"Hilfe ist anzubieten, Hilfe ist aber auch anzunehmen"
Kirsten Heisig
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Kirsten Heisig. Foto: Robert Strasser |
Von Ruth Pauli
Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig konstatiert eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Jugendlichen aus Migrantenfamilien, und sie propagiert einen offensiven Umgang mit dem Problem der Ghettoisierung.
Wiener Zeitung: Sie arbeiten seit 1990 als Jugendrichterin in Berlin und sind derzeit für Neukölln-Nord zuständig, das eine besondere Migrationsproblematik hat.
Kirsten Heisig: In Teilen Berlins, wo sich die migrantischen Communities ausgeweitet haben, hat sich eine Kriminalität entwickelt, derer wir mit rein justiziellen Mitteln nicht mehr Herr werden. Dazu gehört ganz vorrangig Neukölln-Nord: 300.000 Einwohner, davon 35.000 türkischstämmig und 10.000 staatenlose Palästinenser. In dem Bezirk leben 88.000 Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 23 Prozent, unter Migranten aber bei 60 Prozent. Das ist sozialer Sprengstoff per se. Die Hauptschulen werden überwiegend nur noch von migrantischen Kindern besucht – zu 95 Prozent, fast 100 Prozent. Fast alle ihre Eltern sind Arbeitslosengeldempfänger.
Und vor diesem Hintergrund hat sich eine neue Form der Jugendkriminalität entwickelt?
Sie ist von großer Gewalttätigkeit geprägt. Es wird nicht einfach nur etwas weggenommen, sondern der Sinn der Straftat besteht darin, Gewalt auszuüben. Früher hat eine Truppe migrantischer Jugendlicher eine oder zwei Personen umringt und gesagt: "Handy raus!" Das war's. Jetzt beginnt dann erst das wirklich Hässliche an der Tat. Mit dem Handy kann man ein hübsches Video drehen. Das Opfer wird zusammengeschlagen, manchmal werden ihm mit Eisenstangen die Zähne ausgeschlagen, und das wird gefilmt. Dann werden andere Jugendliche herbeitelephoniert, die sich das angucken können, das Video wird weiter versendet. Das Opfer wird auch verbal erniedrigt. Oft sagen die Opfer mir, das Schlimmste sei gewesen, am Boden zu liegen und als ungläubiger Schweinefleischfresser bezeichnet zu werden.
Wann hat das begonnen?
Mit fällt es seit fünf Jahren auf, dass die Erniedrigung und das massive körperliche Attackieren in den Vordergrund gerückt sind. Nach der Erklärung dafür suche ich noch. Es wird gesagt: Weil die soziale Lage der migrantischen Familien so desolat ist, begehen sie vermehrt Straftaten. Warum man aber ein Opfer zusätzlich zum materiellen Vorteil so extrem körperlich attackieren und auch in seiner Würde herabsetzen muss, kann mir keiner erklären.
Was ist Ihre Erklärung?
Es ist eine Ghettoisierung eingetreten. Alle haben, was sie brauchen: Es gibt den arabischen Metzger, den türkischen Bäcker, Rechtsanwalt und Arzt. Man braucht nicht mehr Teil der Aufnahmegesellschaft zu werden, um vernünftig existieren zu können. Nicht, dass die soziale Lage brillant wäre – die Aufnahmegesellschaft ist hier weiter gefragt – aber ich verspüre einen beidseitigen Rückzug, eine Abgrenzung – wir sind wir und ihr seid ihr. Daraus wird die Berechtigung abgeleitet, diese Abgrenzung in herabsetzende Worte zu kleiden.
"Zufriedene Menschen arbeiten besser als unzufriedene" – Kirsten Heisig im Gespräch mit der "Wiener Zeitung"- Mitarbeiterin Ruth Pauli. Foto: Robert Strasser
Geht das mit einer Islamisierung Hand in Hand?
Das könnte man denken. Ich bin nicht kompetent genug, das abschließend beurteilen zu können. Aber die verbale Abgrenzung ist da. Zwischen Arabern und Deutschen, Arabern und Türken. Man sagt: Der Araber steht über dem Türken und über dem Deutschen erst recht. Aber meine Jugendlichen erzählen mir nicht: "Ich gehe in eine Moschee und deshalb weiß ich, das wir besser sind als ihr." Dieses Phänomen gibt es nicht.
Nun passiert eine Entwicklung wie in Neukölln-Nord ja nicht über Nacht. . .
Man hat sie geschehen lassen. Als die Schulen 75 oder 80 Prozent Migrantenkinder hatten, wurde das noch nicht thematisiert. Als wir bei 90 Prozent waren, stand dann in den Zeitungen: "Und was machen wir jetzt?" Da wurden dann so geniale Sachen vorgeschlagen wie Bussing . . .
. . . .also das Austauschen von Kindern aus verschiedenen Vierteln mit dem Schulbus.
Das ist nicht wirklich realistisch. Jetzt will man versuchen, die Schulen zu mischen, indem man bei den Gymnasien eine Quote einführt. 30 Prozent der Gymnasiumsplätze sollen unter denen verlost werden, die etwas benachteiligt sind. Die schickt man dann ins Gymnasium, ohne dass sie räumlich oder sozial in der Nähe sind. Auch das halte ich für fragwürdig.
Privatschulen haben dann wohl noch mehr Zulauf?
Die Privatschulen schießen aus dem Boden. Es zeichnet sich eine klare Spaltung ab. Dass man die Hauptschulen abschafft und Sekundarschulen einführt, wo Real- und Hauptschule zusammengelegt sind, halte ich für richtig. Weil sonst die Hauptschule ein reines Auffangbecken ist für die mirgrantischen Kinder und das verbleibende arbeitslose Prekariat. Das kann nicht integrativ wirken.
Lässt sich die Situation in Neukölln-Nord noch ändern?
Das weiß ich nicht, aber man sollte in anderen Bezirken vermeiden, dass sich eine ähnliche Entwicklung vollzieht. Dafür braucht man ein attraktives Schulangebot, interessant für migrantische wie für nicht-migrantische Familien. Denn wenn wir die Ethnien nicht gemischt bekommen – am besten schon im Kindergarten –, dann fährt man alles an die Wand. Es beginnt in den Elternhäusern, da bauen sich die Vorurteile auf. Die migrantischen Eltern äußern sich nicht ausschließlich positiv über die Aufnahmegesellschaft. Umgekehrt ist es genauso. So ist die Auseinanderentwicklung programmiert, die in den Eltenhäusern installiert wird.
Das stimmt wohl auch für das Frauenbild.
Die Kopftuchfrage fällt natürlich in die Religionsfreiheit. Aber wenn die Kinder damit aufwachsen und dann in der Kindertagesstätte und der Grundschule der blonden Erzieherin in Minirock und Latschen sagen: "Du hast mir gar nichts zu sagen, du trägst kein Kopftuch", dann ist für ein friedliches Miteinander schon viel Boden verloren. Wir müssen Geld in intelligente Erziehungskonzepte und nicht in einzelne über die Stadt verstreute Projekte investieren. Es geht um attraktive Kindergärten und Schulen. Gemischtethnisch, also 50 zu 50 muss der Standard sein, damit die Kinder miteinander umgehen lernen, bevor sich das Vorurteil ausgepägt hat. Das kostet natürlich Geld.
Sie gehen als Richterin einen neuen Weg: Sie setzen die Schulpflicht durch.
Als Jugendrichterin komme ich an die Eltern erst heran, wenn die Straftaten begangen worden sind, und das Jugendamt mir den Lebenslauf schildert. Dann sehe ich den sozialen Hintergrund, ob die Eltern arbeiten, wieviel Kinder vorhanden sind etc. Da sind wir häufig zu spät dran. Wenn einer im Alter von 15 Jahren massive Gewaltdelikte begeht, gar nicht oder sehr selten zur Schule gegangen ist, was soll ich da machen? Da ist die Schulpflicht schon durch. Man muss auf die Familien schauen, bevor das Schulversäumnis sich verfestigt hat. Und da habe ich festgestellt, dass das Schulgesetz Bußgelder vorsieht bis zu 2500 Euro oder zwei bis sechs Wochen Erzwingungshaft, wenn die Eltern die Kinder schuldhaft nicht in die Schule schicken.
Dieses Bußgeld hat Ihnen einen Hardliner-Ruf eingetragen.
Die Möglichkeit der Bußgelder ist geltendes Recht. Es wird aber nur zögerlich angewendet, weil man sagt: "Die haben als Arbeitslosengeldbezieher ohnehin kein Geld." Aber wer über eine rote Ampel fährt, muss auch zahlen. Da ist die Schulpflicht allemal wichtiger. Und es ist ein Ansatzpunkt, wo man die Familien nicht erst kennen lernt, wenn einer mit 15 bei mir vor Gericht steht, sondern schon, wenn die Schule anzeigt, dass der Achtjährige nicht in die Schule geht und die Familie vier Wochen länger Türkeiurlaub macht. Da kann ich schon anhand des Bußgeldverfahrens sehen, wie die Entwicklung ist. Da gab es großes Geschrei: "Die Richterin sperrt die Eltern ein!" Aber es ist uns wichtig, dass ein Kind in die Schule geht. Es ist eine Pflicht, wer dagegen verstößt, muss mit Nachteilen rechnen.
