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03 November 2011

Polizisten Geheimdienst Schweinerei AM LAUFENDEN BAND

fefe.de ist sehr aufmerksam, DANKE

Im Lawblog gibt es mal wieder einen unappetitlichen Artikel über die großartige Arbeit der Polizei.

Money Quote:

Vor Gericht stellte sich dann heraus, es war alles nichts als heiße Luft. Die Zeugen, Polizisten allesamt, hatten sich teilweise vertan, andere hatten das Geschehen aufgebauscht oder einseitig geschildert. Am Ende stand ein Freispruch, und den hat sogar der Staatsanwalt beantragt.
Das sind die Polizisten, von denen uns die Schwarz-Geld-"Sicherheits"politiker in den letzten Wochen gebetsmühlenhaft erzählt haben, die würden sich an Recht und Gesetz halten und alle gegenteiligen Andeutungen seien nichts als üble Nachrede und haltlose Unterstellungen. Und man vergesse auch nicht, dass das BKA schon mal Beweise fälscht, wenn es ihnen in den Kram passt. Kein Wunder, dass die Rechtsaußen-CDUler immer behaupten, die Polizei sei generell vertrauenswürdig. Anders als durch dauernde Wiederholung kriegt man das nicht die Köpfe rein, denn mit der Realität hat das nicht viel zu tun.


BKA-Zeuge lügt (schlecht) über gefälschte Akten

26. März 2009 von Anne

Statler & Waldorf, by andrewschreyer [at] ymail.com, http://www.flickr.com/photos/-sel-/60124583/ http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.enDas BKA lügt. Das wird jetzt niemanden besonders überraschen. Ein paar pikante Details sind heute von den Anwältinnen im mg-Verfahren ans Tageslicht geholt worden.

Hintergrund: die militante gruppe (mg) hat nicht nur selber reichlich und lange Texte geschrieben, sondern auch dazu aufgefordert, sich an einer sog. 'Militanzdebatte' zu beteiligen. AutorInnen namens "Die zwei von der Muppetshow" beteiligten sich daran. Auf die Frage, ob er wisse, wer das sei, verneinte der heute in Moabit vernommene Zeuge Damm vom BKA. 

Offenbar waren aber in die Akten der AnwältInnen ein paar Sachen geraten, die das BKA eigentlich für sich behalten wollte: u.a. der Vermerk

Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfasst und an die
Interim versandt, um eine Reaktion bei der „militante gruppe (mg)" zu
provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA
(Homepageüberwachung) hinzuweisen.

Als ihm das präsentiert wurde, musste er dann zugeben, dass er doch wusste, von wem der war. Und auch noch ein anderer Text.

Damit kann ja dann wohl festgestellt werden, dass

  1. das BKA lügt
  2. das BKA Akten fälscht
  3. das BKA noch schrecklichere Texe schreibt als bisher bekannt
  4. der BKA-Honeypot eine noch größere Sauerei war als bisher angenommen

Update: Im Prozessbericht steht, dass die AnwältInnen beantragt haben, 1. die Aussage des Zeugen ins Protokoll aufzunehmen und 2. seine Akte beschlagnahmen zu lassen. Um herauszufinden, was das BKA noch so für sich behalten wollte. Überraschung. Richter Hoch hat beides abgelehnt.

Update 2: Die Geschichte macht die Runde. Für Heise haben sich welche Mühe gemacht, zu recherchieren und haben noch ein paar hübsche Kleinigkeiten zu Tage gefördert:

Die gesamte Aktion des BKA erbrachte offenbar keine Erkentnisse zur
Struktur der militanten gruppe. Nach dem Muppetshow-Kommentar wurden
417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine
Nutzerdaten ermittelt werden, weil die Provider seinerzeit die Daten zu
kurz speicherten. Weitere Daten gehörten Behörden und Presseorganen.
Nur die deutsche Telekom konnte für 120 IP-Adressen Nutzerdaten
vorlegen, die im aktuellen Verfahren keine Rolle spielen.

