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30 November 2009

CIA false flag chairman Gladio black op HERRHAUSEN

Herrhausen-Attentat

Udo Schulze 30.11.2009
Zwanzig Jahre danach werden manche Fragen und Spuren immer unbequemer
Am 30. November 1989 wurde der Sprecher der Deutschen Bank, Dr. Alfred Herrhausen, Opfer eines Bombenanschlags, dessen Urheberschaft noch immer der RAF zugeordnet wird. Doch im Laufe der Jahre bröckelte diese These immer stärker. Jetzt, zum zwanzigsten Jahrestag des Todes von Herrhausen, spricht weitaus mehr dagegen als dafür, dass Deutschlands mächtigster Banker von der Roten Armee Fraktion ermordet wurde. Den unbequemen Fragen und Spuren weicht man auf Seiten der Behörden allerdings aus, wo es nur möglich ist. Welche Fragen damit umgangen werden sollen - eine Bestandsaufnahme.

Die Frage nach der toten RAF-Spur: Außer der Existenz eines Bekennerschreibens, das allerdings auch von anderen mit der sprachlichen Diktion der Terroristen vertrauten Autoren stammen könnte, liegt den Behörden keinerlei Hinweis auf eine Tatbeteiligung der Linksterroristen vor. Hoffnung schöpften die Ermittler Ende der 90-er Jahre, als der mutmaßliche RAF-Mann Horst-Ludwig Meyer 1999 in Wien von der Polizei erschossen und seine Begleiterin Andrea Klump festgenommen wurde. Klump, so lt. "Süddeutscher Zeitung" vom 17. September 1999 die Bundesanwaltschaft damals, sei an der Ermordung des Deutsche-Bank-Chefs Herrhausen beteiligt gewesen. Doch kurz darauf platzte der Traum von der Klärung des Herrhausen-Mordes wie eine Seifenblase. Karlsruhe hatte Klump aufgrund der Aussagen eines ominösen Kronzeugen verdächtigt. Der angeblich so wertvolle Siegfried Nonne entpuppte sich als Märchenerzähler, der den Behörden auftischte, was sie gerne hören wollten. Nach Darstellung der Autoren des Buches "Das RAF-Phantom" war Nonne ein Nobody aus dem Bereich der Frankfurter Startbahn-West-Gegner, der gezielt in die RAF-Szene eingeschleust worden war. Seine angeblich wertvollen Hinweise erwiesen sich als nicht haltbar. So mussten BKA und Bundesanwaltschaft den Verdacht gegen Andrea Klump schleunigst wieder fallen lassen.

Ebenso erfolglos zeigte sich die Annahme, Klump-Begleiter Horst-Ludwig Meyer (er wurde in Wien von einem Brusttreffer, abgegeben von einem Angehörigen der österreichischen Sondereinheit "Wega", getötet) habe am Attentat auf den Banker mitgewirkt. Während die WAZ am 17. 9. 99 triumphierend berichtete, der gelernte Elektriker und "Bombenspezialist der RAF" sei mitverantwortlich für Herrhausens Tod, hatte die Deutsche Presseagentur (DPA) bereits mehr als ein Jahr zuvor in einem Hintergrundbericht den Inhalt eines internen, 80 Seiten starken Papiers des Bundesamtes für Verfassungsschutz dargelegt, dass sich selbst die Schlapphüte nicht sicher waren, wohin Meyer eigentlich gehörte. Und ob er überhaupt je Mitglied einer Terrorgruppe gewesen sei, sei mehr als unsicher, hieß es. Unter Umständen, so der Verfassungsschutz, sei man über Jahre hinweg hinter den falschen Leuten hergewesen.

Zu all diesen Irrungen und Wirrungen verlor eine am 25. November 2009 um 23.30 Uhr in der ARD ausgestrahlte TV-Doku über Herrhausen nicht ein einziges Wort. Zwar kamen dort Verwandte, Freunde und Weggefährten des Top-Managers zu Wort. Doch bezeichnenderweise hatte Herrhausen-Witwe Traudel es abgelehnt, in dem Streifen aufzutreten, geht er doch mit keiner Silbe darauf ein, was die Frau des toten Bankers vermutet: Eine Verwicklung des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) in dem Mord an ihrem Mann. Erwähnung fand auch die Journalistin und Buchautorin Carolin Emcke in keiner Weise, obwohl sie eine langjährige Vertraute Herrhausens war. Vielleicht passte sie deswegen nicht ins Bild, weil sie vehement die These vertritt, Alfred Herrhausen sei nicht zwingend von der RAF ermordet worden. In ihrem Buch "Stumme Gewalt, Nachdenken über die RAF" fragt sie auf S. 132: "Warum bleiben die Hinweise auf eine mögliche Verwicklung der Stasi in die letzten Morde der RAF so unbeachtet?"

Davon ist auch der Deutschland-Korrespondent des "Wall Street Journal", David Crawford, überzeugt. In einem Artikel fürs "Journal" schreibt er über seine aufschlussreichen Funde in der Birthler-Behörde und stellt fest, dass zwischen dem, was die Stasi als Plan in ihren Unterlagen für eine Zusammenarbeit mit Terroristen notierte und dem, was die 3. Generation einer Terrorgruppe namens "RAF" beim Attentat auf Herrhausen laut Ermittlungen ausführte, erhebliche Übereinstimmungen bestehen.

Das Rätsel um die Sprengladung: Erstmals kam am 30. November 1989 im hessischen Oberursel/Taunus bei dem Angriff auf die Wagenkolonne des Bankers ein Sprengsatz zur Verwendung, der von hochqualifizierten Spezialisten hergestellt worden sein musste. Nach Angaben des BKA wurde die Sprengladung mittels eines unterirdisch verlaufenden Kabels und einer Lichtschranke, die vom Spiegel eines auf der anderen Straßenseite abgestellten Fahrrades reflektiert wurde, gezündet. Zahlreiche Experten sind sich sicher: Die Bombe konnte nicht allein aus den Händen der deutschen Stadtguerilla stammen. Dabei müssen zumindest im Hintergrund Fachleute eines Militärs oder Geheimdienstes unterstützend tätig gewesen sein. Dort ist auch das dritte Rätsel um den Herrhausen-Anschlag angesiedelt, die Herkunft des Bekennerschreibens:

Das mit dem obligatorischen RAF-Zeichen ausgestattete Selbstbezichtigungsschreiben zum Tode Dr. Alfred Herrhausens, wirft bei seiner Lektüre interessante Fragen auf. Nämlich jene nach den wahren Urhebern des Pamphlets, das mit Aussagen durchsetzt ist, die inhaltlich so gar nicht zur RAF passen wollen. Der Spitzenmanager, so erfahren wir aus dem Papier, "bereite mit der Deutschen Bank den Einbruch in die Länder des Ostblocks" vor. Tatsächlich hatte der Chef des größten deutschen Geldinstitutes kurz vor seinem Tod den Aufkauf einer Warschauer Großbank anvisiert. Ein ökonomisch-politischer Bereich, der in den Überlegungen der RAF bezüglich ihrer Anschläge nie eine Rolle spielte. Solche Formulierungen lassen eher auf enttäuschte Angehörige östlicher Geheimdienste schließen, die durch den Zusammenbruch des Ostblocks plötzlich vor dem Nichts standen.

Rätselhaft bleiben auch bis heute die ominösen Sicherheitsleute: Entgegen der landläufigen Vorstellung, die Personenschützer Herrhausens seien BKA-Beamte oder andere Polizisten gewesen, soll es sich bei ihnen jedoch um Angehörige des Werkschutzes der Deutschen Bank gehandelt haben, da Herrhausen kein öffentliches Amt bekleidete und somit nicht von staatlichen Organen geschützt werden konnte. Bis heute wirft die Tatsache, dass das Fahrzeug der Personenschützer zwar vor dem Wagen Herrhausens die Lichtschranke passierte, aber nicht den Zünder der Sprengladung auslöste, drängende Fragen auf. Warum die Männer nach der Explosion Minuten warteten, bis sie zum völlig zerfetzten Herrhausen-Auto liefen, ebenfalls. Und noch mysteriöser erscheint das sich in Kreisen polizeilicher Sondereinheiten hartnäckig haltende Gerücht, wonach einer der Personenschützer kurz nach dem Attentat auf fragwürdige Art und Weise aus dem Leben schied.

Bliebe schließlich die Frage nach der Gefährdungslage Herrhausens: Gut eine Woche vor dem Anschlag sollen beim BKA Attentatsdrohungen gegen den Wirtschaftsmanager bekannt geworden sein. Diese seien geklärt worden, hieß es kryptisch beim Bundeskriminalamt. Doch was kam bei der Klärung heraus? Wer steckte hinter der Drohung und welches Motiv hatten sie oder er? Vielleicht kommt ja jetzt zum 20. Jahrestag des Attentats etwas mehr Licht ins Dunkel des Falls. Oder sollte es auch hier - wie im Fall Verena Becker - eine Akte geben, deren Öffnung dem "Wohle der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder" entgegen stünde? Übrigens: An dem Tag, an dem Alfred Herrhausen starb, öffneten sich für Verena Becker die Gefängnistore.

EIN SEHR BEUNRUHIGENDER ARTIKEL - RECHTSSTAAT? LACHHAFT.

DAS KAPITAL WIRD BESCHUETZT

Alfred Herrhausen (* 30. Januar 1930 in Essen; . 30. November 1989 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Bankmanager und Vorstandssprecher der Deutschen Bank. Er wurde von unbekannten ermordet.

Am Morgen des 30. November 1989 verließ Herrhausen sein Haus im Ellerhöhweg in Bad Homburg, um in seinem Dienstwagen zur Arbeit zu fahren. Etwa drei Minuten später detonierte auf Höhe des Seedammweges vor einem Parkhaus eine Bombe, die sich auf einem präparierten Fahrrad am Straßenrand befand. Herrhausen kam bei dem Attentat ums Leben, sein Chauffeur wurde nur leicht verletzt.

Die Bombe befand sich in einem Paket von der Größe einer Schultasche auf dem Gepäckträger des Fahrrads. Der verwendete Sprengstoff TNT war als Platte geformt, die mit einer Kupferplatte beschichtet war. Diese in panzerbrechenden Waffen verwendete Anordnung setzt aufgrund des Misznay-Schardin-Effekts die Explosionsenergie zielgerichtet frei. Als Herrhausens Wagen durch eine vorher installierte Lichtschranke fuhr, explodierte die Bombe, deren Druckwelle genau auf die hintere Seitentür des gepanzerten Mercedes der S-Klasse traf. Ein dadurch abgesprengtes Teil der Türverkleidung trat in den Oberschenkel von Herrhausen ein und verletzte die Schlagader. Seine in dem unbeschädigten Begleitfahrzeug folgenden Personenschützer ergriffen keine Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Herrhausen blieb bewusstlos in dem Autowrack liegen und starb innerhalb weniger Minuten an starkem Blutverlust. Es ist möglich, dass sofort eingeleitete Maßnahmen sein Leben hätten retten können.

Sein Fahrer Jakob Nix war durch Splitter an Kopf und Arm verletzt worden. Während die Personenschützer noch in dem Begleitfahrzeug saßen, stieg er aus und ging um das zerstörte Fahrzeug herum zu Herrhausens Tür, die aus den Angeln gerissen war. Wegen seines verletzten Arms konnte er aber nicht zugreifen; es gelang ihm nicht, Herrhausen aus dem Wagen zu ziehen. Er wurde kurz darauf von einem der ersten hinzugekommenen Personenschützer vom Fahrzeug weggeführt. Nix litt noch lange Zeit unter dem Trauma, dass er seinem Chef nicht hatte helfen können, zu dem er in 19 Jahren Dienstzeit ein enges, fast familiäres Verhältnis aufgebaut hatte.

Das Verhalten der Personenschützer blieb nicht ohne Kritik. Als Begründung für die unterbliebenen Hilfsmaßnahmen wurde später auf die Möglichkeit einer Attacke der Attentäter oder einer zweiten Bombe verwiesen. Augenzeugen bestätigten, dass sie sich wohl aus diesem Grunde längere Zeit nicht an das Fahrzeug Herrhausens heranwagten. Diese Begründung war zunächst nicht von der Hand zu weisen, da die Lichtschranke, die die Explosion auslöste, per Hand eingeschaltet wurde, wobei der Lichtstrahl über die Straße vermutlich von dem Speichenreflektor des Fahrrads mit der Bombe zurückgeworfen wurde. Eine solche Aktion erforderte mindestens zwei Personen, nämlich einen Beobachter, der die Annäherung des Herrhausen-Konvois meldete, und eine zweite Person, die zielgenau die Lichtschranke in Betrieb setzte. Selbst wenn die Personenschützer zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, wie die Bombe ausgelöst wurde, so hätten sie doch aus guten Gründen . bei der Entführung des BDI-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer war dessen Begleitpersonal getötet worden . mit einem Angriff rechnen müssen. Diesem Argument wurde allerdings entgegen gehalten, dass es ihre Aufgabe war, für den Schutz Herrhausens zu sorgen, und sie daher hätten eingreifen müssen.