Verstehen das die bildungsfernen Eltern?
Die muss man eben darauf aufmerksam machen, dass sie in einer Gesellschaft leben, in der Bildung wichtig ist. Darum führe ich Elternabende durch, um ihnen unsere Rechtsordnung plausibel zu erklären – nicht vom sozialarbeiterischen Ansatz her, sondern auch vom repressiven. Wenn man mit ihnen spricht, dann ist es nicht besonders kompliziert, das zu vemitteln. Man muss ihnen sagen, was hier anders ist. Das verstehen sie. Auch das mit den Bußgeldern. Die Irritation ist nur in meinem eigenen Umfeld, nicht bei den Migranten.
Ich kombiniere das auch mit eigener präventiver Elternarbeit, gehe zu den migrantischen Verbänden und sage: "Ich bin die böse Frau, die die Eltern bestraft, aber ich möchte mit ihnen reden, wie man das vermeiden kann. Mir geht es um das Fortkommen ihrer Kinder, damit die nächste Generation als Lehrer, Erzieher, Polizeibeamte und Jugendamtsmitarbeiter beschäftigt werden können."
Da rennt man offene Türen ein. Ich bin noch nie von den Migrantenvereinen zurückgewiesen worden. Im Gegenteil. Gerade der türkische Mittelstand sagt mir häufig: "Setzt eure Gesetze durch." Ich versuche auch immer zu betonen, dass es nicht zuletzt um zigtausende, vollkommen unauffällige und integrierte Migranten geht, die davor geschützt werden müssen, mit Intensivstraftätern in einen Topf geworfen zu werden. Deshalb ist es wichtig hinzugehen, aufzuklären und das Problem gemeinsam zu lösen.
Das machen Sie freiwiliig?
Ja, in meiner Freizeit. Anders geht's nicht. Das ist sozusagen mein zeitaufwendiges Hobby. Ich will mir nicht sagen lassen: "Du schwingst die Keule, aber tust nichts, was den Missständen ursächlich entgegenwirkt." Doch wenn wir trotz der Durchsetzung der Schulpflicht Hinweise haben, dass das Kind weiter nicht in die Schule geschickt wird, dass kriminelle Strukturen in der Familie bestehen, dann bin ich der Meinung, dass man beim Bußgeld nicht stehen bleiben kann. Da muss das Kind aus der Familie genommen werden.
Jugendliche Gewalttäter werden immer aggressiver. Foto: Bilderbox
Noch mehr Härte?
Natürlich muss das Jugendamt Angebote mit Familienhilfe vorschalten. Aber bei Kindeswohlgefährdung ist eine Herausnahme aus der Familie vorzusehen. Auch das ist geltendes Recht. Wer seine Kinder in kriminellen Strukturen aufwachsen lässt, der macht sich strafbar. Darauf muss man zumindest einmal hinweisen. Hilfe ist anzubieten, Hilfe ist aber auch anzunehmen. Wir können nicht in einer Großfamilie drei Helfer einsetzen, was ein Schweinegeld kostet, und dann, wenn die Hilfe nicht angenommen wird, einfach sagen: "Bildungsfernes Elternhaus, da kann man nichts machen". Damit geben wir die Kinder auf.
Mir geht es ganz klar um das Kindeswohl. Denn jedes zweite Berliner Kind hat einen Migrationshintergrund und soll doch diese Stadt einmal gestalten, tragen, soll im positiven Sinne mitwirken. Das können wir nicht erreichen, indem wir die Kinder im Ghetto lassen, in der Hauptschule versacken lassen, in den Familien teilweise verkümmern lassen, nur um politisch korrekt zu bleiben. Das kann sich die Gesellschaft im Interesse der nachwachsenden Generation nicht erlauben.
Schon durch den Islam gibt es aber die Unterschiede in den Grundwerten. Wie kann sich das annähern?
Das kann nur aus der Community heraus geschehen. Wir können es nur vorleben und vorgeben, wie es sich in Mitteleuropa darstellt und dass das Religiöse kein Übergewicht bekommen darf. Der Konsens kann doch immer nur die Verfassung sein. Da steht alles drin, was für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen wichtig ist. Dort ist auch die Religionsfreiheit garantiert, aber das ist kein Grundrecht de luxe. Da steht auch Gleichbehandlung von Mann und Frau, oder: niemand darf diskriminiert werden wegen seiner geschlechtlichen Neigungen. Das kann man nur vorgeben und vorleben und darauf bestehen, dass die Grundrechte das Maß der Dinge sind, die gemeinsame Schnittmenge, und nicht religiöse Einstellungen.
Schule und Bildung haben immer etwas mit Leistung zu tun. In der westlichen Welt ist das ein hoher Wert, der in der islamischen Welt nicht vorkommt.
Ich habe gedacht, dass sich das auswächst, dadurch dass die Menschen über Generationen hier leben. Normalerweise, wenn ein Mensch anderswo hin geht, lässt er seine Heimat hinter sich. Dieser Effekt ist aber nicht eingetreten. Die erste Zuwanderergeneration der Ostanatolen kam hierher und hat gedacht: "Wir arbeiten jetzt hier ein Ründchen, verdienen Geld, bauen uns dann in unserer Heimat ein Haus und fertig." Da kann man es noch nachvollziehen, dass sie sich nicht integriert haben. Wozu man sagen muss: Sie haben sich durchaus an unsere Rechtsordnung gehalten. Aber sie gingen nicht zurück. Bei der zweiten und dritten Generation, mit denen wir jetzt die Probleme haben, fangen wir immer wieder von vorne an mit der Integration, weil die türkischen Jungs von zu Hause teilweise mitbekommen: "Du heiratest eine Frau aus Ostanatolien". Da kommt dann ein im besten Fall 18-jähriges Mädchen, häufig werden sie älter gemacht als sie sind. Und sie fängt wieder bei Null an. Sie kommt aus der bildungsfernen Struktur und wird auch häufig von der deutschen Gesellschaft fern gehalten, weil die Schwiegermutter das so will. Das zu knacken, ist für uns unglaublich schwierig. Es ist so schwierig, an diese Familien heranzukommen, weil es nicht erwünscht ist, dass wir herankommen.
Und die türkischen Mädchen, die hier geboren sind?
Diese Mädchen machen sich den Umstand, dass sie viel zu Hause sind, zu Nutze und lernen viel. Sie galoppieren ihren Brüdern leistungsmäßig davon, dadurch entsteht bei den Jungs ein doppeltes Problem. Sie haben nicht mehr die Väter als Identifikationsmodell, weil die arbeitslos sind und aus der Familie verschwinden – entweder ganz oder ins Teehaus. Und dann müssen sie zur Kenntnis nehmen, dass ihre Schwestern schulisch erfolgreich sind, viel häufiger Abitur machen und auf den Universitäten erscheinen, wenn die Eltern das erlauben. Das macht für die Jungs ein doppeltes Problem. Was die Sache nicht vereinfacht.
Wie auch bei uns, liegt in Deutschland zwischen einer Jugend-Straftat und der Verhandlung oft ein halbes Jahr. Sie haben das geändert.
Wenn einer vor drei Wochen einen Ladendiebstahl begangen hat, dann bei der Polizei war und jetzt eine Windschutzscheibe eintritt und außerdem aus einer Familie kommt, wo sowieso schon alle im Knast sitzen, braucht man schnell eine Maßnahme. Bei klarer Beweislage wird er vernommen, dann ruft der Polizist den Staatsanwalt an, der mir zugegeben ist, und der gibt sein Okay. Dann geht ein Bote vom Staatsanwalt zu mir mit der Bitte, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Zeitgleich schaltet er das Jugendamt ein. So haben wir keinen Zeitverlust durch Ermittlungen, durch Schreib-Staus bei der Staatsanwaltschaft, sondern alles kommt per Anruf und per Boten ganz schnell zu mir.
Sie umgehen also den langsam arbeitenden großen Apparat.
Ja, wir haben kleine Einheiten, die Face to face arbeiten. Da geht nicht so viel Zeit in den Strukturen verloren. Weil es ein kurzes, kleines Verfahren ist, kann ich es an einen meiner Verhandlungstage noch anfügen. Mache ich einfach eine halbe Stunde länger, auf die kommt es auch nicht mehr an. Dadurch ist es gelungen, auf drei Wochen Abstand bis zum Verfahren zu kommen. Das hat einen ungeheuren Effekt.
Der worin besteht?
