anderen UBS-Managern. Danach soll es gemäss Bovay nur noch einmal zu einem persönlichen Treffen gekommen sein. Als Olenicoff im Jahr 2005 entschied, mit Birkenfeld die UBS zu verlassen, trafen sich die beiden in Miami. Olenicoff erklärte, dass er möglicherweise zu späteren Zeitpunkt wieder ein UBS-Konto einrichten wolle. Bovay schlug Olenicoff vor, ihm zu diesem Zweck einem anderen UBS-Berater in Zürich vorzustellen. 

Olenicoff bestreitet diese Version und behauptet, es sei zu einer ganzen Reihe von persönlichen Treffen und Abendessen zwischen ihm und Bovay gekommen, auch nach seiner Zeit als UBS-Kunde. Erneut konnte Olenicoff auch für diese Treffen keine ausreichenden Beweise vorlegen. Zu diesem Schluss kam Richter Guilford und gab auch Bovay recht.

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Fehlende Beweise als Hauptproblem

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Gericht keine Beweise für die Behauptungen von Olenicoff und damit auch keine genügenden Grundlagen für die Zuständigkeit fand. Diese fehlenden Beweise ziehen sich, wenigstens aus der Sichtung der bisher vorliegenden Papiere, durch die ganze Klage von Olenicoff hindurch und sind einer der Hauptgründe dafür, warum sich die UBS im Fall Olenicoff grundsätzlich siegessicher zeigt.

«Hinterfragen der Zuverlässigkeit»

Guilford verwies zum ersten Mal öffentlich auf Unregelmässigkeiten in den Aussagen von Olenicoff. So hatte Olenicoff behauptet, es sei zu einem persönlichen Treffen zwischen Bovay und ihm in «Kalifornien» gekommen. Allerdings, in der «ursprünglichen Version» von Olenicoff, so Guilford, sei «Kalifornien» nicht ausdrücklich genannt. «Wenn Parteien Fakten hinzufügen oder wegnehmen, dann beginnt das Gericht die Zuverlässigkeit und Integrität dieser Partei zu hinterfragen», wird Guilford deutlich. Der Richter fordert nun alle Parteien auf, alle Papiere und Eingaben künftig sorgfältig zu prüfen, damit es nicht mehr zu solchen «Fehlern»  komme.

Es scheint, als wären Kurer, Bovay und Weil im Fall Olenicoff aus dem Schneider. Allerdings, ein Rekurs bleibt möglich und sollten neue Indizien auftauchen, könnten den Betroffenen erneut eine juristische Verfolgung drohen, wie die «Sonntags-Zeitung» ausführt.