Der oder die Urheber für das Attentat konnten nie ermittelt werden. Allerdings bekannte sich die Rote Armee Fraktion am Nachmittag des Mords durch einen Anruf in der Wohnung der Herrhausens zur Tat.

Am 2. Dezember 1989 fand man zudem ein Bekennerschreiben ...

Autoren, die die RAF-Täterschaft bezweifeln, weisen auf aus ihrer Sicht ungewöhnliche Umstände hin: Die als Baustelle getarnten Arbeiten, bei denen man die Kabel für die Lichtschranke verlegte (sie waren allerdings von kurzer Dauer, wobei nach Angaben von Augenzeugen jedoch nach ihrer Beendigung das Baustellenschild vergessen wurde und wochenlang am Rand der Fahrbahn stand.), der große materielle und technische Aufwand sowie der Einsatz einer Bombe militärischer Bauart mit dem Sprengstoff TNT entsprachen nicht der bisherigen Vorgehensweise der RAF. Überdies waren die auffälligen Vorbereitungen zu dem präzise geplanten Anschlag weder der Polizei noch dem Bundeskriminalamt verdächtig vorgekommen, obwohl Herrhausen offiziell zum Kreis der am stärksten gefährdeten Personen in der Bundesrepublik gehörte und die Umgebung seines Hauses ständig überwacht wurde. Zu den Ungereimtheiten des Falles zählt auch, dass das normalerweise eingesetzte vorausfahrende zweite Begleitfahrzeug laut dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Richard Meier kurz vor dem Attentat abgezogen worden war.

Hinweise auf die Täter ergaben sich aus dem Bekenneranruf und dem Bekennerschreiben der RAF (Kommando Wolfgang Beer), das zwei Tage nach dem Mord in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. Ansonsten tappten die Ermittler im Dunkeln. Hans-Ludwig Zachert, damaliger Präsident des Bundeskriminalamts, sagte im März 1991: .In der Terroristenfahndung treten wir auf der Stelle. Bei dem Attentat auf den Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen gibt es noch immer keine brauchbare Spur..

Erst mehr als zwei Jahre nach der Tat, am 21. Januar 1992, präsentierten die Ermittlungsbehörden einen vermeintlich spektakulären Fahndungserfolg. Siegfried Nonne, ein gelegentlich als V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes eingesetztes Mitglied der linksradikalen Szene, belastete in einer umfangreichen Aussage sich selbst, Christoph Seidler, Andrea Klump sowie zwei weitere ihm nur als Stefan und Peter bekannte Männer. Er gab an, dass die vier RAF-Terroristen gewesen seien und vor dem Anschlag längere Zeit in seiner Bad Homburger Wohnung gelebt hätten. Außerdem sei er selbst an der Planung beteiligt gewesen. Der Generalbundesanwalt erließ daraufhin Haftbefehle gegen Christoph Seidler und Andrea Klump, die Meldung über den Fahndungserfolg lieferte wochenlang Material für eine umfangreiche Berichterstattung in der deutschen Presse. In Nonnes Keller wurden Sprengstoffspuren gefunden, allerdings von anderen Substanzen (2,4-Dinitrotoluol, 2,4-Dinitroethylbenzol und Spuren von Nitroglycerin) als dem beim Anschlag verwendeten Trinitrotoluol (TNT)
In einer Sendung des WDR-Magazins Monitor vom 1. Juli 1992 widerrief Nonne vor laufender Kamera seine gesamte Aussage.[8] Er gab gegenüber den Journalisten an, dass er von Mitarbeitern des hessischen Verfassungsschutzes mit Drohungen zu seiner Aussage genötigt worden sei. In der Folge wurde bekannt, dass Nonne mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen war und unter Alkohol- und Drogenproblemen litt. Erst vier Tage bevor er sich erstmals mit seinen Aussagen an den Verfassungsschutz gewandt hatte, war er nach halbjährigem Aufenthalt aus der Psychiatrie entlassen worden. Die Diagnose lautete damals: .Länger anhaltende depressive Reaktion mit suizidalen Gedanken, Polytoxikomanie inklusive Morphin, Persönlichkeitsstörung auf Borderline-Niveau..[9] Zwei von den Behörden beauftragte Gutachten eines Psychologie-Professors und eines Psychiaters bescheinigten Nonnes Aussagen dennoch Glaubwürdigkeit. Damit entstand allerdings das Problem, ob nun Nonnes erste Aussage oder sein Widerruf als gültig angesehen werden sollte. Die Behörden entschieden sich dafür, seine Aussage als glaubwürdig, das Dementi dagegen als unglaubwürdig einzustufen, wodurch die Haftbefehle gegen die beiden von ihm benannten Täter bestehen blieben. Später kehrte Nonne wieder zu seinen ursprünglichen Aussagen zurück und revidierte somit seinen Widerruf. Als Begründung nannte er erneut, dass er bedroht und genötigt worden wäre, diesmal allerdings von den Monitor-Journalisten. Das Ermittlungsverfahren wegen seiner Mittäterschaft wurde 1994 unter der Kronzeugenregelung mit dem Hinweis auf seine Beteiligung an der Aufklärung der Tat eingestellt.

Abgesehen von der von vielen Seiten geäußerten Zweifel an Nonnes Glaubwürdigkeit wiesen seine Aussagen und die darauf aufgebaute Version der Behörden eine Reihe von Unstimmigkeiten auf.[9] Die Journalisten Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber und Ekkehard Sieker recherchierten daraufhin auch zu älteren RAF-Terroranschlägen in Deutschland. Sie veröffentlichten ihre Ergebnisse 1992 in ihrem umstrittenen Buch Das RAF-Phantom. Weil sie offenbar Zugang zu geheimen Behördenunterlagen gehabt hatten, wurden sie in der Folge das Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen. Am 13. Februar 1995 stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine kleine parlamentarische Anfrage mit dem Titel Der Kronzeuge Siegfried Nonne und die Rolle der Sicherheitsbehörden an die Bundesregierung, die sich in wesentlichen Teilen auf Aussagen des Buches bezog.[8] Die Bundesregierung antwortete, dass die Aussagen Nonnes auch weiterhin als glaubwürdig angesehen würden.[7] Die Beantwortung der Fragen zur vermeintlichen Präparierung bzw. Erzwingung seiner Aussagen durch Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes wurde mit dem juristisch korrekten Hinweis abgelehnt, dass .die Bundesregierung Maßnahmen diese Amtes nicht zu bewerten bzw. zu kommentieren hat.. Zu den Fragen, die sich auf die von den Buchautoren aufgedeckten sachlichen Ungereimtheiten in der offiziellen Version bezogen, verwies die Regierung darauf, dass sie keine gutachterlichen Kompetenzen habe.

Das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld bezeichnete das Buch in einem Interview mit dem Magazin Der Spiegel im Jahr 1997 pauschal als "Unsinn"


Das Festhalten des Generalbundesanwalts an Nonnes Aussagen wurde vielfach kritisiert. Schließlich löste sich die Frage von selbst, als sich der vermeintliche Täter Seidler 1996 den deutschen Behörden im Rahmen eines Aussteigerprogrammes stellte und für die Tatzeit ein Alibi präsentierte. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl gegen Seidler daraufhin gegen den Willen des Generalbundesanwalts auf. Eine Beschwerde dagegen wurde 1997 mit dem Hinweis auf die Unglaubwürdigkeit des Kronzeugen Nonne abgelehnt.[11] Christoph Seidler befindet sich seitdem auf freiem Fuß. Er wurde außerdem von dem Vorwurf der RAF-Mitgliedschaft entlastet, der einzig auf Nonnes Aussagen beruhte. Auch der Haftbefehl gegen Andrea Klump wurde aufgehoben.[12] Sie verbüßt wegen anderer terroristischer Verbrechen eine Haftstrafe, eine Anklage wegen ihrer vermeintlichen RAF-Mitgliedschaft wurde 2001 fallengelassen.[13] Erst im Jahr 2004 entschloss sich der Generalbundesanwalt, auch das Ermittlungsverfahren gegen Klump wegen Mangels an Beweisen einzustellen und fortan gegen unbekannt zu ermitteln.

Wer Alfred Herrhausen tatsächlich ermordet hat, ist nach dem Zusammenbruch der Nonne-Version bis heute ungeklärt. Das offizielle Ermittlungsverfahren läuft gegen Unbekannt.[15] Dass der 1993 während einer Aktion der GSG9 in Bad Kleinen ums Leben gekommene Wolfgang Grams an dem Attentat beteiligt war, gilt als Spekulation. Es gibt weder Beweise noch ernsthafte Hinweise für seine Beteiligung. Es wurde auch nie gegen ihn ermittelt oder ein begründeter Verdacht seitens der Ermittlungsbehörden geäußert. Ebenso gibt es keine Beweise, dass eines oder mehrere der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank selbst den Anschlag als getarntes RAF-Attentat in Auftrag gaben, um den intern stark umstrittenen Vorstandsvorsitzenden abzulösen.

Laut eines Sprechers der Bundesanwaltschaft wurden die Ermittlungen im Fall Herrhausen im September 2007 wieder intensiviert. Auch die Spur zu einer Spezialeinheit der Stasi, welche Terroranschläge in Westdeutschland planen und durchführen sollte, wurde dabei verfolgt

Massenmord DEUTSCHER SCHUTZ FUER MOERDER

PROGRAMMTIPP DEUTSCHLANDFUNK

Das Feature 08.12.2009 · 19:15 Uhr

Schlange von Wahlberechtigten vor einem Wahllokal in Kabul (Bild: AP)
Morde unter deutschem Schutz?
Menschenrechtsverletzungen in Afghanistans Norden
Von Marc Thörner

Bereits im afghanischen Wahlkampf hat sich Atta Mohammed Nur, der mächtige Gouverneur der Nordprovinz von Balkh demonstrativ von Präsident Karzai losgesagt und sich hinter Abdullah Abdullah gestellt, dessen wichtigsten Gegenkandidaten.

Ziel des Tadschiken Atta ist es offenbar, mithilfe des Tadschiken Abdullah seine Pläne zu befördern, um Mazar-e Sharif herum einen quasi unabhängigen Teilstaat zu errichten. Um sich bei der Nord-Bevölkerung populär zu machen, geht der Warlord und Drogenbaron Atta gegen die paschtunische Minderheit im Norden vor. Gegenüber der Afghanistan-Schutztruppe ISAF rechtfertigt er das geschickt mit einem Kampf gegen die - ebenfalls paschtunischen - Taliban und andere Aufständische.

Berichte über Vertreibungen paschtunischer Gemeinden und gezielte Tötungen an paschtunischen Intellektuellen häufen sich. Laut ISAF-Mandat ist die Bundeswehr im Norden gehalten, Attas Sicherheitskräfte zu unterstützen. Nutzt die Nord-Regierung den Schutz der deutschen Truppen aus, um Massenmorde zu begehen?