Da hat man noch eine ganz andere Situation zwischen Täter und Opfer. Die Empathie ist noch da, die emotionale Verbindung und die erinnerungsmäßige Verknüpfung zur Tat sind bei beiden noch vorhanden. Die können noch ganz anders miteinander reden. Also entfaltet auch die Gerichtsverhandlung einen erzieherischen Effekt. Dann sagt man im Urteil: "Ich weise Dich jetzt an, zur Schule zu gehen". Da sagt der: "Okay, alles wie immer, mach ich nicht." Da nehme ich Kontakt zur Klassenlehrerin auf, gebe ihr meine Handynummer und sage: Wenn Ali morgen nicht kommt, möchte ich auf meiner Mailbox eine Nachricht haben, dass er nicht da war. Dann hat er drei Tage später eine Anhörung bei mir, und dann schicke ich ihn in den Beugearrest. Das kann ich x-mal machen, bis ich vier Wochen ausgeschöpft habe, und bis er es kapiert hat – oder auch nicht.
Aus dem Urteil folgt also direkt etwas. Wenn ihm die Lehrerin sagt: "Du musst in die Schule kommen oder Du kommst in den Arrest", dann ist er erst einmal beklommen und fragt sich: "Woher weiß die das?" Dass der Richter und der Lehrer miteinander kommunizieren, ist außerhalb seiner Vorstellungskraft.
Aber es hat sich herumgesprochen?
Sehr schnell. Und der Effekt bei den Schülern ist erheblich. Auch die Lehrer fühlen sich in ihrer Autorität unendlich gestärkt. Sie sind ja fast ohne Möglichkeit, noch irgendetwas Disziplinarisches zu tun. Ob die Schüler einen Eintrag ins Klassenbuch bekommen oder von der Schule versetzt werden, interessiert die doch gar nicht. Wir haben schon eine Art Wanderpokal unter all den Schülern, die von einer Schule zur andern wandern, weil jeder sie loswerden will. Dementsprechend froh sind die Lehrer über so eine Handhabe. Sie können dann natürlich auch mit den Eltern und Schülern verhandeln, diese Freiheit haben die Lehrer. Wenn sie signalisieren, dass es nach einer gerichtlichen Anhörung besser läuft mit dem Schulbesuch, kann von der Arrestvollstreckung abgesehen werden. Außerdem ist sichergestellt, dass auch aus der Arrestanstalt heraus die Schule besucht werden kann. Aber die Lehrer haben durch meine Ansprechbarkeit und schnelle Reaktion ein Druckmittel. Bedacht werden muss dabei aber, dass wir als Jugendrichter nur im Spiel sind, wenn der Schüler eine Straftat begangen hat.
Das ist nachgerade revolutionär.
Es sind Ansätze, Mosaiksteine, kleine Beiträge. Ich glaube, man kann mit vielem kreativer umgehen, als es gemeinhin getan wird. Jede beteiligte Institution beschuldigt andere, irgendwas falsch gemacht zu haben – die Justiz schiebt es aufs Jugendamt, das wieder auf die Schule, die Schule auf die Politik, die Politik auf die Migranten und die Migranten aufs System. Das bringt ja alles nichts. Wenn jeder selber schauen würde, wo das Problem liegt und wie er mit seinen Möglichkeiten die Arbeitsergebnisse verbessern kann, dann kämen wir einen großen Schritt weiter. Ich versuche das und arbeite deutlich zufriedener. Darauf kommt es auch an: Zufriedene Menschen arbeiten besser als unzufriedene. Natürlich habe ich den Tanker nicht gewendet, aber man macht mehr aus seinen eigenen Möglichkeiten und arbeitet selber besser und erzielt Effekte.
Verhältnisse wie bei Ihnen würden in Österreich Wahlkämpfe noch ärger an der Zuwandererfrage hochkochen lassen. Emotionalisieren Ihre Parteien nicht die Wähler damit?
Das brauchen unsere Parteien nicht. Die Wahlen in Berlin werden im Osten entschieden. Und dort hat man dieses Problem nicht. Also wird es nicht thematisiert.
Kirsten Heisig: Sieht man die zarte 48-Jährige mit dem offenen Lächeln, dann will diese Erscheinung nicht zu ihrem von den Medien verpassten Etikett passen: "Richterin Gnadenlos". In Berlin sind die Jugendrichter Bezirken zugeteilt. In ihren 20 Jahren Berufspraxis hat Heisig alle möglichen "Klienten" gehabt – die jungen Rechtsradikalen, die Jeunesse dorée und seit 1991 eben die Zuwandererkinder der ersten bis dritten Generation. Berlin-Neukölln: ein Viertel, das sie bereits für verloren hält. Doch Kirsten Heisig hält dagegen. Die Jungen will sie nicht verlieren. Sie brachte Tempo in die Justiz, sie nimmt die Eltern in die Pflicht, wenn es um die Schulbildung geht. Sie verlangt, dass Recht und Pflichten der Aufnahmegesellschaft akzeptiert werden.
Damit ist Kirsten Heisig in ganz Europa zu einer begehrten Auskunftsperson geworden. Überall wo man Multi-Kulti und Wegschauen als den falschen Weg in der Integrationspolitik erkennt, wird sie eingeladen und konsultiert – wie in Wien von der VP-Stadträtin Isabella Leeb. Wo es um die Zukunft geht, hält Heisig Political Correctness für gefährlich. Die Mutter zweier Kinder nennt die Dinge beim Namen – auch in der Aufklärungsarbeit bei migrantischen Eltern und in islamischen Vereinen, wohin sie ihr Verantwortungsgefühl sogar in ihrer Freizeit bringt. Für so manchen jugendlichen Delinquenten ist es wohl eine Gnade, der Richterin Gnadenlos begegnet zu sein.
http://mp3.podcast.hr-online.de/mp3/podcast/derTag/derTag_20100727.mp3
Kirsten Heisig (* 24. August 1961 in Krefeld ; + 3.
Juli 2010 in Berlin; geboren als Kirsten Ackermann) war
eine deutsche Juristin.
Nach dem Abitur 1981 siedelte sie nach Berlin über und
studierte an der Freien Universität
Rechtswissenschaften. Nach dem Zweiten Staatsexamen
trat sie 1990 in den Berliner Justizdienst ein.
Anfänglich war sie als Staatsanwältin für den Bereich
Betäubungsmittelkriminalität tätig. Seit 1992 war sie
als Richterin eingesetzt, zunächst für allgemeine
Strafsachen, ein Jahr später für Jugendstraftaten.
Sie arbeitete zunächst in den Stadtbezirken Pankow,
Friedrichshain und Kreuzberg. Seit 2008 war sie als
Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten für die
Rollbergsiedlung im Bezirk Neukölln zuständig. Um der
hohen Kriminalitätsrate in dem Viertel, in dem rund 40
Prozent mehr Straftaten begangen werden als im Berliner
Durchschnitt, zu begegnen, initiierte sie das so
genannte Neuköllner Modell .
Am 28. Juni 2010 verschwand sie spurlos und am 3. Juli
2010 wurde sie in einem Waldstück im Tegeler Forst bei
Berlin-Heiligensee tot aufgefunden. Zweieinhalb
Stunden nach dem Fund der Leiche trat die Berliner
Justizsenatorin Gisela von der Aue an die
Öffentlichkeit und erklärte, Kirsten Heisig habe
"offensichtlich Suizid" begangen. Dies wurde in den
nächsten Tagen durch die Staatsanwaltschaft, weitere
amtliche Stellen und die Ergebnisse der Obduktion
bestätigt . Als Hintergrund wurden in der Presse zum
einen "persönliche Probleme" genannt , zum anderen "ein
Burn-out infolge einer hohen Arbeitsbelastung, die
mit dem Privatleben nicht mehr in Einklang zu bringen
gewesen sei", weiterhin auch Depressionen .
Es gibt jedoch Stimmen, die die offizielle These vom
Selbstmord in Frage stellen; eine alternative These
wurde bisher allerdings nicht formuliert.
Sie ist auf einenFall gestossen, beim dem Geheimdienste die Jugendlichen benutzten.
Kriminelle Jungendliche sind nützlich um die Gesellschaft in Angst zu versetzen.
Angst ist undemokratisch, und gut fürs Geschäft.
Kirsten Heisig war mit einem Staatsanwalt verheiratet ,
hatte zwei Töchter und lebte mit ihrer Familie in
Steglitz. Zuletzt lebte sie getrennt von ihrem Mann
Das Neuköllner Modell (benannt nach Berlin-Neukölln)
setzt vor allem auf vereinfachte Jugendstrafverfahren,
in denen sich junge Täter bei kleineren Delikten
möglichst schnell nach der Tat vor Gericht verantworten
müssen. Es sind Delikte, für deren Ahndung maximal ein
Arrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die
Gerichtsverhandlung soll spätestens innerhalb von drei
bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden
Gegen einen Selbstmord der Berliner Familienrichterin Heisig sind weitere starke Indizien aufgetaucht: Kurz zuvor besuchte sie noch fröhlich Talkshows, ja, sogar am Tag ihres Verschwindens sagte sie noch einen Auftritt in »Stern TV« zu: »Alles klar und schöne Ferien, liebe Grüße KH«. In wenigen Tagen wollte sie Berichten zufolge mit ihren Töchtern in Urlaub fahren. Selbst die Zeitschrift »EMMA« befand: »Ein sehr befremdlicher Selbstmord«.