 

Die Presseerklärung der AnwältInnen:

BKA-Zeuge lügt -­ Bundeskriminalamt manipuliert Akten

Pressemitteilung der Verteidigung im "mg"-Verfahren

Am heutigen Tag wurde die Vernehmung des BKA-Zeugen Oliver Damm vor
dem Kammergericht fortgesetzt. Auf ausdrückliche Fragen der
Verteidigung nach der Urheberschaft eines veröffentlichten
Diskussionsbeitrages zu militanten Aktionen erklärte der Zeuge Damm
nicht zu wissen, wer den Text verfasst hat obwohl der Text von
Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes stammt. Erst nachdem ihm sein
eigener Vermerk, der dem Gericht allerdings nicht vorliegt und aus dem
sich die Urheberschaft des BKA ergibt, vorgelegt wurde, gab er zu, dass
dieser Text vom BKA stammt und dass es daneben noch einen weiteren
Beitrag des BKA in der so genannten Militanzdebatte* gab.

Seit dem 25.09.2009 wird unseren Mandanten vom 1. Senat des
Kammergerichts der Prozess wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung gemacht, mittlerweile also seit einem halben Jahr. Bereits
vor Beginn der Hauptverhandlung hat die Verteidigung gerügt, dass die
Akten unvollständig sind und die Bundesanwaltschaft (BAW) sowohl der
Verteidigung als auch dem Gericht eine Vielzahl von Akten vorenthält.

Unter anderem wurden fehlende Sachstandsberichte vom
Ermittlungsführer KHK Damm vom BKA bemängelt. Diese waren nach
Aktenvermerken nicht zu den Akten gelangt, weil sie angeblich „zu
umfangreich" seien. Am 19.02.2009 ­ vor der vom Gericht geplanten
Vernehmung des Zeugen Damm ­ beantragte die Verteidigung erneut
Einsicht in diese Sachstandsberichte. Diese wurden kurze Zeit später
der Verteidigung zur Verfügung gestellt.

Diese Aktenbestandteile wurden vor der Übergabe an die Verteidigung offensichtlich vom BKA nur unzureichend kontrolliert.

Denn aus dem BKA-Sachstandsbericht vom 07.06.2006 ergibt sich nun, dass das BKA im Rahmen der sog. „Militanzdebatte"*
unter ausgedachtem Namen selbst heimlich daran teilgenommen hat. Es
findet sich im Anhang 4, wo jeder Beitrag der Militanzdebatte
aufgeführt ist, hinsichtlich eines Textes aus der Interim 611 vom
10.02.2005, der unter dem Namen „Die zwei aus der Muppetshow"
veröffentlicht wurde, folgender Hinweis:

„Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfasst
und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der „militante gruppe
(mg)" zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA
(Homepageüberwachung) hinzuweisen."

Dieser Anhang 4 findet sich ­ bis auf obigen Satz ­
identisch in jedem anderen Sachstandsbericht. Die anderen Berichte sind
also offensichtlich gesäubert worden oder es wurden von vornherein
verschiedene Versionen produziert. Der BKA-Zeuge Damm hat in seiner
bisherigen Vernehmung vor dem Gericht diesen Text als einen allgemeinen
Beitrag bezeichnet und kommentiert. Er hat entgegen seiner
Wahrheitspflicht bewusst verschwiegen, dass das BKA dieses Schreiben
selbst verfasst hat.

Die sog. Homepageüberwachung wurde mittlerweile vom
Bundesinnenministerium als illegal eingestuft und das BKA angewiesen,
diese Methode nicht mehr anzuwenden (vgl. Der SPIEGEL von dieser Woche).

Das BKA manipuliert die Akten und enthält sowohl dem Gericht
als auch der Verteidigung Entscheidendes vor. Beim BKA und eventuell
bei der BAW werden parallele Geheimakten („Handakte") geführt, welche
offensichtlich brisant sind. Spätestens jetzt kann der Prozess gegen
unsere Mandanten nicht mehr als faires Verfahren bezeichnet werden. Als
Konsequenz muss er eingestellt werden.

Der BKA-Text befindet sich im Anhang.

Rechtsanwälte Franke, Herzog, Hoffmann, Lindemann, Schrage und Rechtsanwältin Weyers für die Verteidigung

Kontakt: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann 0171-3284816

* Im Rahmen der
Militanzdebatte wurde über Sinn und Unsinn von militanten Aktionen, der
Taktik und Strategie des Einsatzes von Militanz etc. per schriiftlichen
Beiträgen diskutiert. Die Beiträge wurden in der Regel in der Szene-
Zeitschrift Interim veröffentlicht, welche alle 14 Tage erscheint.

Anlage: BKA-Text aus der Interim 611 vom 10.02.2005, Seite 11