Co-Produktion DLF/SWR/WDR

USA Drogendealer Staat - Luxemburg

Interessante Seite aus einer Luxemburger Zeitung


Die Drogenproblematik


Auteur: Gust Wester
Wie kaum ein anderes Übel erfreut sich in der westlichen Welt einer
ähnlich systematischen Verschleierung wie die Abhängigkeit von harten
Drogen. Mit geistreichen Redewendungen dozieren hier die Experten
gezielt am Kern des Problems vorbei, während die politischen
Schutzengel der Drogenmafia sich mit vorgespielter Hilfsbereitschaft
überbieten. Wie siamesische Zwillinge welche am Kopfe
zusammengewachsen sind, marschieren sie in die gleiche
Richtung, und verschweigen scheinheilig die Voraussetzungen, welche
die Drogenproduktion erst ermöglichen.
Wäre den Menschen welche Mohn anbauen rechtzeitig anständige Preise
für nützliche Produkte bezahlt worden, wären jene nicht zum Anbau von
Mohn in
derartigem Umfang übergegangen. Leider verschweigen die
Entscheidungsträger bewusst, dass zur Herstellung von Heroin und
Kokain grosse Mengen von
chemischen Vorprodukten erforderlich sind, welche von die in der
freien Welt angesiedelten Chemiekonzerne ungestört herstellen, und in
die verdächtigen Regionen liefern. Würden jene Gesellschaften so
streng überwacht und versklavt wie die Landwirtschaft in der EU, wäre
die Produktion jener eben
erwähnten Drogen quasi unmöglich.
Kollektives Schweigen umgibt die Tatsache, dass selbst die Regierung
der USA, heimlich mit Drogen handelte. Darüber liegt eine CHAPPE DE
PLOMB, würde
sicherlich Staatsanwalt Biever sagen. Mit dem daraus erzielten Gewinn
finanzierte die Staatsmacht dann Waffenlieferungen an befreundete
Terrororganisationen. Somit brauchten jene Waffenkäufe nicht über das
öffentliche Staatsbudget abgewickelt zu werden. Als dann todesmutige
Journalisten jenen Staatsterrorismus aufdeckten, spielte Präsident
Reagan
und sein Vize, Vater G. Bush den Unwissenden und Hintergangenen.
Admiral Pointdexter vom Pentagon wurde in den Ruhestand versetzt und
nur Oberst
Oliver North wurde symbolisch inhaftiert. Auch hier in Luxemburg gab
es einen Geldwäscher jener Drogengelder (Jurado), welcher jene
Geschäfte für den US-Geheimdienst abwickelte. Als er dann absprang und
auf eigene Rechnung
agierte, verpfiff ihn der Geheimdienst. Hier wurde er auf Betreiben
der USA verurteilt, obwohl es zum Zeitpunkt wo er hier Geld wusch,
noch kein Gesetz dies unter Strafe stellte.
Vergeblich versuchen grosse Denker die Öffentlichkeit diesbezüglich
wach zu rütteln. Hier nur 3 dieser Rufer in der Wüste
derGleichgültigkeit:
1. Andreas Von Bülow, einst SPD-Minister unter Willy Brandt. Auf
Grund seines internen Wissens schrieb er ein Buch über die
diesbezüglichen kriminellen Machenschaften der Geheimdienste.
2. Jürgen Rodt mit seinem Buche "Wie die westlichen Staaten mit
der Drogenmafia kooperieren".
3. Erich Schöndorf (einst deutscher Staatsanwalt) beschrieb die
Kumpanei der Justiz.
" Die Wahrheit ist oft zu einfach, um Glauben zu finden" (Fanny
Lewald).


Der venezolanische Präsident Hugo Chávez hat dem amerikanischen
Geheimdienst vorgeworfen, hinter einer angeblichen Verschwörung für
seine Ermordung zu stecken.

Chávez hatte geplant, an der Amtseinführung des linksgerichteten
Präsidenten von El Salvador, Mauricio Funes, am Montag teilzunehmen,
seine Reise wegen Sicherheitsbedenken dann jedoch kurzfristig
abgesagt.

"Ich habe keinen Zweifel, dass die Geheimdienste der USA dahinter
stecken", sagte Chávez am Dienstag. Der venezolanische Geheimdienst
habe "sehr präzise Informationen", wonach geplant gewesen sei, sein
Flugzeug mit Raketen zu beschießen.

Als Täter sei der militante kubanische Fidel-Castro-Gegner, Luis
Posada Carriles vorgesehen gewesen. Venezuela hat die USA
aufgefordert, Posada auszuliefern. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1976
einen Bombenanschlag auf ein kubanische Flugzeug in Venezuela geplant
zu haben, bei dem 73 Menschen getötet wurden. Der 81 Jahre alte Posada
bestreitet eine Verwicklung.

Chávez hat den USA bereits mehrfach vorgeworfen, seinen Sturz oder
einen Einmarsch in Venezuela zu planen. Die USA haben solche Vorwürfe
stets zurückgewiesen.

Lenin für Obama

Vor wenigen Tagen waren aus Caracas noch freundliche Töne in Richtung
Washington gedrungen. Da hatte Hugo Chávez nach eigenen Worten ein
neues Buch entdeckt, dass er US-Präsident Barack Obama schenken
wollte: "Was tun?", ein Titel von Wladimir Iljitsch Lenin verfasst,
dem Revolutionär, dem kommunistischen Säulenheiligen, dem Begründer
der Sowjetunion.

Er werde es Obama beim nächsten Treffen geben, kündigte Chávez an. In
Was tun? beschreibt Lenin seine Gedanken zur Verbreitung des
revolutionären Bewusstseins in der Arbeiterklasse. Es erschien 1902
und damit mehr als ein Jahrzehnt vor der Machtübernahme der
Bolschewisten in Russland.
Bei ihrem ersten Treffen im April hatte Chávez Obama das Buch "Die
offenen Adern Lateinamerikas" von Eduardo Galeano übergeben. Das Buch,
das die Folgen der Kolonialherrschaft in Lateinamerika beschreibt,
stieg danach sofort auf Platz zwei der Verkaufsliste bei Amazon.


kommentare:

'Ein CIA-Anschlag auf Chavez ist vor allem deswegen unglaubwürdig,
weil ein US Gesetz von 1976 es US Geheindiensten verbietet,
Mordanschläge durchzuführen.'

Dieser Post ist echt lustig - kann man tatsächlich so naiv sein oder
agitiert hier jemand aus den genannten Kreisen?

realewelt:

Wenn er irgendwann bei einem "Unfall" oder "Attentat" draufgeht,
wissen wir ja jetzt alle wer dahinter steht.

Ich würde es nicht so leichtsinnig von der Hand weisen. Die USA ist
pleite und viele der Argumente von Chavez sind gar nicht so dumm - bei
der Denkweise von Bush/Obama könnten das zwei Argumente dafür sein
diesen unbequemen Mann irgendwie los zu werden.

Tortilein:

"Soviel zu ihrer Annahme, daß die USA sich in Südamerika seit den
70ern zurückgehalten hätten..."

Die Militärdiktaturen in den Ländern Lateinamerikas, die zu
irgendeinem Zeitpunkt den demokratisch gewählten Präsidenten ihres
jeweiligen Landes stürzten, hielten sich bis in die jüngste
Vergangenheit durch Waffen-, Geld- und Ideologielieferungen der
Vereinigten Staaten. Chile wurde 1989 demokratisch, der Bürgerkrieg in
Kolumbien hält noch an, der Bürgerkrieg in Guatemala wurde 1996
formell beendet (als jemand, der dort mal einige Monate war, sage ich
jedoch, daß das Land immer noch näher am Bürgerkrieg als am Frieden
ist), die Gewaltkriminalitäts- und Tötungsrate in El Salvador ist
gigantisch (die Jugendlichen und jungen Erwachsenen von heute haben
üblen Terror hautnah miterlebt und teilweise ihre gesamte Familie im
Bürgerkrieg verloren), Paraguay verlor erst 1990 seinen Diktator...

Wer immer behauptet, die USA haben sich in Lateinamerika in der
jüngsten Zeit zurückgehalten, übersieht, welche Auswirkungen in vielen
Ländern der Region bis heute die Gesellschaft erschüttern.


Das Grauen: @U.T.: Bin schon fast weg, nur eins noch:

Iran/Contra, der Versuch der US-Regierung, den demokratisch gewählten
Präsidenten Nicaraguas, Daniel Ortega, zu stürzen, war 1985!

http://de.wikipedia.org/wiki/Iran-Contra-Aff%C3%A4re

Soviel zu ihrer Annahme, daß die USA sich in Südamerika seit den 70ern
zurückgehalten hätten...


Die Iran-Contra-Affäre, in Anlehnung an die Watergate-Affäre auch Irangate genannt, war ein politischer Skandal während der Amtszeit von US-Präsident Ronald Reagan. Er wurde in den Monaten Oktober und November des Jahres 1986 aufgedeck

Von der Reagan-Regierung wurden Einnahmen aus geheimen Waffenverkäufen an den Iran an die rechtsgerichteten Contras in Nicaragua weitergeleitet, um sie bei dem Contra-Krieg gegen die sandinistische Regierung zu unterstützen. Zum einen war diese Unterstützung ein Verstoß gegen einen US-Kongressbeschluss (Boland-Amendment), zum anderen war das Geld ursprünglich zum Freikauf US-amerikanischer Geiseln im Libanon vorgesehen.

In den Anhörungen zu der Affäre im US-Kongress kam auch ans Licht, dass die Contras über Jahre mehrere Tonnen Kokain in die USA geschmuggelt hatten und dass die CIA diese Aktivitäten kannte und duldete. Bei der Aufdeckung tat sich besonders US-Senator John Kerry hervor, der auch eine eigene Untersuchungskommission zu den Drogenhandelsverbindungen von US-Behörden leitete (siehe Zitate und Weblinks). Obwohl diese illegalen Aktivitäten mindestens ebenso gravierend waren wie die Waffengeschäfte mit dem verfeindeten Iran, spielen sie bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung der Affäre kaum eine Rolle. 1996 beschrieb der Enthüllungsjournalist Gary Webb in der Artikelserie Dark Alliance detailliert, wie die großen Mengen an Kokain vor allem in Los Angeles auf den Markt gebracht worden waren.

Die USA wurden vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen militärischer und paramilitärischer Aktivitäten in und gegen Nicaragua schuldig gesprochen. In einer Resolution forderte die UN-Generalversammlung die USA auf, das Gerichtsurteil anzuerkennen. Nur die USA, Israel und El Salvador stimmten gegen die Resolution. Nachdem die Regierung Nicaraguas 1990 abgewählt worden war und die USA drohten, Hilfszahlungen an das Land einzustellen, gab die Nachfolgeregierung alle Ansprüche aus dem Urteil auf.

Inwieweit Präsident Reagan und Vizepräsident George H. W. Bush in die Iran-Contra-Affäre verwickelt waren, konnte durch die beauftragte Untersuchungskommission nie ganz geklärt werden. Reagan selbst machte keine Aussagen dazu und erklärte immer, er könne sich an nichts erinnern. Donald Rumsfeld war zu Zeiten der Affäre spezieller Beauftragter für den Nahen Osten. Eine Schlüsselrolle spielte der damalige CIA-Direktor William Casey, der zwei Tage vor seiner Anhörung im Iran-Contra-Untersuchungsausschuss am 29. Januar 1987 an einer Krebserkrankung starb.

Die offizielle Verantwortung für die illegalen Aktivitäten in der Affäre wurde dem bis dahin eher unbedeutenden Lieutenant Colonel Oliver North zugeschrieben, der im Weißen Haus als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrats für die Koordination verdeckter Operationen zuständig war. Trotz offensichtlicher Lügen vor dem Untersuchungsausschuss und nachgewiesener schwerer Vergehen - u. a. hatte er versucht, sämtliche belastenden E-Mails der Reagan-Administration zu löschen[2] - gelang es North, die Affäre als freier Mann zu überstehen. Er gewann in der Folge eine Art Kult-Status bei den amerikanischen Konservativen und ist heute Vortragssprecher und Autor zahlreicher Bücher. Sechs der höchstrangigen Beteiligten, darunter der ehemalige Verteidigungsminister Caspar Weinberger und der ehemalige Sicherheitsberater Robert McFarlane wurden von Präsident Bush sen. begnadigt. Kritische Stimmen in der US-Öffentlichkeit vermuteten, dass damit weitere Untersuchungen, auch über Bushs eigene Rolle als Vizepräsident der Regierung Reagan, verhindert werden sollten.

Andere wichtige Personen, die in den Skandal verwickelt waren sind Otto Reich, John Poindexter, David M. Abshire, Akbar Hashemi Rafsanjani, Manoucher Ghorbanifar, Adnan Kashoggi, Manuel Noriega.

.Es existiert eine Schattenregierung mit ihrer eigenen Luftwaffe, ihrer eigenen Marine, ihren eigenen Geldbeschaffungsmechanismen sowie der Möglichkeit, ihre eigene Vorstellung nationaler Interessen durchzusetzen, frei von allen Kontrollen und frei vom Gesetz selbst..

. US-Senator Daniel Inouye während der Senatsanhörungen zur Iran-Contra-Affäre

.Unser Land machte sich zum Komplizen im Drogenhandel, zur selben Zeit in der wir unzählige Dollars dafür ausgaben, die durch Drogen verursachten Probleme in den Griff zu bekommen - es ist einfach unglaublich..

. US-Senator John Kerry in den Senatsanhörungen zur Rolle der CIA im Drogenschmuggel der Contras

.Bei Gott, die Geheimdienste dieses Landes sollten in dem Krieg [gegen die Drogenhändler] mithelfen, anstatt mit diesem Abschaum der Erde auch noch zusammenzuarbeiten . denn das haben sie getan..

. Senator Al D'Amato

24 November 2009

Friedensnobelpreisträger Obama kehrt mit leeren Haenden zurueck

Friedensnobelpreisträger Obama kehrt mit fast leeren Händen aus Asien zurück. Aber er muss in Kürze Weichen mit gravierenden Folgen stellen:

Nach acht Tagen in Asien muss der Friedensnobelpreisträger erkennen, dass einige Staaten die Werte des Westens und die Agenda der USA offensiv brüskieren. Vor allem China, Nordkorea und Israel machen Obama zu schaffen.