Mitte Juni 2010. Etwa zwei Wochen vor ihrem angeblichen Selbstmord zeichnet das ZDF mit der Berliner Amtsrichterin Kirsten Heisig eine Folge der Talkshow »Peter Hahne« auf. Von Depressionen und Selbstmordabsichten keine Spur: »Diese Frau wurde ihrem Ruf mehr als gerecht in der Sendung«, berichtete Hahne später dem Fachdienst »Quotenmeter.de«: »Sie sei bei ihm sehr entschieden, eloquent, konsequent aber auch humorvoll aufgetreten, beschreibt Hahne die 48-Jährige« laut Quotenmeter.de: »Sie erschien mir mutig, tatkräftig, zupackend und kein bisschen resignativ,« so Hahne zu Quotenmeter.de. Angst hätte sie keine gehabt.
Angst? Vor wem? Na, vor den »arabischen Jugendlichen«, natürlich. Nein – die begegneten ihr inzwischen nämlich mit Respekt, sagte sie Hahne. »Bis zum nächsten Mal«, verabschiedete sich Heisig fröhlich nach der Aufzeichnung. Noch auffälliger ist die Diskrepanz zu ihrem angeblichen Selbstmord im Fall »Stern TV«. Noch am Montag, dem 28. Juni, dem Tag ihres Verschwindens, nimmt sie um 13.48 Uhr per SMS die Einladung zur »Stern TV«-Talkshow an: »Alles klar und schöne Ferien, liebe Grüße KH«. Mal ehrlich: Würde ein Selbstmörder, der gerade untertauchen will um sich umzubringen, das noch machen?
Wo dieses Auto stand, stand tagelang das Auto der vermißten Familienrichterin Heisig
Während Heisig an den letzten Korrekturen ihres Buches »Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter« sitzt, läuft also schon die PR-Maschine heiß und tingelt sie bereits durch Talkshows. Unzweifelhaft wird Heisigs Buch ein Bestseller werden und ihre Karriere als Justizgenie kaum noch zu bremsen sein. Sie selbst will sie offenbar auch nicht bremsen, sondern stürzt sich mit Lust in die Öffentlichkeitsarbeit für ihr Buch.
Anders als die Mehrzahl der bundesdeutschen Beamten, die das Elend bloß verwalten, will Heisig wirklich etwas bewirken. Durch schnelle Aburteilung jugendlicher Straftäter will sie die Strafe mit der Tat in einen für die Jugendlichen erkennbaren Zusammenhang bringen. Ihre Bemühungen gehen als das »Neuköllner Modell« in die Justizgeschichte ein. Die Frage ist nur, ob wirkliche Verbesserungen auch erwünscht sind – oder ob in Wirklichkeit nicht vielmehr das Abrutschen der deutschen Städte in die Kriminalität auf dem Programm steht.
Der Fall Reusch
Diese Frage stellte sich möglicherweise auch der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch, der einen härteren Umgang mit ausländischen »Intensivtätern« forderte. Laut einem Bericht des Tagesspiegel vom 18. Januar 2008 wurde er deshalb abgesägt. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hätte im Mai 2007 »disziplinarische Ermittlungen gegen Reusch eingeleitet, nachdem dieser in einem Interview ›U-Haft als Erziehungsmittel‹ gefordert hatte. Es half Reusch nichts, dass das Interview zuvor genehmigt worden war – eine Rüge und das Disziplinarverfahren hatte er weg.« Und nicht nur das: Genau das, was nun bei Heisig en masse anstand, nämlich Auftritte in Talkshows, hatte man dem Oberstaatsanwalt verboten.
Diesen ›Maulkorb‹ erhielt er laut Tagesspiegel, »weil er in einem Vortrag im Dezember härtere Maßnahmen gegen ausländische Intensivstraftäter wie etwa Abschiebung gefordert hatte.« Im Fall Reusch entstehe der Eindruck, »mit Mitteln des Beamtenrechts jemandem die politische Meinung zu untersagen«, zitierte der Tagesspiegel die Vereinigung der Staatsanwälte (VBS): »Solange jemand nicht gegen die Verfassung verstößt, sollte man mit ihm einen politischen Diskurs führen. Auch wenn man nicht einer Meinung ist. Und Reusch ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet«.
Von dieser Straßenbiegung aus, an der Hausnummer Elchdamm 17a, sollen es noch etwa 100 Meter bis zum Fundort der Leiche von Kirsten Heisig sein
Stalinistische Methoden
Reusch habe jedoch von der Berliner SPD-Justizsenatorin von der Aue »mehrfach einen Maulkorb erhalten, während er ein linkes Tabu gebrochen hat und auf die Probleme mit Jugendgewalt hingewiesen hat«, zitierte der »Tagesspiegel« den CDU-Mann Frank Henkel: »Was mit ihm passiert, ist abenteuerlich, hat Züge von Mobbing und den Charakter einer Strafversetzung«. Offenbar versteht die Berliner Justiz da keinen Spaß. Öffentliche Auftritte ihrer couragierten Staatsanwälte schätzt sie gar nicht.
Nur: Wer kennt schon außerhalb Berlins Oberstaatsanwalt Reusch? Ein Maulkorb für den Medienstar Heisig wäre dagegen ein bundesweiter Skandal gewesen und hätte ein Schlaglicht auf die stalinistischen Methoden der SPD geworfen, wobei sich auch »Die Linke« und »Die Grünen« hinter die Justizsenatorin stellten. Die Fakten im Fall Heisig sagen: Nach der Aufzeichnung einer Talkshow (»Peter Hahne«) und der Zusage zu einer weiteren (»Stern TV«) verschwand sie spurlos und wurde später tot aufgefunden.
Eilige Todeserklärung
Am 3. Juli 2010 hatte es Aue besonders eilig, den Tod der Richterin zu verkünden, ohne dass es über die Identität der Leiche bereits Gewissheit gab: »Wenn wir auch noch nicht über absolute Gewissheit verfügen, müssen wir aufgrund der Erkenntnisse, die der Staatsanwaltschaft vorliegen, davon ausgehen, dass es sich bei der heute aufgefundenen Toten um die vermisste Jugendrichterin Kirsten Heisig handelt.« Normalerweise ein absolutes »no go« für Behörden. Denn den angeblich so schützenswerten Angehörigen überbringt man nun mal keine Todesnachricht, solange nicht jeder Zweifel ausgeräumt ist. Um hier Spekulationen vorzubeugen: Natürlich ist von der Aue »tief erschüttert« über Heisigs Tod.
Das ist aber noch nicht alles. Noch seltsamer ist das Verhalten der Berliner Polizei – insbesondere ihre hellseherischen Fähigkeiten.
Die Polizei weiß mehr, als die Polizei erlaubt
»Eine Entführung, überhaupt eine Straftat schließt die Polizei aus«, berichtete der Berliner Kurier bereits kurz nach Heisigs Verschwinden am 2. Juli 2010. Wie kann die Polizei das wissen? Über Heisigs Schicksal können zu diesem Zeitpunkt maximal zwei Personen etwas wissen, nämlich Mörder und Opfer, möglicherweise in Personalunion als Selbstmörder. Weil das so ist, bedeutet das im Umkehrschluß, dass jemand, der zu diesem Zeitpunkt definitive Aussagen über Heisigs Schicksal treffen kann, automatisch zum Kreis der dringend Tatverdächtigen gehört. Vor dem Auffinden der Leiche und der Obduktion sind irgendwelche Aussagen über das Schicksal des Opfers eigentlich nicht möglich.
Bereits zu diesem Zeitpunkt scheint die Berliner Polizei über das Schicksal von Heisig also mehr zu wissen, als die Polizei erlaubt. Denn einen Abschiedsbrief hat es ja nicht gegeben. Zwar wurde angeblich eine SMS von Heisigs Handy an eine ihrer Töchter gesendet – ein Beweis für einen Selbstmord ist das aber nicht (siehe unten). Eher das Gegenteil: Denn welche Mutter würde ihren Töchtern auf diese Weise ihren Selbstmord hinknallen? So nach dem Motto: »Und tschüss, ich begehe jetzt mal Selbstmord«?
Während man im normalen Leben vielleicht davon ausgehen kann, dass wirklich nur der Besitzer eines Handys Absender einer SMS ist, ist das bei einem möglichen Verbrechen natürlich anders. Denn in diesem Fall hat der Täter natürlich auch Zugriff auf das Handy – samt Telefonspeicher.
Laut Welt Online vom 4. Juli 2010 sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, »der Suizid sei durch die Obduktion erwiesen.« Ein bisschen apodiktisch – finden Sie nicht? Normalerweise sollte man sich als Fachmann etwas differenzierter ausdrücken. Zum Beispiel: »Gemäß dem Ergebnis der Obduktion weist alles auf einen Selbstmord hin«. Das nächste: Die Todesursache (also zum Beispiel Erdrosseln) ist noch lange nicht gleichbedeutend mit der Todesart (also Mord oder Selbstmord). Tod durch den Strang sagt ja allein noch nichts Abschließendes darüber aus, wer den Betreffenden da hinein gehängt hat. Obduktionen können zwar Todesursachen relativ gut bestimmen, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelte aber weniger gut. Da ist wieder mehr die Kriminalistik und Kriminaltechnik gefragt. Denn auch bei Obduktionen gibt es praktisch nie die letzte Wahrheit. Ich wäre deshalb sehr gespannt, den Obduktions- und Tatortbericht zu lesen. Bis dahin glaube ich gar nichts.
Kein Abschiedsbrief
Kein Abschiedsbrief? Sehr merkwürdig. Die Frau hatte sowohl eine enorme Lebensleistung als auch eine enorme Lebensbilanz aufzuweisen. Sie hatte zumindest zwei nahestehende Adressaten für einen Abschiedsbrief, nämlich die Töchter. Und sie pflegte ihr Tun ansonsten ausführlichst schriftlich zu begründen – sowohl als Richterin als auch als Buchautorin. Und nun kein Abschiedsbrief? Möglich ist alles, aber wahrscheinlich ist es nicht.
Aber vielleicht wollte sich die Frau eben nicht mehr äußern!
Falsch – denn da wäre ja noch eine »letzte SMS« an eine ihre Töchter: »Die Jugendrichterin hatte am Montagabend in der ruhigen Wohnstraße geparkt, und eine letzte SMS an eine ihrer Töchter geschickt«, diese Tatsachenbehauptung des Berliner Kurier vom 5. Juli 2010 ist unseriös. Richtig müsste es heißen: »Wurde von ihrem Handy aus eine letzte SMS an ihre Töchter geschickt.« »Das ist alles zu viel für mich«, hieß es da laut Bild Website vom 3. Juli 2010. Sie habe »alles falsch« gemacht. Was, bitte, ist »alles«? Sollte das schon alles gewesen sein, gibt die SMS einen Selbstmord inhaltlich gar nicht her. [.....]
Die geheimnisvolle SMS…
Nein, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Berlin, man habe auch bestimmten privaten Umständen ihres Verschwindens die Selbstmordabsicht entnehmen können. Nun ist es aber so, dass eine Selbstmordabsicht noch lange nicht mit einem vollendeten Selbstmord gleichzusetzen ist. Viele Selbstmordgefährdete tauchen wieder lebend auf, weil sie es »nicht geschafft« haben, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Die SMS erinnert an das unbestimmte Zitat aus »Justizkreisen« (»In Justizkreisen hieß es, Heisig habe persönliche Probleme gehabt. Da wird vieles zusammengekommen sein«). »Alles zu viel für mich«? Normalerweise sollte auch ein Selbstmörder Täterwissen besitzen – zum Beispiel, WARUM er die Tat begeht. Dieses Täterwissen offenbart die SMS, nach dem, was wir wissen, gerade nicht: »Alles zu viel für mich« und »alles falsch gemacht« nimmt keinen Bezug auf irgendetwas oder irgendwen. Allein für sich stehend, ist es die typische Äußerung von jemandem, der NICHT WEISS, warum der Betreffende Selbstmord begehen sollte. Wenn Sie mich fragen: Ein Alarmsignal erster Güte. Brutal ausgedrückt, interessiert es das »Team« natürlich den berühmten feuchten Kehricht, warum die Frau sterben muss – es hat sich dafür auch nicht zu interessieren.
Eine SMS wäre für einen Attentäter eine sehr bequeme Methode, einen »Abschiedsbrief« zu simulieren und einen Mord als Selbstmord zu tarnen. Weil die Nachricht vom Handy der Vermissten stammt, nimmt jeder an, dass sie auch von ihr geschickt wurde. Aber natürlich hätte ein Attentäter auch Zugriff auf das Handy. Die Telefonnummern der Angehörigen sind außerdem gespeichert. Praktischer geht's kaum.
Es gibt da aber auch noch eine menschliche Seite: »Heisig wollte mit den Mädchen in den nächsten Tagen Urlaub machen«, hieß es im Hamburger Abendblatt vom 3. Juli 2010 (Website). Welche Mutter würde sich da per SMS von ihren Töchtern in den Tod verabschieden? Gerade bei einer klaren, wachen und bewussten Frau wie Heisig ist das wohl definitiv auszuschließen.
Was die Polizei nicht unternahm...
Interessant ist auch, was die Polizei nach dem Verschwinden von Heisig alles nicht unternahm: »Mordkommission bittet um Mithilfe«, dieser Aufruf auf der Website des Berliner Polizeipräsidenten galt nicht etwa für die verstorbene Richterin, sondern für den Mord an einem Rentner.
Da fragt die Mordkommission:
- Wer hat am 1. Juli 2010 persönlich oder telefonisch Kontakt zu Jürgen Krost gehabt und weiß, wo er sich an diesem Tag aufgehalten hat?
- Wer kann Angaben zum Freundes- und Bekanntenkreis des 64-Jährigen machen?
- Wer kann sonst sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben?
Das kleine Einmaleins einer Mordermittlung, aber auch einer Ermittlung eines so prominenten Selbstmordes. Denn auch den sollte man genauso lückenlos aufklären, wie einen Mord, damit auch keine Zweifel bleiben. Im Fall Heisig werden diese Fragen hier aber nicht gestellt.
Fazit: Offenbar kann sich unser Staat jede Menge Zweifel leisten, weshalb er auch immer zweifelhafter wird.
P.S.: Während Journalisten normalerweise ganz erpicht darauf sind, »das letzte Interview« mit einem danach plötzlich verstorbenen Menschen zu veröffentlichen, hält das ZDF die aufgezeichnete »Peter Hahne«-Folge mit Kirsten Heisig unter Verschluss und weigert sich, sie herauszugeben. Meine Vermutung: Nach dem Anblick der vitalen Richterin wäre die Sache mit dem Selbstmord für den Zuschauer wohl vom Tisch.
Laut Staatsanwaltschaft wird davon ausgegangen, dass sich Kirsten Heisig unmittelbar nach ihrem Verschwinden am Abend des 28. Juni 2010 umgebracht hat. Aber wie? Indem sie sich erhängt hat, heißt es in den Medien. Doch in Wirklichkeit ist das keineswegs sicher. In welcher Situation die Tote gefunden wurde, halten die Behörden nämlich strikt geheim. Der Erhängungstod der Kirsten Heisig ist für die Staatsanwaltschaft nur ein bequemes Mediengerücht, ausgelöst durch Leitern und Kettensägen, welche die Polizei bei der Bergung einsetzte. Die Staatsanwaltschaft selbst will den Erhängungstod dagegen nicht bestätigen, sondern nur »nicht dementieren« – spitzfindige Formulierungstricks, über die man sich nur wundern kann. Warum fasst die Staatsanwaltschaft die Version vom Erhängungstod der Kirsten Heisig nur mit ganz spitzen Fingern an? Warum kann sie nicht einfach klipp und klar sagen, wie Kirsten Heisig gestorben ist?
Ein durchdringender Gestank
Fragen über Fragen. Die nächste: Warum wurde die in der Sommerhitze angeblich in einem Waldstück bei Heiligensee verwesende Leiche über fünf Tage lang nicht gefunden? Wenn es stimmt, dass sich Heisig am Abend des 28. Juni das Leben nahm, dann befand sich ihre Leiche in der extrem heißen Woche bis zum 3. Juli 2010 etwa 400 bis 500 Meter von ihrem Auto entfernt nicht weit von einigen Wohnhäusern im relativ lichten Wald. Durch den Wald führen zahlreiche Spazierwege, auf denen Radfahrer unterwegs sind und Anwohner ihre Hunde spazieren führen.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal eine offen daliegende, verwesende Leiche im Sommer gerochen haben – ich leider schon. Der durchdringende Gestank unterscheidet sich von allen Gerüchen, die wir sonst kennen und wird bereits nach zwei bis drei Tagen absolut unerträglich. Den Aufenthaltsort einer seit mehreren Tagen in der Hitze verwesenden Leiche sollte man also schon aus mindestens 100 Metern Entfernung riechen können. In derselben Gegend wurde einmal ein junges Wildschwein überfahren – das habe wahnsinnig gestunken, sagen die Anwohner.