Vielleicht reagierten die Ajatollahs in Teheran auf die «fairen» Angebote beim Atomkonflikt nur deshalb nicht positiv, «weil sie in ihre eigene Rhetorik verstrickt sind», sinnierte US-Präsident Barack Obama in Seoul. Tatsächlich hätte er seine eigene Lage kaum besser beschreiben können: Seit seinem Amtsantritt im Januar hat er mit inspirierenden Reden und faszinierenden Auftritten kühn eine neue Welt der Verständigung, Zusammenarbeit und des Friedens entworfen, warb Amerikas neuer Führer mit ungewohnter Bescheidenheit und Selbstkritik um Vertrauen in die Supermacht.Die achttägige Asienreise hat nun besonders deutlich gezeigt, dass Obamas Worte auf internationaler Bühne bisher kaum etwas bewirken konnten. Besonders die aufsteigende Großmacht China demonstrierte neues Selbstbewusstsein und sieht kaum Anlass, bei den wichtigen globalen Themen Sichtweisen und Strategien der USA zu teilen.

Obama musste feststellen, dass es kaum so etwas wie Furcht vor der Führungsmacht der freien Welt gibt. Chinas Präsident Hu Jintao ließ wie schon so oft vor dem Staatsbesuch Dissidenten und Oppositionelle verhaften oder einsperren, verhinderte eine landesweite TV-Übertragung des Treffens Obamas mit Studenten und gab sich bei keinem Thema sonderliche Mühe, den Amerikanern entgegenzukommen.

Historischer Wendepunkt

Obama habe zu spüren bekommen, wie der Westen und vor allem die USA an globaler Dominanz verloren hätten, schrieb der Kommentator des «Christian Science Monitor». Man schere sich vielerorts nicht mehr so sehr um Kritik und Werte des Westens. Auch die «New York Times» sah in Obamas Peking-Visite einen «historischen Wendepunkt»: Erstmals seien sich China und die USA als ebenbürtige Partner begegnet.

Das habe «gravierende Folgen» für alle brisanten Weltthemen. Vor allem werde es keine Gemeinsamkeit gegenüber dem Iran und Nordkorea geben, sollten die USA Härte demonstrieren wollen . noch dürften große Fortschritte beim Klimaschutz erwartet werden, bei denen China mitspiele. Und von universellen Menschen- und Bürgerrechten wollen Chinas Machthaber schon gar nichts wissen. In der Außenpolitik «gibt es nicht unmittelbare Belohnungen», versuchte Obama-Berater David Axelrod das Ausbleiben jeglicher Ergebnisse der Reise zu rechtfertigen. Man habe «Fortschritte bei den wichtigen Themen erzielt».

Israel lässt sich nichts vorschreiben

Zweifel scheinen angebracht, zumal Obama in wachsendem Maße in Zugzwang gerät: Er selbst betont, dass die Hinhaltetaktik mit Teheran und Pjöngjang nicht lange hingenommen werden könne. In Afghanistan muss Obama handeln, Alternativen zur Entsendung von mehr Truppen scheint er kaum zu haben, Hilfe von anderen darf er nicht erwarten. Mitten in die Asienreise platzte die Nachricht vom neuen israelischen Siedlungsbau. Das Weiße Haus reagierte für seine Verhältnisse fast zornig, aber Israel hatte demonstriert, dass es sich auch von Obama nichts vorschreiben lassen will. China schon gar nicht.

Friedensnobelpreisträger Obama kehrt mit fast leeren Händen aus Asien zurück. Aber er muss in Kürze Weichen mit gravierenden Folgen stellen: Welche Politik bleibt Washington, wenn weder Teheran noch Pjöngjang auf gute Worte oder ein paar Sanktionen reagieren? Welche Möglichkeiten hat Obama in Nahost, das schon jetzt drohende Scheitern seiner Friedensinitiative zu verhindern? Wie lässt sich die erst im Frühjahr verkündete «neue Strategie» in Afghanistan verändern, damit die USA weder in ein zweites Vietnam schliddern noch als blamierter und ohnmächtiger «Papiertiger» dastehen?

Er muss bald Flagge zeigen

So hatten einmal die marxistisch-leninistischen Maoisten über die USA gelästert. Die neuen Machthaber in Peking, die glauben, Kapitalismus mit Diktatur zu einem Erfolgsrezept mixen zu können, haben Obama behandelt, als ob er nicht viel mehr als ein «Papiertiger» wäre. Der erste schwarze Präsident der US-Geschichte wird auf jeden Fall recht bald Flagge zeigen müssen, so oder so. (Laszlo Trankovits, dpa)

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IWF analysiert Dollar-Hegemonie

Rainer Sommer 24.11.2009
Nachdem der US-Dollar immer mehr zum globalen Problem wird, beschäftigte sich auch der Internationale Währungsfonds (IWF) mit der Zukunft des Weltwährungssystems
Während es noch vor zwei Jahren keine Notenbank oder internationale Finanzinstitution gewagt hätte, den US-Dollar offiziell in Frage zu stellen, sprach Dominique Strauss-Kahn, der Managing Director des Internationalen Währungsfonds, die Probleme am 16. November beim [extern] Internationalen Finanzforum in Peking direkt an: "Seit etwa einem Jahr werden viele Fragen über die Überlebensfähigkeit des Währungssystems gestellt, besonders bezüglich der Rolle des US-Dollar als hauptsächliche Reservewährung. Einige sind besorgt, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme der USA und insbesondere dessen fiskalisches Ungleichgewichte ein ernstes Risiko für den Wert des Dollar darstellen und folglich die Gefahr einer unordentlichern Anpassung des internationalen Systems bestehe." Strauss-Kahn, nach dessen "persönlicher Meinung" der Doller "noch einige Zeit die wichtigste Reservewährung sein wird", spricht dann einige Alternativen an, die der IWF in einem wenige Tage zuvor veröffentlichten [extern] Paper ausgiebig analysiert hat.

Wie der IWF konstatiert, habe das aktuelle Weltwährungssystem . vom IWF aufgrund der mangelnden formalen Fundierung übrigens als "Nicht-System" bezeichnet - tatsächlich die inhärente Schwäche einer dominanten, von einem einzigen Land emittierten Reservewährung. Denn der Emittent muss laut IWF zwangsläufig Defizite im Budget und der Leistungsbilanz anhäufen, um die globale Nachfrage nach Devisenreserven zu befriedigen. Das Problem sei, dass kein Mechanismus existiert, der die Überschussländer oder den Emittenten dazu zwingt, die Ungleichgewichte zu bereinigen. Hingegen bestehe für Defizitländer, jedenfalls sofern sie nicht die Reservewährung emittieren, ein asymmetrischer, hoher Druck, diese abzubauen. Dieses Problem habe sich mit der starken Zunahme der Nachfrage nach Reserven in den letzten Jahren verstärkt, was teilweise mit der Tendenz der Emerging Markets zu tun habe, sich gegen kostspielige Kapitalbilanzkrisen abzusichern.

Durch die Krise wurden laut IWF nun die Spannungen offenbar, die aus den immer umfangreicheren und sehr volatilen globalen Kapitalflüssen resultieren und zu immer größeren Sicherheitspolstern motivieren. Zudem dränge sich die Frage auf, ob es denn überhaupt wünschenswert sei, dass ein Land alleine die internationale Reservewährung stellt, insbesondere da die Finanzkrise vom "US-amerikanischen Herz des Finanzsystems" ausgegangen ist.

Erstmals rekurriert der IWF auch ausgiebig auf das "exorbitante Privileg", dass Frankreichs Präsident Charles de Gaulles den USA bereits in den 1960er Jahren vorgeworfen hatte, nämlich sich im Ausland in der eigenen Landeswährung verschulden zu können. Das senkt in den USA nicht nur die Zinsen, sondern ermöglicht es auch, sich der Auslandsschulden über eine Währungsabwertung zu entledigen. Der IWF stellt dies auch gar nicht in Abrede und beziffert den Gewinn, den die USA bis zum Ausbruch der Krise durch die Währungsabwertung erzielt haben, mit mehr als einer Billion Dollar. Der IWF betont gleichzeitig aber auch, dass das System seit dem Zusammenbruch der monetären Nachkriegsordnung im Jahr 1972 auf rein freiwilliger Basis operiere und niemand gezwungen sei, Dollars zu kaufen. Da das System lange Zeit gut funktioniert habe, könne man die Währungsgewinne durchaus als Bezahlung für die Bankdienstleistungen betrachten, die die USA für die Welt leiste, meint der IWF.

Wenn es freilich stimmt, wie die meisten Kritiker der Dollar-Hegemonie behaupten, dass die USA nur unter Androhung von Gewalt mit Saudi-Arabien in den 1970er Jahren vereinbaren konnten, dass Öl ausschließlich gegen Dollars verkauft wird, müsste diese "Freiwilligkeit" wohl durchaus bezweifelt werden.

Die "offensichtliche Lösung" wäre jedenfalls, wenn das Land, das die Reservewährung stellt, "die Regulierung der Finanzmärkte stärken, die öffentlichen Finanzen langfristig stabil halten und alle Anreize unterbinden würde, einen Schuldenüberhang durch Inflation zu eliminieren; etwa durch die weitgehende Unabhängigkeit der Notenbank, die Emission inflationsindexierter Anleihen und ein glaubwürdiges, langfristig tragfähiges Steuerregime".

Der IWF enthält sich dahingehend zwar jedes Kommentars, wirft man aber einen Blick auf das US-Budget, dürfte auszuschließen sein, dass die USA in absehbarer Zeit auch nur eine der genannten Bedingungen erfüllen können. Und ob die an sich sehr positive drastische Reduktion des US-Leistungsbilanzdefizits von Dauer sein wird, ist zumindest fraglich. Immerhin argumentiert ein aktuelles [extern] Paper sehr schlüssig, dass der Rückgang des Handelsdefizits "eine Illusion und nur ein vorübergehendes Nebenprodukt des Zusammenbruchs des Welthandels nach der Lehman-Pleite" gewesen sei.

Werden die US-Defizite also doch nicht rasch abgebaut, bestünde die Lösung des Währungsproblems laut IWF einerseits in einer Verringerung des internationalen Reservebedarfs, oder eben in der Schaffung einer oder mehrerer alternativer Reservewährungen.

Was die Verringerung des Reservebedarfs angeht, ist der IWF als Institution selbst schwer belastet, zumal, wie etwa der frühere australische Premier Paul Keating offen ausspricht, die brutale Politik des IWF nach der Asienkrise von 1997 dafür gesorgt habe, dass kein asiatischer "Emerging Market" und am wenigsten China es jemals wieder riskieren würde, sich dem Diktat des Währungsfonds unterwerfen zu müssen ([local] "Es bedurfte eines gigantischen Idioten, um das zu vermasseln").

Dementsprechend gering sind die Chancen, die der IWF den eigenen Vorschlägen einräumt. So rekurriert der IWF allein auf den Reservebedarf, der aus dem Wunsch, sich gegen Finanzkrisen zu versichern entspringt und schließt die Reservehaltung aufgrund von Währungsmanipulationen, die der IWF bei China und bei einigen Ölexporteuren beobachtet, von vornherein aus.

Dem Sicherheitsbedarf, so stellt sich der Währungsfonds vor, könnte theoretisch entgegengetreten werden, indem entweder einige Länder einen Reserven-Pool bilden, oder privatwirtschaftliche Versicherungen abschließen, wobei der IWF den privaten Versicherern gerne behilflich wäre. Es könnten auch dem IWF selbst die Mittel überlassen werden, bei Bedarf wirksam einzuspringen, was nach der Krise teilweise bereits geschehen ist. Allerdings konstatiert auch der IWF das "Weniger-als-vollständige"-Vertrauen einiger Emerging Markets in den IWF, was diese Lösung denn auch eher weniger realistisch erscheinen lässt. Zudem sei dafür laut IWF wenigstens eine Billion Dollar, aber am besten gleich ein unbegrenztes Fondsvolumen erforderlich.

Erst einmal müsste das bestehende System zusammebrechen, um eine neue Reservewährung etablieren zu können

Was die Entstehung einer weiteren Reservewährung neben dem Dollar angeht, verweist der IWF auf den Mangel an historischen Beispielen für ein System mit mehreren Reservewährungen. Damit vergleichbar wären nur die Versuche, im 19. Jahrhundert sowohl Gold als auch Silber als Reservewährung . bzw. als internationale Verrechnungs- und Transaktionswährung . oder nach dem 2. Weltkrieg das britische Pfund und den US-Dollar gleichzeitig zu verwenden, die sich jeweils aus Gründen der Effizienz rasch wieder in ein System mit nur einer dominanten Reservewährung verwandelt hätten.