Das heißt: Schon nach kurzer Zeit hätte es nicht nur jeden Spaziergänger mit seinem Vierbeiner umgehauen, sondern auch die Leichenspürhunde der Polizei, mit denen diese schon unter der Woche in der Gegend unterwegs war.
Die vergebliche Suche
Tatsächlich war laut Medienberichterstattung schon unter der Woche genau in dem späteren Fundgebiet gesucht worden. Doch weder lieferte die Wärmebildkamera eines Hubschraubers Erkenntnisse, noch stolperten die Beamten bei ihrem Streifzug durch den Wald über die Tote. Gut möglich, so die Berliner Morgenpost am 4. Juli 2010, »dass die Leiche bei der ersten nächtlichen Suche mit auf den Boden gerichteten Lampen übersehen wurde«. Genau das ist aufgrund des durchdringenden Geruches einer offen verwesenden Leiche eben nicht möglich.
Daher sehe ich zwei Alternativen:
- Entweder war die Leiche zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Wald, oder
- sie verweste nicht offen, sondern war verscharrt und/oder sorgfältig verpackt.
Dann aber scheidet ein Selbstmord aus.
Fragen ohne Antworten
Kann das wahr sein? Sicher können die Behörden doch überzeugende Beweise für den Selbstmord der Kirsten Heisig liefern. Daher habe ich Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft folgende Fragen gestellt:
- Können Sie mir bitte den genauen Fundort der Leiche von Frau Heisig mit Skizze nennen?
- Können Sie mir bitte die Auffindesituation der Leiche schildern und wie lange sich die Leiche dort bereits befunden hat?
- Können Sie mir bitte die genaue Todesursache von Frau Heisig nennen? In den Medien wurde berichtet, die Polizei habe Kettensägen und Leitern angefordert. Wozu wurden diese gebraucht? Was wurde durchgesägt?
- In den Medien war von einer letzten SMS die Rede. Können Sie mir bitte deren Wortlaut und den Adressaten mitteilen?
- Können Sie mir bitte sagen, wodurch Selbstmord erwiesen ist.
Ziemlich klare Fragen, auf deren Beantwortung die Öffentlichkeit ein Recht hat. Und zwar aufgrund des Berliner Landespressegesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes. Denn Kirsten Heisig war nicht nur eine Privatperson, sondern eine Person des öffentlichen Lebens.
Oder anders gesagt: Wo würden wir denn hinkommen, wenn jemand verschwindet und die Behörden das Ganze einfach zum »Selbstmord« erklären, ohne es weiter zu »substanziieren«, wie der Jurist sagt? Meiner Meinung nach muss der Tod einer solchen öffentlichen Person für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Das heißt, die Öffentlichkeit braucht genau so viele Informationen, bis sie den Tod des Betreffenden schlüssig und ohne vernünftigen Zweifel nachvollziehen kann. Alles andere öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor. Es entstünde ein rechtsfreier Raum, in dem niemand vor einem »Selbstmord« sicher ist.
Für Selbstmord keine Beweise
Erstaunlicherweise setzte die Berliner Staatsanwaltschaft meinem Auskunftsersuchen jedoch härtesten Widerstand entgegen. Polizei und Staatsanwaltschaft weigerten sich strikt, auch nur eine der genannten Fragen zu beantworten:
- Frage nach der Todesursache: Fehlanzeige
- Frage nach dem genauen Ort des Auffindens: Fehlanzeige
- Frage nach der Auffindesituation (zum Beispiel erhängt): Fehlanzeige
- Frage, wodurch Selbstmord feststeht: Fehlanzeige
Das heißt: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat mir nicht den geringsten Beweis für einen Selbstmord der Kirsten Heisig geliefert. Normal ist das nicht. Durch diese eigenartige Nachrichtensperre sah ich mich veranlasst, einen Anwalt einzuschalten, um die Auskünfte doch noch zu erlangen. Bis jetzt lautet das Ergebnis jedoch: Für einen Selbstmord von Kirsten Heisig gibt es keine Beweise,
- weder nach eigenen Ermittlungen
- noch in den Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Dagegen gibt es vieles, was gegen die Version von Polizei und Staatsanwaltschaft spricht:
- keine Wahrnehmung einer in der Sommerhitze offen verwesenden Leiche durch Anwohner, Spaziergänger und deren Hunde,
- keine Wahrnehmung der Toten durch Leichenspürhunde,
- kein Auffinden der Leiche bei polizeilicher Suchaktion im Wald,
- kein Auffinden der Toten durch Wärmebildkameras,
- kein Auffinden der Leiche durch unabhängige Zeugen, sondern schließlich durch die Polizei.
Mit anderen Worten könnte das darauf hindeuten, dass die Tote eben nicht offen im Wald lag oder hing, sondern verscharrt worden war – Ende der »Selbstmordtheorie«.
Eine Plastikplane und ein Hundekadaver
Tatsächlich fand ein Spaziergänger drei Tage nach der Bergung der Toten am 3. Juli 2010 an der in den Medien angegebenen Stelle eine grüne Plastikplane mit Verwesungsgeruch, in der gut ein Mensch gelegen haben könnte, sowie einen mit Klebeband verschnürten Hundekadaver.
Heisig-Fundort laut Medien gegenüber der Einmündung Schauflerpfad: Nicht weit hinter diesen Bäumen fand ein Spaziergänger eine Plastikplane und einen Hundekadaver.
In der Plastikplane stand eine bräunliche, nach Verwesung stinkende Flüssigkeit. »Die Polizei, die ich rief, kam vor Ort und sagte, sie setze sich mit der Kripo in Verbindung«, schrieb er mir. Der Spaziergänger machte auch Fotos; nur der rötlichbraune, halb vergrabene Hundekadaver sei auf seinen Handyfotos nicht zu erkennen gewesen, sagte er.
Von einem Spaziergänger gefundene Plastikplane mit Verwesungsgeruch.
Der Hund der Kirsten H.
Tatsächlich redet niemand davon, dass Kirsten Heisig ja einen Hund besessen haben soll. Neben all ihren Verpflichtungen schaffte sie es auch noch, »mit ihrem Hund joggen zu gehen«, konnte man am 4. Juli 2010 auf der Website der Berliner Morgenpost lesen. Nun, zweifellos kann man im Wald am Elchdamm sehr gut mit dem Hund joggen oder spazieren gehen – wie die dortigen Anwohner auch. Und wenn Heisig mit ihrem Hund ihren Onkel bzw. Verwandten in Reinickendorf besuchte, hätte es sicher nahe gelegen, anschließend sich selbst und dem Vierbeiner im Wald etwas Auslauf zu gönnen. Denn Heiligensee gehört zum Verwaltungsbezirk Reinickendorf. Hat Heisig also etwas gemacht, was in dieser Gegend viele tun – nämlich in dem Wald am Elchdamm ihren Hund ausgeführt? Nur dass sie dabei ihren Mörder traf?
- Waren das also der wahre Fundort und die wahre Fundsituation von Heisigs Leiche und der ihres Hundes?
- Ist das der Grund, warum die Staatsanwaltschaft einen Erhängungstod partout nicht bestätigen will?
- Und hat man bei der Bergung nur Heisigs Leiche mitgenommen und den Rest achtlos liegen gelassen?
Schon möglich. Denn sorgfältige Kriminalisten trifft man heutzutage vorzugsweise noch in TV-Krimis an – aber nicht unbedingt in der Wirklichkeit, wo Staatsanwaltschaft und Polizei das Ermittlungsmonopol besitzen und im Prinzip machen können, was sie wollen.
Die Plastikplane und der halb vergrabene Hundekadaver könnten sehr gut erklären, warum es nicht nach Verwesung stank und niemand über die Leiche stolperte. Nicht erklären ließe sich dadurch freilich, wie das mit einem Selbstmord zusammenpassen soll.
Das erste Grab von Kirsten Heisig?
Gehörte der von dem Spaziergänger gefundene Hund also Kirsten Heisig? Denn was aus ihrem Vierbeiner wurde, darüber verlieren Medien und Behörden interessanterweise kein Wort: Hatte sie ihn irgendwo untergebracht? Oder hatte sie ihn dabei? Wenn ja, dann hätte sie ihn wohl kaum selbst getötet und auch noch verpackt. Deshalb hätte man ihre Leiche im Fall eines Selbstmordes eigentlich schon mit seiner »Hilfe« finden müssen. Sicherlich hätte er daneben gesessen oder wäre in der Gegend herumgestreunt. Einem Mörder dagegen hätte das natürlich nicht recht sein können, weshalb es nahe gelegen hätte, den Hund ebenfalls zu töten.