Voraussetzung wäre jedenfalls, dass der Emittent Finanzmärkte mit dem Dollar vergleichbare Tiefe und hohe makroökonomische Stabilität vorweisen könne, wofür laut IWF vorerst der Euro und der japanische Yen, sowie später der chinesische Renmimbi in Frage käme, sollte dieser einmal frei konvertierbar werden.

Allerdings wäre es "herausfordernd", einen ordentlichen Übergang zu organisieren. Würden die großen Reservehalter ihre Reserven zudem aktiv managen, könnte das die Volatilität an den Währungsmärkten erhöhen, so dass eine enge makroökonomische Kooperation der Emittentenländer erforderlich wäre um das System stabil zu halten.

Jedenfalls wäre eine breite Verwendung einer Währung bei internationalen Währungstransaktionen wohl eine Voraussetzung um Reservestatus und somit die damit verbundenen "exorbitanten Privilegien" zu erlangen, die dann eben auf mehrere Emittenten aufgeteilt würden. Dafür komme bislang allenfalls der Euro in Frage, der . laut letzten BIS-Zahlen . bei knapp 40 Prozent aller Währungstransaktionen beteiligt war, gegenüber rund 90 Prozent für den Dollar. Alle anderen Währungen wären dahingehend vernachlässigbar und daher allenfalls als regionale Reservewährung brauchbar.

Bessere Chancen hätte ein gradueller Umstieg auf ein auf "Sonderziehungsrechten" basierendes Weltwährungssystem. Diese "Special Drawing Rights" (SDR) werden vom IWF emittiert und bilden einen Währungskorb der wichtigsten Währungen ab. Sie wurden bereits im Nachkriegs-Währungssystem von Bretton Woods etabliert und könnten laut IWF damit die Vorteile eines multipolaren Währungssystems erreichen, ohne unter dessen Nachteilen zu leiden. Zudem ist die Popularität dieser SDRs, die zuvor mehr als 20 Jahre lang keinerlei Bedeutung hatten, durch die Finanzkrise massiv angestiegen. Derzeit werden bereits rund vier Prozent der globalen Reserven in dieser Form gehalten, da die Reservemanager ihre Portfolios damit elegant diversifizieren können.

Allerdings vermutet der IWF, dass ein Umstieg auf ein SDR-System eine sehr weitgehende internationale Kooperation erfordern würde, die derzeit nicht realisierbar sei. Insbesondre würde das an den USA scheitern, deren Reserven dadurch ersetzt würden und die dazu wohl erst bereit wären, nachdem das bestehende System "in a major way" gescheitert wäre.

In diesem Fall könnte die Zeit aber auch reif für eine internationale Währung werden. Schon der Ökonom John Maynard Keynes hatte 1944 in Bretton Woods auf eine Weltwährung gedrängt, die er "Bancor" nennen wollte. Dieser sollte von einem "Internationalen Monetären Institut" . einer globalen Bank die Keynes "International Clearing Union" nennen wollte -emittiert werden, und sein Wert sollte laut Keynes auf den Preisen von 30 Rohstoffen, darunter auch Gold, basieren, wobei der IWF einer solchen realen Fundierung einer potentiellen neuen Weltwährung allerdings nicht nähertritt.

Diese internationale Bank müsste sich jedenfalls maßgeblich von Weltbank und IWF, den heutigen Bretton Woods-Institutionen, unterscheiden und sollte vor allem darauf ausgerichtet sein, losgelöst von den wirtschaftlichen Problemen einzelner Staaten den Wert des Bancor stabil zu halten. Ihre Bilanz würde von den Mitgliedsstaaten gestützt und garantiert werden, wodurch der Bancor als risikofreie globale Anlageform hervorgehen und das "exorbitante Privileg" auf die Mitgliedsstaaten übergehen würde. Letztendlich könnte der Bancor auch einzelne Landeswährungen ersetzen, was für die jeweiligen Staaten freilich einen noch größeren Verlust an Autonomie bedeuten würde, als der Einsatz des Bancor als reine Reservewährung.

An der mangelnden Bereitschaft der Staaten, ihre Souveränität aufzugeben, war das Konzept schon 1944 gescheitert, und man sei versucht, alle dahingehenden Versuche als "utopisch" zu betrachten, meint der IWF. Doch macht für den IWF das Beispiel des Euro deutlich, was inzwischen möglich sei. Demnach könnte ein neues System, das vorerst etwa auf Sonderziehungsrechten basiert, später durchaus in eine supranationale, globale Währung übergehen.

Faschismus 2.0 - RADIO UTOPIE

Sehr guter Artikel...

Der .Gewährleistungsstaat. von Lissabon . ein verfassungsfeindlicher Staatsformwechsel

Von Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing | 24.November 2009

Am 01.12.2009 ist die Inkraftsetzung des .Vertrags von Lissabon. geplant. Laut der deutschen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel beinhaltet er im wesentlichen die .Substanz. des in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten EU-Verfassungsentwurfs.

Doch der .Lissabon-Vertrag. enthält den verfassungsfeindlichen Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat., der im EU-Verfassungsentwurf noch nicht existiert hat, und welchen die meisten Befürworter und Gegner dieses Vertrags bisher übersehen haben.

der staatsauflösende .Gewährleistungsstaat. und wo man ihn im .Lissabon-Vertrag. findet
Ein .Gewährleistungsstaat. ist ein Staat, in welchem ein zumindest nicht unerheblicher Teil der hoheitlichen Aufgaben an Privatfirmen vergeben wird. Das bedeutet, dass es staatliche Aufgaben bleiben, aber von Privatfirmen ausgeübt wer- den. Man spricht auch von .funktioneller Privatisierung.. Verschiedene Modelle des .Gewährleistungsstaats. unterscheiden sich vor allem im Umfang der zu vergebenden Aufgaben und im Ausmaß des angestrebten staatlichen Kontrollverlustes. Der Begriff .Gewährleistungsstaat. steht im Gegensatz zum .Leistungsstaat., in welchem alle hoheitlichen Aufgaben vom Staat mit eigenen Beschäftigten ausgeübt werden.
Bereits der EU-Verfassungsentwurf enthielt die Verpflichtung zur Vergabe der Daseinsvorsorge (Art. III-122 EU-Verfassungsentwurf). Zur Daseinsvorsorge gehören nicht hoheitliche Aufgaben, welche aus sozialen Gründen vom Staat ausgeführt werden (z. B. ÖPNV, kommunale Energie- und Wasserversorgung). Das findet sich beim .Lissabon-Vertrag. in Art. 14 AEUV. Die Verpflichtung zur Vergabe der hoheitlichen Aufgaben hingegen enthält Art. 2 des Protokolls Nr. 26 zum .Lissabon-Vertrag. über .Dienste von allgemeinem Interesse.. Die EU nennt öffentliche Aufgaben .Dienste von allgemeinem Interesse.. Diese setzen sich zusammen aus im wesentlichen über Marktpreise finanzierten .Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. und aus im wesentlichen steuerfinanzierten .nicht-wirtschaftlichen Diensten von allgemeinem Interesse.; zu diesen Begriffsbestimmungen siehe Mitteilung der EU-Kommission mit Az. .KOM (2007) 725. sowie ein Weißbuch der EU-Kommission mit Az. .KOM (2004) 374.. Das Protokoll Nr. 26 war im EU-Verfassungsentwurf noch nicht enthalten. Der Lissabon-Vertrag ist ein Vertrag zur Änderung des EG-Vertrags und des EU-Vertrags und zur Einfügung zahlreicher neuer Protokolle und Erklärungen in deren Anhang; außerdem würde er den EG-Vertrag in AEU-Vertrag (.Vertrag über die Arbeitsweise der EU.) umbenennen. Nach Art. 51 EUV würden sämtliche Vorschriften, welche in die Anhänge eingefügt würden, die gleiche Verbindlichkeit haben wie das, was an Änderungen in EGV und EUV selbst eingebaut würde.
Laut der Mitteilung .KOM (2007) 725. gehören zu den .nicht-wirtschaftlichen Diensten von allgemeinem Interesse. u. a. die Polizei, die Gerichte und die Sozialversicherung. Die Unterscheidung zwischen .Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. und .nicht-wirtschaftlichen Diensten von allgemeinem Interesse. ist nicht ganz deckungsgleich mit der zwischen Daseinsvorsorge und hoheitlichen Aufgaben. Denn die EU unterscheidet allein danach, ob eine be- stimmte Aufgabe üblicherweise preis- oder steuerfinanziert ist.
Art. 2 des Protokolls Nr. 26 bestimmt, dass die Bestimmungen in den Verträgen (in EUV und AEUV) in keiner Weise die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten berühren, .nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse. zur Verfügung zu stellen, zu vergeben und zu organisieren. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Vorschrift im EUV oder AEUV dem Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. im Wege stehen würde. Die Mitgliedsstaaten hätten weiterhin darüber zu entscheiden, welche Aufgaben dem Bund, welche den Ländern und welche den Gemeinden zuzuordnen wären. Aber sie dürften sie weitestgehend nicht mehr mit eigenen Beschäftigten ausüben.
Art. 1 des Protokolls Nr. 26 bezieht sich auf die .Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. und wiederholt die Verpflichtung der Bundes-, Landes- und Kommunalebene der Mitgliedsstaaten zur Vergabe dieser Aufgaben. Art. 1 zeigt damit, dass das Protokoll Nr. 26 wie ein Anhang zu Art. 14 AEUV ist. Nach Art. 14 AEUV würde die EU die legislative Kompetenz dafür erhalten, wie die Vergabe der .Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. zu erfolgen hätte. Darüber würde dann auch das EU-Parlament mitentscheiden, aber kein mitgliedsstaatliches Parlament mehr. Und sämtliche Initiativen würden von der privatisierungsfreundlichen EU-Kommission ausgehen. Da das Protokoll Nr. 26 wie ein Anhang zu Art. 14 AEUV ist, würde die neue legislative Kompetenz zur Bestimmung der Art und Weise der Vergabe sich auch auf die .nicht-wirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. erstrecken.

die Erosion der Sicherheitsaufgaben
Art. 14 AEUV gilt ausdrücklich nur vorbehaltlich von Art. 4 EUV, sowie Art. 93, 106 und 107 AEUV. Davon nimmt allein Art. 4 EUV Bereiche der staatliche Aufgaben von der Vergabepflicht aus. Die .Struktursicherungsklausel. des Art. 4 Abs. 2 EUV wurde einst geschaffen, um der Machtübertragung auf die EU Grenzen zu setzen. Die grundlegenden Strukturen der Mitgliedsstaaten, die öffentliche Ordnung und insbesondere die nationale Sicherheit sollten dem Zugriff des EU-Rechts entzogen sein. Die grundlegenden Strukturen der Mitgliedsstaaten umfassen zumindest die Organe des Staates wie Regierung, Parlament und oberste Gerichte. Der Rechtsbegriff .öffentliche Ordnung. wird im EU-Recht im Sinne von innerer Sicherheit und von Strafrechtspflege verwendet. Zur .nationalen Sicherheit. gehören Militär, Geheimdienst und Diplomatie, aber auch, wie Presseveröffentlichungen aus Deutschland zur Wiederverstaatlichung der Bundesdruckerei zeigen, die Herstellung von Banknoten und Pässen. Außerdem schützt Art. 4 Abs. 2 EUV die .nationale Indentität. der Mitgliedsstaaten, was das Bundesverfassungsgericht im ersten Lissabon-Urteil vom 30. 06.2009 so gedeutet hat, dass das EU-Recht die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten zu achten hat. Die in Art. 4 Abs. 2 EUV genannten hoheitlichen Bereiche wären erst einmal von der Vergabepflicht ausgenommen.
Erst einmal wegen des Erosionsmechanismus durch das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV, heute Art. 12 EGV). Laut der Mitteilung .KOM (2007) 725. der EU-Kommission kann für jeden Bereich der bereits in mindestens einem Mitgliedsstaat über Marktpreise finanziert wird, egal ob er hoheitlich ist, durch Klagen vor dem EUGH bewirkt werden, dass für alle Mitgliedsstaaten die betreffende Aufgabe aus dem Bereich der .nicht-wirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. in den Bereich der .Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. wechseln würde. Das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot besagt, dass eine Firma nicht deshalb wirtschaftlich benachteiligt werden darf, weil sie aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat kommt. Zu diesem Erosionsmechanismus würde nun mit dem .Lissabon-Vertrag. ein weiterer hinzukommen, der die Mitgliedsstaaten zwingen würde, selbst Sicherheitsaufgaben zu vergeben, soweit ein Mitgliedsstaat diese jeweils freiwillig vergeben würde.

Großbritannien hat bereits einige Gefängnisse privatisiert sowie die Bewachung einiger Botschaften und einen Teil der Kampfdienstleistungen und der Soldatenausbildung in Afghanistan. Österreich und Baden-Württemberg haben die Bewährungshilfe, Deutschland Teile der Bundeswehrlogistik sowie der Bewachung von Kasernen und Polizeipräsidien privatisiert. In Hessen wird die Bewachung der Außenmauern des Gefängnisses von Hünfeld an privat vergeben.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von CDU, CSU und FDP verlangt ausdrücklich die Privatisierung der Gerichtsvollzieher und will außerdem alle heute vom Staat wahrgenommenen Aufgaben einer .Aufgabenkritik. unterziehen sowie die Schaffung eines neuen beratenden Gremiums zum Thema .Bürokratieabbau. für die EU-Kommission. In Polen, Rumänien und Italien ist die Personalausstattung der Polizei so reduziert worden, dass damit zu rechnen ist, dass diese Länder die ersten bei der Vergabe hoheitlicher Polizeiaufgaben in größerem Umfang sein werden. In Bremen konnte die Vergabe eines Teils der Patrouillenarbeit im öffentlichen Raum incl. der Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten an private Sicherheitsdienste im letzten Moment verhindert werden; Radio Utopie, Radio Bremen u. a. berichteten darüber.
Die EU selbst hat bereits in einer Richtlinie die eu-weite Teilprivatisierung der strafrechtlichen Ermittlungsarbeit der Polizei im Visier, soweit es um den Schutz des geistigen Eigentums geht ((Az. 2005/0127 (COD), vorhergehend KOM(2006) 168)). Nach Art. 7 der Richtlinie dürften die Anzeigeerstatter an der polizeilichen Ermittlungsarbeit teilnehmen.

.Gewährleistungsstaat. als Magnet für Interessenkonflikte
Das billigste Angebot für den Betrieb einer Verwaltung würde regelmäßig kommen von denen, die nicht kontrolliert werden oder unfaire Wettbewerbsvorteile erlangen wollen. Die Umweltämter würden von der Industrie, die Landwirtschaftsverwaltung von Gentechnikfirmen, die Gesundheitsämter und die Gesetzlichen Krankenkassen von Pharmagiganten, die Einwohnermeldeämter von Werbe- oder Inkassofirmen, die Bauämter und Raumordnungsämter von Baufirmen, die Forstämter von Papierherstellern und Möbelindustrie, die Wahlämter von parteinahen Firmen übernommen. Sicherheitsfirmen würden schlecht bezahlte Söldner rekrutieren durch den Betrieb von Sozialämtern. Banken würden mit den Einnahmen aus dem Bankenrettungsschirm unsere Finanzverwaltung sowie die Bankenaufsicht übernehmen.
Die Vergabe der Finanzverwaltung wäre besonders sensibel, weil die Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit von Partei- en und Verbänden beurteilen; wenn diese Macht in private Hände fiele, würde ein gewaltiges Erpressungspotential gegenüber Parteien und NGOs geschaffen. Noch sensibler wäre die Vergabe fast aller Gerichte, weil sich so selbst die Rechtsprechung, außer der der höchsten Gerichte, regelmäßig mit privatwirtschaftlichen Partikularinteressen der Rechtsprechungsfirmen mischen würde.
Arvato (www.arvatogov.de), Tochterfirma des Mediengiganten Bertelsmann, würde viele Stadtverwaltungen übernehmen. Das East Riding . Experiment, wo Arvato eine ganze Landkreisverwaltung im Rahmen eines Public-Private- Partnership-Projekts übernommen hat, würde zum Grundfall für Europa. Die demokratische Kontrolle und die Dienstaufsicht würden durchtrennt.

Wo kommt der Begriff .Gewährleistungsstaat. her ?
Der Begriff .Gewährleistungsstaat. wurde vor allem in Deutschland geprägt. Die wörtliche englische Übersetzung .guaranteeing state. ist international bisher kaum gebräuchlich. In der von Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL, Tagungsband 62, .Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts., de Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH) im Oktober 2002 in St. Gallen wurde ein Drei-Säulen-Modell aus staatlicher Säule, privater Säule und dazwischen einer Gewährleistungsäule vorgestellt. Veröffentlichungen zum .Gewähr-leistungsstaat. findet man bei zahlreichen Staatsrechtlern (z. B. Prof. Dr. Schuppert, Prof. Dr. Voßkuhle, Prof. Dr. Vesting, Prof. Dr. Burgi), aber z. B. auch bei Verwaltungsrechtlern wie PD Dr. Claudio Franzius oder Sozialwissenschaftlern wie Prof. Dr. Werner Jann. Die meisten Gewährleistungstaats- und -verwaltungsrechtler streben die Vergabe der Daseinsvorsorge und weiter Teile der Verwaltung an. Nur wenige denken darüber hinaus an die Vergabe von Teilen der Judikative und der Legislative sowie auch von Sicherheitsaufgaben der Exekutive (siehe z. B. in .Der Gewährleistungsstaat. von PD Dr. Claudio Franzius).

Dass es im englisch-sprachigen Raum keine gebräuchliche Übersetzung für .Gewährleistungsstaat. gibt, war verhängnisvoll beim zweiten irischen Referendum zum Lissabon-Vertrag. Während die Nein-Seite durchaus die sozialen Auswirkungen der Vergabe der Daseinsvorsorge z. B. für das Gesundheitswesen thematisierte, schien die Vergabe des Hoheitlichen vielen gar zu unvorstellbar. Das ist für die Iren besonders makaber, weil sie in Art. 29 Abs. 4 Nr. 10 ihrer Verfassung dem EU-Recht den Vorrang vor ihrer eigenen Verfassung einräumen, sodass die irische Verfassung dem .Gewährleistungsstaat. nach Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrags nichts entgegensetzen kann. Irland würde damit voraussichtlich zum entkerntesten Staat Europas werden . es sei denn, das irische Volk würde Betrug (Art. 49 WVRK, s. u.) geltend machen.

Auch in den USA gibt es die Vergabe von Behörden an Privatfirmen, z. B. von Aufgaben der Sozialämter und der Finanzämter sowie von Militär und Geheimdienst. In den USA wurde der Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. forciert nach einer Grundsatzrede des damaligen US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld vom 10.09.2001 unter Ausnutzung des Schocks, den die Anschläge vom 11.09.2001 der amerikanischen Öffentlichkeit zugefügt hatten. In den USA wird der Begriff .Transformation. verwendet, egal ob es um die Privatisierung von staatlichen Industrie-betrieben, Daseinsvorsorge oder hoheitlichen Aufgaben geht.

.Horizontalisierung. im .Gewährleistungsstaat. . Entrechtung der Bürger ?
Einige der Befürworter des .Gewährleistungsstaats. treten darüber hinaus für die sog. .Horizontalisierung. (auch .Governance. genannt) ein. Das bedeutet, den hoheitlichen Bereich des Staates einzuschränken durch einen weitgehenden Abbau des materiellen Rechts. Materielles Recht umfasst, wer welche Rechte und Pflichten hat, formelles Recht hingegen, nach welchen Regeln man seine Rechte geltend machen kann. .Horizontalisierung. will nicht etwa eine Vereinfachung des materiellen Rechts, sondern so gut wie alles verhandelbar machen. Wirtschaftlich mächtigere Personen oder Firmen könnten beim Staat fast überall Sonderkonditionen aushandeln. Die .Horizontalisierung. ähnelt dem Begriff der .Deregulierung. im Monetarismus. Texte zur Horizontalisierung finden sich z. B. bei Prof. Dr. Thomas Vesting und PD Dr. Claudio Franzius.
Prof. Dr. Vesting sieht den .Gewährleistungsstaat. nicht als Endpunkt, sondern eher als Schritt zur Auflösung des Staates (siehe .zwischen Minimalstaat und Gewährleistungsstaat.). In PD Dr. Franzius Text zur Horizontalisierung wird aufgezeigt, dass auch bei der EU-Kommission über .Horizontalisierung. nachgedacht wird. Der einzige Schritt im .Vertrag von Lissabon. in diese Richtung, welcher uns bekannt ist, findet sich in der Verpflichtung zur Entwicklung alternativer Streitbeilegungsverfahren (Art. 81 Abs. 2 lit. g AEUV), was vermutlich darauf hinauslaufen würde, in mehr Rechtswegen als bisher vor dem Gang zum Gericht verpflichtend einen privaten Schlichter dazwischen zu schalten. Das gibt es u. W. bisher in Deutschland ausschließlich für den Zivilrechtsweg und auch nur für Streitwerte bis zu einer bestimmten Obergrenze. Im ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat das Bundesverfassungsgericht gegen Art. 81 Abs. 2 lit. g AEUV keine grundsätzlichen Einwendungen gehabt, dessen Anwendung für Deutschland aber Grenzen gezogen zur Sicherstellung vor allem der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG).

Wie kommt der .Gewährleistungsstaat. in den .Vertrag von Lissabon. ?
Auf der Konferenz am 10.+11.07.2006 in Jyväskylä unter der finnischen Ratspräsidentschaft wurde ein Diskussionspapier veröffentlicht, in welchem u. a. gefordert wurde, die .Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. grundsätzlich zu vergeben . obwohl das ja schon im EU-Verfassungsentwurf enthalten war. Die nachfolgende deutsche EU-Ratspräsidentschaft wurde ausdrücklich gebeten, die Inhalte des Diskussionspapiers im EU-Recht zu verankern. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 wurde die Richtung hin zum .Vertrag von Lissabon. festgelegt. Zu den .nicht-wirtschaftlichen Diensten von allgemeinem Interesse. hingegen erhob das Diskussionspapier solche Forderungen nicht, dachte ausschließlich im Konjunktiv Imperfekt über die Möglichkeit nach, auch Organisationseinheiten des öffentlichen Sektors an privat zu vergeben.
In dem Artikel .öffentliche Aufgaben im Visier. der Europathemen 08+09/2006 des Deutschen Beamtenbundes wurde die Debatte um das Diskussionspapier so verstanden, dass gemeint gewesen sei, der Staat solle sich grundsätzlich auf die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beschränken. Wie aber kommt die Vergabe auch der hoheitlichen Aufgaben in den .Vertrag von Lissabon., wenn sie in dem Diskussionspapier nur sehr verklausuliert angedacht, im Gegensatz zur Vergabe der Daseinsvorsorge aber nicht gefordert wurde? An der Konferenz vom 10.+11.07.2006 haben die für Wettbewerb zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten teilgenommen, was dafür spricht, dass das Papier den mitgliedsstaatlichen Regierungen bekannt sein dürfte.

Laut der Mitteilung der EU-Kommission .KOM (2007) 725. vom 20.11.2007 haben die Premierminister der Mitgliedsstaaten das Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse einzeln beschlossen, bevor sie später dem Lissabon-Vertrag als ganzes zugestimmt haben. Es spricht jedoch vieles dafür, dass zumindest die meisten von ihnen sich des rechtlichen Gehalts des Protokolls nicht bewusst gewesen sind. Das mag daran liegen, dass Art. 1 des Protokolls gemeinsame Werte der EU hinsichtlich .Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. formuliert wie Vielfalt, Zugänglichkeit, Gleichbehandlung, Bezahlbarkeit und Qualität. Vielen wird nicht bewusst gewesen sein, was .nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse. sind, und dass das Wort .und. in Art. 2 des Protokolls bedeutet, dass die hoheitlichen Aufgaben vom Staat sowohl zur Verfügung gestellt und organisiert als auch vergeben werden müssten; einen Teil davon aussuchen könnte man sich nur, wenn dort das Wort .oder. stünde.