Natürlich werden immer wieder Haustiere von ihren Besitzern im Wald bestattet. Der Zusammenhang zwischen Heisigs mutmaßlicher Fundstelle, der Plastikplane und dem Hundekadaver ist jedoch auffällig. Ist es wirklich wahrscheinlich, dass genau an dieser Stelle irgendein Hund verschnürt und bestattet wurde? Und dass daneben eine große, nach Verwesung riechende Plastikplane liegt?
Außerdem geschah noch etwas Merkwürdiges: »Als ich am nächsten Tag dort vorbeischaute, war die Stelle mit frischen Baumstämmen abgedeckt«, schrieb mir mein Informant. Daneben seien noch Reifenspuren eines schweren Waldfahrzeuges zu sehen gewesen. Dabei hätte doch nichts näher gelegen, als die Plane und den Hundekadaver nach der Entdeckung einfach zu beseitigen. Eine Schaufel, ein Pritschenwagen, und weg damit. Stattdessen wurde aber ein enormer Aufwand getrieben. Frage: Warum sollte man die Fundstelle eines gewöhnlichen Hundekadavers auf diese Weise »versiegeln«? Ist das also das erste Grab von Kirsten Heisig?
Ist das das erste Grab von Kirsten Heisig?
Spekulationen? Vielleicht. Doch aufgrund des totalen Schweigens von Behörden und auch Kontaktpersonen von Kirsten Heisig bleibt einem Journalisten keine Wahl, als die Mauer des Schweigens mit anderen Mitteln zu durchdringen …
Lesen Sie demnächst im 4. Teil: Die seltsamen Selbstmorde von Berlin
P.S. vom 17.7.2010:
Nach Veröffentlchung des Artikels schrieb mir der Berliner Stadtverordnete René Stadtkewitz: »Ja, ich weiß, dass Sie einen Hund hatte. Sie erwähnte ihn hin und wieder als ihren persönlichen Schutz, wenn sie allein in Parks oder durch den Wald joggen ging. Dass Sie dies regelmäßig tat, hat man ihr wohl angesehen. Was aus dem Hund geworden ist und ob sie ihn an diesem Tag dabei hatte, weiß ich nicht.«
Jugendrichterin Heisig: »So jemand bringt sich doch nicht um« (Teil 1)
Gerhard Wisnewski
Sie hat aufgeregt, polarisiert und gespalten. Sie wirbelte Staub auf und ließ keinen kalt: Die Bedeutung der am 3. Juli 2010 angeblich in einem Wald bei Berlin tot aufgefundenen Familienrichterin Kirsten Heisig, die jugendliche Straftäter schnell abzuurteilen pflegte, ging weit über Berlin hinaus - oder sie stand kurz davor, weit über Berlin hinauszugehen. Doch kurz vor der Veröffentlichung ihres mit Sicherheit Aufsehen erregenden Buches ist die Frau plötzlich mausetot – ja, was ist denn da passiert? Ganz ruhig: »Selbstmord«, sagen die Behörden. Wie bei einem Mord gibt es aber auch bei einem Selbstmord ein Motiv. Aber wo ist dieses Motiv im Fall Heisig? Alle bekannten sozialen Umstände sprechen gegen einen Selbstmord.
Selbstmord? Die Berliner Familienrichterin Kirsten Heisig
Dass ein Selbstmord aus heiterem Himmel kommt, ist schon logisch ausgeschlossen – denn da es ja eine Ursache geben muss, kann der Himmel in Wirklichkeit nicht heiter gewesen sein. Tatsächlich ist ein Selbstmord das Ergebnis einer negativen »Karriere«:
»Versager«, »Überflieger« und »Wutbolzen«: Die Karrieren eines Selbstmörders
Aus einer belastenden Lebensgeschichte, etwa einer frühen Traumatisierung, entstehen zum Beispiel schwerer Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie weitere soziale Probleme. Das bizarre Sozialverhalten erzeugt immer neue Schwierigkeiten, wie zum Beispiel Versagen in Beziehung und Beruf oder Straffälligkeit. Die frühe Traumatisierung pflanzt sich also immer wieder selbst fort, bis ein Mensch unter der Summe der Traumatisierungen völlig zusammenbricht. Das wäre sozusagen die »Selbstmordkarriere Nr. 1« des »Versagers« oder »Totalversagers«. Die häufig als Selbstmordmotiv angeführte »Perspektivlosigkeit« und »Zukunftslosigkeit« ist meistens eine Folge dieses totalen Versagens. Irgendwann sieht ein solcher Mensch natürlich auch keine Zukunftsperspektive mehr.
»Selbstmordkarriere Nr. 2«: Neben dem »Totalversager« gibt es noch den »Überflieger«, der sich über alle anderen erhebt, wie eine »Blase«. Das Problem ist, dass die ganze Persönlichkeit an diese Blase gekettet sein kann oder sich auf diese Blase stützt. Wenn sie eines Tages platzt, ist die Kränkung so schwer, dass der Betreffende keinen anderen Ausweg mehr sieht, als den Selbstmord. Neben der Kränkung kann Misserfolg sogar regelrecht verboten oder nur unter der Bedingung der Selbstauflösung erlaubt sein. Ein Beispiel wäre vielleicht der schwäbische Unternehmer Adolf Merckle, der am 5. Januar 2009 Selbstmord beging (wobei das natürlich nur Ferndiagnosen sind und ich keinem der hier Genannten zu nahe treten will).
»Selbstmordkarriere Nr. 3« wird möglicherweise repräsentiert durch den Nationaltorwart Robert Enke, der sich am 10. November 2009 das Leben nahm: Jemand, der unter einem Verbot zu stehen schien, seine Aggressionen zu äußern, sondern offenbar ausschließlich gut zu sein hatte. Solche Menschen verfügen über kein Ventil für ihre Aggressionen (weshalb dieses Modell übrigens ebenfalls nicht auf Heisig passt; siehe unten). Wem das fehlt, der steht in der Gefahr, dass seine Psyche quasi unter Aggressionen regelrecht schmilzt und in Depressionen zerläuft. Wenn sich die Energie der Aggressionen ausschließlich nach innen richtet, kann das schon aus logischen Gründen zur Selbstzerstörung führen. Das Verbot, die Wut zu äußern, kann so stark sein, dass sich der Betreffende im Moment der Wutexplosion quasi gleich selbst mit abschaffen muss. Nur unter dieser Bedingung ist die Äußerung der Wut erlaubt - wie dem »Überflieger« nur unter dieser Bedingung der Misserfolg erlaubt ist. Der Selbstmord ist praktisch das letzte Ventil eines Menschen, der sonst über kein Ventil verfügt. Die Wut kann sich nicht anders artikulieren als in einer schrägen Explosion gegen sich selbst – und gegen andere. Denn wie bereits früher geschrieben, ist jeder Selbstmord auch ein Attentat auf die Umwelt.
Die Lebensanker der Kirsten H.
Das alles - oder Mischungen davon - ist sozusagen die »Motivseite« eines Selbstmordes. Natürlich gibt es daneben noch eine kriminaltechnische Seite, über die in der nächsten Folge zu berichten sein wird. Aber was die Motivlage angeht, lässt sich der Selbstmord von Kirsten Heisig wohl nur schwer begründen:
- Voll im Beruf; geht in ihrem Beruf auf; sitzt die Arbeitszeit nicht nur ab, sondern wird gestalterisch tätig; macht sich den Beruf zur Lebensaufgabe. Zitat: »Richterin ist mein Traumberuf.«
- Platzen einer möglichen beruflichen »Blase« nicht erkennbar. Offenbar war Heisig zwar eine erfolgreiche, besondere Persönlichkeit. Vor dem beruflichen Bankrott schien sie aber nicht zu stehen. Ganz im Gegenteil (siehe unten). Davon abgesehen, dass sie als Beamtin einen wirklichen wirtschaftlichen Bankrott ohnehin kaum erleben kann.
- Mütter von zwei Kindern (Berichten zufolge 13 und 15 Jahre alt), verlassen ihre Kinder äußerst selten auf diese Weise. Wenn, dann oft aufgrund völlig »asozialer Verhältnisse« (Drogen, Alkohol, Knast etc.; Beispiel: Ulrike Meinhof). Erst wenn die Persönlichkeit der Mutter vollkommen zusammenbricht, geraten auch die jungen Kinder aus dem Blickfeld. Bei erwachsenen Kindern ist das natürlich anders.
Die Frage ist, wo wir bei Heisig diese Merkmale finden. Statt dessen finden wir lauter feste »Lebensanker«, zum Beispiel auch ein soeben abgeliefertes Buchmanuskript.
Die Geburt eines Buches
Und das ist praktisch wie ein weiteres Kind kurz vor der Geburt. Die Geburt wäre die Veröffentlichung gewesen. Warum sonst schreibt ein Autor ein Buch? Selbst wenn man am Abgrund stehen würde, würde man als Selbstmordkandidat die Veröffentlichung des Buches noch abwarten, um zu sehen, ob es dem Leben irgendwelche neuen Wendungen geben kann.