Volker Reusing hat am 30.06.2009 den damaligen Bundesaußenminister Herrn Dr. Frank Walter Steinmeier im Gebäude des Bundesverfassungsgerichts auf den Staatsformwechsel angesprochen, und dieser schien völlig überrascht, dass das auch die hoheitlichen Aufgaben umfassen würde. Der irische Premierminister hat bis zur Westdeutschen Zeitung hin vernehmbar bekanntgegeben, den .Vertrag von Lissabon. nicht gelesen zu haben. Die deutsche Bundeskanzlerin wird vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags dahingehend zitiert, dass sie den .Vertrag von Lissabon. sehr kompliziert finde . ein gewichtiges Indiz dafür, dass sie nicht die Zeit gehabt hat, ihn selbst gründlich genug zu lesen und zu verstehen. Laut Umfragen des Forsa-Insituts in 2007 und 2008 sehen mehr als 90% der Deutschen vor allem die Privatisierung der Polizei, der Gefängnisse und der Justiz als unvorstellbar an; es scheint auch angesichts dieser Umfragewerte sehr fraglich, ob die gesamte Bundesregierung den Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. gewollt haben kann.
Wesentlich uninformierter als die Regierungen dürften die Parlamentarier gewesen sein. Viele haben vermutlich darauf vertraut, dass die EU-Kommission in ihrem Weißbuch aus dem Jahr 2004 (Az. KOM (2004) 374) selbst nach Anhörungen von Verbänden und Politikern festgestellt hat, dass damals mehrheitlich keine grundsätzliche bzw. wirtschaftssektorübergreifende Ausweitung der EU-Kompetenzen bzgl. der .Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. oder gar der .nicht-wirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. gewünscht war. An die Kommission war 2004 sogar mehrheitlich der Wunsch herangetragen worden, zwischen Diensten von .allgemeinem Interesse. und . nicht-wirtschaftlichen Diensten von allgemeinem Interesse. zukünftig anhand geeigneterer Kriterien zu unterscheiden als nur primär der Frage, ob für diese irgendwo innerhalb der EU ein Markt existiert. Offenbar sollte 2004 verhindert werden, dass hoheitliche Aufgaben in die Privatisierbarkeit rutschen. Art. 2 von Protokoll Nr. 26 zum .Vertrag von Lissabon. geht ganz massiv in die entgegengesetzte Richtung von dem, was 2004 mehrheitlich gewünscht worden ist. Welch ein Vertrauensbruch . Es gehört aufgeklärt, wer das Protokoll entworfen hat.
Verhängnisvoll wirkte sich beim Lissabon-Vertrag auch die in vielen Parlamenten leider übliche Fraktionsdisziplin aus. Da will man als Parlamentarier treu mit der eigenen Fraktion abstimmen und vertraut blind darauf, dass jemand anderes
aus der Fraktion den Vertrag gelesen hat. Dem deutschen Bundestag lag die konsolidierte Fassung des Lissabon-Vertrags, also wie EGV (AEUV), EUV und die Anhänge zu diesen nach dem Lissabon-Vertrag aussehen würden, erst kurze Zeit vor der Abstimmung im Bundestag vor. Niemand hat den deutschen Bundestag damals auf den beabsichtigten Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. hingewiesen. Hätte auch nur eine Fraktion des Europaparlaments oder eine Fraktion in einem der 27 nationalen Parlamente den Staatsformwechsel vor ihrer Abstimmung thematisiert, so wäre dies auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus bis in die Massenmedien gedrungen. Die Kritik der Linkspartei in der Bundestagsdebatte an der Militarisierung durch den Lissabon-Vertrag wurde ja auch gebracht.
Man hat die Parlamente also einem Staatsformwechsel für 27 Staaten zustimmen lassen, ohne ihnen mitzuteilen, dass das im Lissabon-Vertrag enthalten ist. Die Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) enthält die wichstigsten Bestimmungen des internationalen Völkervertragsrechts. Nach Art. 48 WVRK kann ein Staat geltend machen, an einen inter-nationalen Vertrag (oder an Teile von diesem) nicht gebunden zu sein, wenn er sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Zustimmung im Irrtum befunden hat über den wirklichen Inhalt des Vertrags; das gilt allerdings nur, wenn diese Unkenntnis nicht durch ganz grob fahrlässiges Verhalten des betreffenden Mitgliedsstaats herbeigeführt worden ist. Den Vertrag gar nicht gelesen zu haben, könnte eine solch grobe Fahrlässigkeit sein. Daher wird es vermutlich auf Art. 49 WVRK ankommen, wonach ein Staat geltend machen kann, an einen internationalen Vertrag (oder an Teile von diesem) nicht gebunden zu sein, soweit die Unterzeichnung oder Zustimmung durch Betrug ermöglicht worden ist. Im Falle des Betrugs, was hier eine vorsätzliche Nicht-Informierung der Parlamentarier über den beabsichtigten Staats- formwechsel voraussetzen würde, wäre es, anders als bei Art. 48 WVRK, egal, ob die Mitgliedsstaaten darüber hinaus grob fahrlässig gehandelt haben. Auch deshalb gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung, wer das Protokoll Nr. 26 entworfen hat, und wer noch in den beabsichtigten Staatsformwechsel eingeweiht gewesen ist, ohne die Parlamente darüber zu informieren. Da in Irland zusätzlich zur Abstimmung im Parlament für die Zustimmung eine Volksabstimmung erforderlich war, bestand dort außerdem die Verpflichtung, das gesamte Volk über den Staatsformwechsel zu informieren. Angesichts der Tragweite des Staatsformwechsels wäre auch in Deutschland eine Volksabstimmung erforderlich gewesen (Art. 146 GG), weil ein staatsauflösender Staatsformwechsel von nicht geringerem Gewicht ist als die Schaffung eines völlig neuen Grundgesetzes es wäre.

Für den Abschluss und auch für die Kündigung internationaler Verträge sind die nationalen Regierungen zuständig. Die Parlamente haben dann nur noch die Möglichkeit, den Verträgen zuzustimmen und diesen damit Gültigkeit zu verleihen oder diese abzulehnen. Daher wird die Geltendmachung von Art. 48 und Art. 49 WVRK ebenfalls in den Kompetenzbereich der Regierungen fallen. Es kommt jetzt darauf an, das Wissen über den .Gewährleistungsstaat. zu verbreiten und genügend politischen Druck aufzubauen, damit mindestens eine mitgliedsstaatliche Regierung geltend macht, an den ihr untergejubelten Staatsformwechsel nicht gebunden zu sein.

Verfassungswidrigkeit des .Gewährleistungsstaats. aus Sicht des Grundgesetzes
Wenn die hoheitlichen Aufgaben des Staates grundsätzlich von Privatfirmen ausgeübt würden, würde sich in einer unüberschaubaren Vielzahl von Fällen hoheitliche Macht mit privaten Wirtschaftsinteressen mischen. Die Bürger würden zunehmend unterschiedlich behandelt. Die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung als ein unverzichtbarer Bestand-teil der Rechtsstaatlichkeit würde zerstört. Auch die Demokratie würde erheblich beschädigt, weil die demokratisch legitimierten Organe Parlament und Regierung die Kontrolle über die Behörden verlieren würden; sie hätten ja gar kein eigenes Personal für die Durchführung der Dienstaufsicht mehr. Das Sozialstaatsprinzip wäre gefährdet, weil die Ausübung der Daseinsvorsorge durch gewinnorientierte Private zu einer Verteuerung der Leistungen führen würde. Auch der private Betrieb so sensibler Behörden wie Argen und Sozialämtern ist mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar. Am offensichtlichsten ist jedoch die Unvereinbarkeit des .Gewährleistungsstaats. mit dem grundrechtsgleichen Recht auf Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG), welches in Deutschland jedem Einwohner garantiert, dass hoheitliche Aufgaben grundsätzlich von Personen ausgeführt werden, die dem Staat gegenüber in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen, also direkt beim Staat beschäftigt sind, und auf den Staat einen Eid geleistet haben. Das hat den Sinn, dass deren Loyalität dem Staat und der Verfassung gegenüber dann am größten ist und nicht einem privaten Arbeitgeber gegen-über. Der Funktionsvorbehalt ist ein Schutzschild insbesondere vor Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, welche sämtlich zur Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG) gehören.
In These 12 seiner Rede vor der VVDStRL (S. 331) hat Prof. Dr. Voßkuhle die Unvereinbarkeit des .Gewährleistungsstaats. mit dem GG herausgestellt, indem er gesagt hat, die Verfassung sei schon vom .Ansatz. her auf ein .Mixtum zwischen Staat und Gesellschaft. .nicht eingerichtet.. Heute ist Herr Prof. Dr. Voßkuhle Vorsitzender des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher für die Klagen gegen das Zustimmungsgesetz zum .Vertrag von Lissabon. zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zum .Gewährleistungsstaat. im ersten Lissabon-Urteil nicht ausdrücklich geurteilt, obwohl Herr Prof. Dr. Voßkuhle im Oktober 2002 bereits eine deutliche mildere Version des .Gewährleistungsstaats., als sie der .Vertrag von Lissabon. will, als mit dem GG unvereinbar erkannt hat. Auch das Wort .Ansatz. in seiner These Nr. 12 zeigt auf, dass der .Gewährleistungsstaat. sogar mit der Verfassungsidentität des GG kollidiert.

rechtswidrige Nicht-Entscheidung über den Staatsformwechsel
Das Bundesverfassungsgericht hätte aber urteilen müssen, wo und inwieweit genau das Grundgesetz dem Staatsform-wechsel zum .Gewährleistungsstaat. Grenzen setzt, bzw. ob es diesen vollständig untersagt. Denn nach §93a Bundes-verfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) sind alle formgerechten Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung anzunehmen, d. h., alle Verfassungsbeschwerden, welche sowohl die persönliche Betroffenheit (selbst, gegenwärtig und unmittelbar) im Hinblick auf die Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte (Art. 93 Nr. 4a GG) beweisen, als auch rechtsfortbildend sind. Eine Rechtsfortbildung ist dann gegeben, wenn über eine Rechtsfrage noch nie vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, oder wenn überzeugend dargelegt wird, dass sich die Sach- oder Rechtslage im Vergleich zum Zeitpunkt einer früheren Entscheidung so sehr geändert hat, dass es gerechtfertigt ist, etwas noch einmal neu zu entscheiden. Und die Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1958/08 und zu 2 BvR 2167/09 haben die die persönliche Betroffenheit und die Rechtsfortbildung klarer dargelegt als alle übrigen zum Zustimmungsgesetz oder zu den Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag. Insbesondere hat noch nie zuvor jemand den Versuch unternommen, die Staatsform für Deutschland zum .Gewährleistungsstaat. zu ändern . etwas derart präzedenzloses und zugleich so tief in die Verfassungsidentität eingreifendes ist offensichtlich rechtsfortbildend.

Und das Urteil vom 30.06.2009 hat über zahlreiche Fragen, welche bis dahin nur in der Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 geltend gemacht wurden, entschieden. Dass alle Grundrechte und alle Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus) des GG über dem EU-Recht stehen, wurde nur in 2 BvR 1958/08 geltend gemacht. Das Gericht vermied es jedoch, zu entscheiden, ob, wie geltend gemacht, auch die grundrechtsgleichen Rechte über dem EU-Recht stehen. Das hätte ja zur Folge, dass dann auch der Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) über dem EU-Recht steht und damit für Deutschland den Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. vollständig verhindert. Auch die Entdeckung der beiden .Staatsaufträge. Frieden und europäische Einigung, welche laut dem ersten Lissabon-Urteil unterhalb der Grundrechte und Strukturprinzipien, aber immer noch über dem EU-Recht stehen, geht auf 2 BvR 1958/08 zurück, denn dort wurde geltend gemacht, der Frieden sei, da er in Art. 1 Abs. 2 GG steht, ein bisher unentdecktes Strukturprinzip, also gleichrangig mit den anderen Strukturprinzipien und oberhalb des EU-Rechts. Dem ist das Gericht der Klage insoweit zur Hälfte gefolgt. Darüber hinaus hat es entschieden, dass der konstitutive wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt zugunsten des Bundestags über den Einsatz deutscher Streitkräfte auch durch das EU-Recht in keiner Weise übergangen werden darf, und dass sämtliche Vorschriften der EU zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nicht supranationalisiert werden dürfen. Letzteres hat zur Folge, dass alle Vorschriften zur GASP unterhalb des gesamten GG und unterhalb der höchsten internationalen Verträge (Uno-Charta, Uno-Menschenrechte sowie Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts) bleiben. Das ist entscheidend, weil über den Staatsauftrag Frieden (Art. 1 Abs. 2 GG) hinaus sowohl Art. 26 GG als auch Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta ausdrückliche Angriffskriegsverbote enthalten. Nur die Verfassungsbeschwerde zu 2 BvR 1958/08 hatte bis dahin dargelegt, dass durch den .Vertrag von Lissabon. das EU-Recht mindestens drei Vorschriften als Rechtsgrundlagen für militärische Missionen in aller Welt erhalten würde, welche für Angriffskriege nutzbar wären . zur Bewältigung unzureichend definierter .Krisen. (Art. 43 EUV), zum Einmarsch in noch weniger definierte .gescheiterte Staaten. (als Teil der Definition der strategischen Interesse in der EU-Sicherheitsstrategie, i. V. m. Art. 42 EUV) und für die Werte der EU (Art. 42 EUV, Art. 2 EUV). Gleichzeitig wollte der Lissabon-Vertrag sämtliches EU-Recht über alles andere Recht in Europa stellen (Art. 1 EUV, Art. 51 EUV, Erkl. 17 zum .Vertrag von Lissabon.), obwohl die EU kein eigenes Angriffskriegsverbot hat. Das erste Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat damit einen entscheidenden Schritt für die Erhaltung des Weltfriedens, zur Entmutigung militärischer Aggressionen der EU, getan, auch wenn es einiger Schreiben bedurfte, um erst einmal alle Richter des 2. Senats dazu zu bewegen, die Klage zu 2 BvR 1958/08 überhaupt nur zu lesen !