Schließlich hatte sie auch schon Presse-Termine ausgemacht: »Morgen wollten wir uns treffen«, schreibt der BZ-Reporter Ole Krüger am 5. Juli 2010. »Der Termin steht noch im Kalender. 11 Uhr Heisig, habe ich mir notiert.« »Tschüss, Herr Krüger, wir sehen uns dann in zehn Tagen. Dann reden wir auch über mein Buch«, habe sie am Telefon gesagt. Das Buch, »auf das sie sich so sehr gefreut hat.«
Selbstmord kurz vor der Buchveröffentlichung? Schwer vorstellbar ist das für den mit Heisig gut bekannten Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, mit dem der Berliner Tagesspiegel sprach: »Noch kürzlich habe ihm die Richterin ein paar Stellen aus ihrem Buch, das im September erscheinen soll, vorgelesen« zitiert die Website des Blattes Buschkowsky am 4. Juli 2010: »Wahrscheinlich werde sie damit wieder ein paar Leuten auf die Füße treten, fügte sie hinzu. ›Sie hat sich darüber diebisch gefreut‹, sagt Buschkowsky«.
Mit dem Buch wollte Heisig also Dampf ablassen. Das Buch war also ein sehr starkes Aggressionsventil. Der Moment der Veröffentlichung ist der Moment, in dem die Aggressionen dem Adressaten zugestellt werden. Das ist definitiv gesund. Und darauf soll Heisig nun verzichtet haben?
Der »absolute berufliche Höhepunkt«
»Mit dem von ihr ins Leben gerufenen Neuköllner Modell (›Strafe folgt auf dem Fuß‹) befand sich Kirsten Heisig jetzt auf dem absoluten beruflichen Höhepunkt«, schrieb der Berliner Kurier am 5. Juli 2010. »Sie gab Interviews, ihr erstes Buch steht kurz vor dem Erscheinen und gerade erst im Februar bekam sie von der FDP den Bürgerinnenpreis ›Liberta‹ – für ihre außergewöhnlichen Leistungen für die Gesellschaft.«
Mit der Buchveröffentlichung wäre die Karriere aber erst richtig los gegangen. Denn dies wäre der Treibsatz für eine noch steilere Medienkarriere gewesen. Zweifellos wäre Kirsten Heisig in den Talkshows herumgereicht worden, bis ihr Name im Zusammenhang mit politischen Ämtern gefallen wäre. Ihr Einfluss auf die Justiz in ganz Deutschland hätte weiter zugenommen. Nun aber handelt es sich um einen gescheiterten »Ansatz« und ein irgendwie gescheitertes Buch: Heisigs »Neuköllner Modell« zur schnellen Bestrafung insbesondere von straffälligen jugendlichen »Migranten« ist nun das Modell einer »Selbstmörderin«. Ob Heisig das wirklich wollte? Denn damit hätte Heisig nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Lebenswerk vernichtet.
Kirsten Heisig – eine Selbstmordkandidatin?
Und schließlich: Heisig sei ein glühender Fußballfan gewesen. Warum das wichtig ist? Nun: Immer wieder müsse der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky daran denken, wie Heisig vor dem Fernseher in einem Londoner Pub bei der Fußball-Europameisterschaft vor zwei Jahren mitging, schreibt der »Tagesspiegel«: »Wie dieses Energiebündel hochsprang, jubelte oder die Spieler auf dem Rasen bei jedem Fehlpass wild kritisierte. ›So jemand bringt sich doch nicht um‹, sagt Buschkowsky: ›Schon gar nicht während der Fußball-Weltmeisterschaft.‹«
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Heisigs letzter Arbeitsplatz: Das Amtsgericht Tiergarten |
Eben. Denn das ist schon das nächste Ventil. Ja, der Bezirksbürgermeister kann »einfach nicht glauben«, »dass es sich bei der am Sonnabend im Tegeler Forst gefundenen Frauenleiche tatsächlich um die Jugendrichterin Kirsten Heisig handelt. ›So jemand bringt sich doch nicht um‹, sagt er noch einmal, ›jedenfalls nicht vor dem Argentinien-Spiel‹.«
Nicht, dass ich behaupten will, dass Heisig das schönste Leben hatte. Vielmehr scheint es auch erhebliche Beschwernisse gegeben zu haben – die es allerdings bei vielen hin und wieder gibt: Eine Scheidung beispielsweise und Depressionen.
Der »ewige Gutmensch« ist, wie gesagt, besonders depressionsgefährdet. Im Prinzip könnte es bei Heisig Hinweise darauf geben, nämlich ihren richterlichen Kampf gegen Gewalt. Ein solcher Kampf droht immer auch ein Kampf gegen Aggressionen zu werden. Und das ist gefährlich. Denn was man bei anderen bekämpft, muss man natürlich auch an sich selbst bekämpfen. Dabei sollte man Gewalt und Aggression immer klar trennen. Während Gewalt (bis auf Notwehr und Nothilfe) verboten ist, sind Aggressionen durchaus erlaubt und gesund, weil ihre Leugnung nämlich erst zur Gewalt und mörderischen Handlungen führen kann. Wer also unterschiedlos gegen Gewalt und Aggressionen kämpft, fördert erst die Gewalt gegen sich und andere.
Auch bei Heisig soll es einen Selbstmordversuch gegeben haben. Aha! Nichts »aha«: Auf der anderen Seite war eben dieser Beruf ein weiteres wichtiges Ventil. BZ-Reporter Ole Krüger, der sie zwei Jahre lang begleitete, »ahnte nichts von ihren schweren Depressionen« und schildert, wie Heisig einem jugendlichen Straftäter im Gerichtssaal hinknallte: »Hast du denn eine saubere Unterhose und eine Zahnbürste mit? Für dich geht es nämlich heute nicht wieder nach Hause.« »Heisig verurteilt den Jungen, der zwei kleine Jungen geschlagen sowie 20 Diebstähle auf dem Buckel hat, zu vier Wochen Arrest. Schluchzend wird Murat A. abgeführt.« Wenn das kein Aggressionsventil ist!
»Einer Freundin« zufolge soll Heisig dagegen zum Psychologen gegangen sein: »Einmal pro Woche«. »Und der hat ihr immer geraten, sich abzunabeln. Aber von seinen Kindern kann man sich nicht abnabeln. Das geht nicht.« (BZ 5.7.2010)
Eben. Aber dieser eklatante Widerspruch zu einem Selbstmord fällt natürlich keinem auf. Schon gar nicht schickt jemand wie Heisig den eigenen Kindern per SMS eine Selbstmordankündigung (siehe nächste Folge) – das kann man wohl ausschließen. Wobei ein Psychologenbesuch pro Woche erstens nicht gerade für eine schwere Krise spricht. Zweitens heißt das, dass der Psychologe keine akute Selbstmordgefahr wahrgenommen zu haben scheint - denn sonst hätte er Heisig zu ihrem eigenen Schutz in eine psychiatrische Klinik einweisen müssen. Bei Robert Enke beispielsweise stand Berichten zufolge immer wieder »kurz der Einweisung in eine psychiatrische Klinik« (topnews.de, 15.12.2009).
Was bleibt, ist heiße Luft
Die offizielle Motivforschung fällt also insgesamt mager aus. Der gesunde Menschenverstand wird statt dessen wieder einmal auf den Kopf gestellt: »An dem Tag, an dem sie verschwand, schickte sie letzte Buch-Korrekturen weg. War der Druck zu groß?«, schrieb beispielsweise die Website der »Welt« am 4. Juli 2010. Nun, bisher ließ der Druck nach Ablieferung eines Buches erstmal deutlich nach. Normalerweise fällt einem damit ein regelrechter Stein vom Herzen.
Nichts da, legt die »Welt«-Website am nächsten Tag, dem 5. Juli 2010, nach: »In Justizkreisen hieß es, Heisig habe persönliche Probleme gehabt.« »Da wird vieles zusammengekommen sein.« Zerlegen wir diese »Beweisführung« einmal in ihre Bestandteile:
- In Justizkreisen hieß es (also anonym)
- Heisig habe persönliche Probleme gehabt (also sind auch die Probleme anonym, werden nicht beim Namen genannt)
- Da wird »vieles« zusammengekommen sein (siehe Punkt 2)
Da bleibt also nur heiße Luft. Ohne etwas unterstellen zu wollen: So was erfindet der Reporter notfalls selber – und liegt damit wahrscheinlich auch noch richtig. Denn Feinde haben herausragende Menschen im eigenen Beruf in der Regel jede Menge. Neid ist bekanntlich die deutsche Form der Anerkennung. Und dass Heisig dadurch »in Justizkreisen« viele »Probleme« bekommen haben kann, die auch persönlich oder privat gewesen sein können, liegt auch auf der Hand. So gehört zum Beispiel Heisigs geschiedener Mann selber zu diesen »Justizkreisen«: Er ist Staatsanwalt.