Das erste Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 enthält einige Aussagen, an welche das Bundesverfassungsgericht, wenn es das dann will, später wieder anknüpfen kann, wenn es dem .Gewährleistungsstaat. dann doch noch einige Grenzen setzen will. Laut Rn. 175 trägt der Bundestag nicht nur eine .abstrakte Gewährleistungsverantwortung für das Handeln an- derer Herrschaftsverbände.; das wurde am 30.06.2009 aber nur entschieden bzgl. der Machtübertragung auf die EU.
Nach Rn. 249 und 252 (beides auch in Verbindung mit Leitsatz 3 des Urteils) muss bei der Umsetzung des EU-Rechts auf nationaler Ebene, gerade auch aus Gründen der deutschen Grundrechte und der universellen Menschenrechte der Uno, genug Raum bleiben für den Schutz des militärischen und des zivilen Gewaltmonopols. Auf diesen Aussagen wird das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Kontinuität seiner Rechtsprechung aufbauen können, wenn es der oben beschriebenen Erosion der Sicherheitsaufgaben Grenzen setzen will.
Nun, nach der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, müssten zukünftige Klagen aber erst einmal den gesamten Rechtsweg durchlaufen, um bis zum Bundesverfassungsgericht zu gelangen und dort möglicherweise zur Entscheidung angenommen zu werden . anders als bei Zustimmungs- und Begleitgesetzen zu internationalen Verträgen, wo man direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen kann. Bis jemand den Weg durch alle Instanzen schaffen wird, dürfte der halbe Staat funktionell privatisiert sein.

Die Verfassungsbeschwerde zu 2 BvR 1958/08 wies Herrn Prof. Dr. Voßkuhle die Befangenheit nach. Die Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 2167/09 verzichteten auf einen Befangenheitsantrag und lobten stattdessen seine Ehrlichkeit, in These 12 seines Vortrags im Oktober 2002 die Verfassungswidrigkeit des .Gewährleistungsstaats. eingeräumt zu haben.

Auswirkungen auf Europawahl, Bundestagswahl und irisches Referendum
Das rechtswidrige Verstecken der Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1958/08 und 2 BvR 2167/09 durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts vor der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Europawahl und die Bundestagswahl gehabt, was nicht unerwähnt bleiben sollte, auch wenn es im Vergleich zur Tragweite des Lissabon-Vertrags einem fast wie eine Kleinigkeit vorkommen kann. So haben damals viele Bürger die CSU gewählt, weil sie gedacht haben, sämtliche Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht dem Lissabon-Vertrag gesetzt hat, hätten auf Dr. Gauweilers Klage beruht. Wir beide waren damals jedoch Kandidaten der ödp. Hätten die Mehrheit der Wähler von unseren Verfassungsbeschwerden gewusst, hätten die ödp und andere wirklich lissabon-kritische Parteien vermutlich bei Europa- und Bundestagswahl einige Prozentpunkte mehr erhalten, und die CSU entsprechend weniger, was eine schwarz-gelbe Bundesregierung verhindert hätte.
Wesentlich schlimmer noch ist die Auswirkung des Versteckspiels auf das zweite irische Referendum gewesen.

Verfassungsfeindlichkeit des .Gewährleistungsstaats.
In §4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung definiert. Diese umfasst sieben verschiedene Punkte, welche insbesondere dem Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten des GG dienen. Auch die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen (§4 Abs. 1 lit. b BVerfSchG) ist durch das gleiche Gesetz geschützt. Verfassungsfeindliche Bestrebungen sind aktive Bestrebungen, welche gegen die Schutzgüter des BVerfSchG, darunter vor allem die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gerichtet sind. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören u. a. die ununterbrochene Legitimationskette zwi-schen dem Wähler und jeglicher staatlicher Macht sowie der Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft. Das wäre beides im .Gewährleistungsstaat. angesichts des Kontroll- und Wissensverlustes des Staates über die mit hoheitlicher Macht beliehenen Privaten nicht mehr sichergestellt. Darüber hinaus würde der Staat im .Gewährleistungsstaat. mit dem Personal auch das Fachwissen verlieren und damit von Privatfirmen für sein eigenes Funktionieren abhängig werden. Die Vergabe der Wahlämter als Teil der .nicht-wirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. würde in besonderem Maße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, da sie die Wahlfälschung stark erleichtern würde.
Gewährleistungsstaatliche Bestrebungen gehören daher vom Bundesverfassungsschutz beobachtet, auch wenn deren rechtswissenschaftliche Protagonisten meist völlig friedliche Leute und keinerlei Krawallmacher sind, eher mit Zauberlehrlingen vergleichbar, die vor lauter Faszination völlig ausblenden, dass ihre Ziele mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine Grenze finden, die sie nicht überschreiten dürfen, und dass ihre Bestrebungen alle EU-Mitgliedsstaaten dem Risiko aussetzen würde, genauso destabilisiert zu werden wie Kolumbien.

.Gewährleistungsstaat. als Bedrohung für Europa
In der EU-Sicherheitsstrategie vom 12.12.2003 haben die Premierminister der EU-Mitgliedsstaaten sich auf gemeinsame strategische Ziele und eine Bedrohungsdefintion geeinigt. Das Strategiepapier betrachtet ausdrücklich die .Privati-sierung von Gewalt. als eine Bedrohung für Europa. Die Sicherheitsstrategie sieht außerdem das Scheitern von Staaten und die durch die Schwächung staatlicher Institutionen erleichterte organisierte Kriminalität als Bedrohungen an.
Und trotzdem haben sie dem Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. zugestimmt samt Schaffung einer neuen Erosionslinie bis zur nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.
Das zeigt, dass die Vorschriften zum .Gewährleistungsstaat. von anderen Lobbies stammen müssen als die zur Milita- risierung. Dass den Premierministern nicht aufgefallen ist, welche Folgen die Kombination von Militarisierung und .Gewährleistungsstaat. haben kann, zeigt, dass sie sich blind auf Berater verlassen haben müssen. Es ist höchste Zeit, die Berater der mitgliedsstaatlichen Regierungen auf deren Eigeninteressen zu durchleuchten.

Erhöhung der Putschgefahr durch den .Gewährleistungsstaat. . Parlamente wachen auf.
Mit der Erosion der Sicherheitsaufgaben in private Hände ginge der Anstieg der Putschgefahr einher. Sao Tome u. Principe und Äquatorialguinea sind, wie die taz in 2008 berichete, Ziele von Putschversuchen außer Kontrolle geratener Sicherheitsfirmen geworden. Ein Resolutionsentwurf der parlamentarischen Versammlung des Europarats (Doc. 11787) vom 28.12.2008 verlangt klare Restriktionen gegenüber Söldnerfirmen. Er stellt fest, dass der Söldnereinsatz Staaten dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten, humanitären Kriegsvölkerrechts und der Demokratie aussetzt sowie der Umgehung von Zivil- und Strafrecht und selbst der Erpressbarkeit des Staates durch Sicherheitsfirmen. Sicherheits-konzerne können sogar das friedliche Zusammenleben der Staaten gefährden. Im November 2008 hatten darüber hinaus CDU, SPD und CSU im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich international mehr dafür einzusetzen, Söldnerfirmen Grenzen zu setzen.
Hätten die gleichen Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD und CSU gewusst, dass der Lissabon-Vertrag einen Erosi-onsmechanismus zur schrittweisen Vergabe auch der Sicherheitsaufgaben enthält, hätten sie dem Lissabon-Vertrag mit Sicherheit nicht ohne vorherigen Ausschluss dieses Erosionsmechanismus zugestimmt.

.Gewährleistungsstaat. würde die organisierte Kriminalität anziehen.
In Afganistan hat der Einsatz von Sicherheitsfirmen für den Aufstand gegen die mit der Sowjetunion verbündete dama-lige afghanische Regierung in den 80er Jahren dazu geführt, dass erstere den Drogenanbau unter ihre Kontrolle gebracht und massiv ausgeweitet haben. Das war zugleich eine entscheidende Finanzierungsquelle, um die Waffen für den Aufstand der Mujahedin und der sie unterstützenden Söldner kaufen zu können. Dadurch ist die Zahl der Drogen-süchtigen im benachbarten Pakistan von 5.000 (1980) auf 70.000 (1983) und 1,3 Millionen (1986) gestiegen (zu diesen Zahlen siehe .Im Namen des Staates., Dr. Andreas von Bülow, Piper-Verlag). Heute ist Afghanistan der weltgrößte Produzent von Heroin und Haschisch.
Kolumbien hat in den 90er Jahren den Einsatz privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Unternehmen vor den Farc-Rebellen erlaubt. Heute gibt es ca. 20.000 Beschäftigte privater Sicherheitsdienste (.Paramilitärs.) in Kolumbien, von denen einige große Teile des Kokainhandels unter ihre Kontrolle gebracht haben und eher Gewerkschaftler, Journalisten, Landwirte und Menschenrechtler einschüchtern und töten. Sie haben bereits Präsident Uribe gewarnt, er möge ihnen keinerlei Beschränkungen auferlegen. In Kolumbien gibt es laut dem Ländergutachten des Bertelsmann-Transfor-mationsindex 2008 ca. 3,5 Millionen Binnenflüchtlinge; das ist der dritthöchste Wert weltweit nach Sudan und DR Kongo. Ohne die Paramilitärs wären es u. E. trotz zwei linksradikaler Rebellenbewegungen und organisierter Kriminalität erheblich weniger.
Die USA haben im Irak mit der Vergabe eines Teils der Kampfaufgaben und vor allem auch der Folter an Privatfirmen schlechte Erfahrungen gemacht. Von Vorteil für die US-Regierung war, dass die gefallenen Söldner nicht in der Statistik der gefallenen Soldaten auftauchen. Es sind jedoch erhöhte Probleme mit der Disziplin der Söldner bzgl. der Verschonung unschuldiger Zivilisten beobachtet worden. Auch haben sich, zumindest im Irak-Einsatz, laut einem Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses die Sicherheitsfirmen oft als deutlich teurer herausgestellt als die regulären US-Soldaten.

zur Widerstandslage
Das erste Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 enthält auch einige Klarstellungen zum grundrechtsgleichen Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG), was angesichts der Berufung auf dieses Recht in den Verfassungsbeschwerden von Dr. Peter Gauweiler, Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und Sarah Luzia Hassel-Reusing (in 2 BvR 1958/08) auch erforderlich war.
Im Gegensatz zu allen anderen grundrechtsgleichen Rechten ist das Widerstandsrecht nicht gerichtlich einklagbar.
So sagt das erste Lissabon-Urteil in Rn. 186:
.Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG ist ein subsidiäres Ausnahmerecht, das als ultima ratio von vornherein nur dann in Betracht kommt, wenn alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass die Ausübung des Widerstandes das letzte Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist..
Im hier vorliegenden Fall ist die Widerstandslage insoweit ausgelöst worden, wie das Bundesverfassungsgericht rechtswidrig nicht über die Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1958/08 und 2 BvR 2167/09 als solche entschieden hat, und wie dadurch über entscheidungserhebliche Rechtsfragen nicht entschieden worden ist, denn nach dem Bundesverfassungsgericht gibt es keine höhere nationale juristische Instanz mehr, welche Fehler des Gerichts korrigieren könnte. Das betrifft in erster Linie den Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat.; insoweit hat der 2. Senat des Bundes- verfassungsgerichts selbst die Widerstandslage als quasi allerletzte Instanz ausgelöst.
Die Widerstandslage ermächtigt alle deutschen Bürger aber ausschließlich zu dem Maß an zivilem Ungehorsam, welches notwendig ist zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Ordnung des Grundgesetzes, hier also zur Beendigung der mit dem Funktionsvorbehalt unvereinbaren Vergabe hoheitlicher Aufgaben an Privatfirmen.
Außerdem gilt das grundrechtsgleiche Widerstandsrecht nicht zur Durchsetzung irgendeiner anderen Ordnung als der des Grundgesetzes.
Die Ausübung des Widerstandsrechts könnte sich gegenüber dem .Gewährleistungsstaat. z. B. in massenhaften Protestbriefen gegen jede Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch Privatfirmen, in Demonstrationen oder auch in massen- haften Einsprüchen gegen von Privaten geschaffene Verwaltungsakte oder auch in friedlichen Sitzblockaden ausdrücken.

Schlusswort:
Um die Bezahlbarkeit unserer Daseinsvorsorge für alle, den Rechtsstaat, die Demokratie und die freiheitlich-demokra-tische Grundordnung zu sichern, und unsere Staaten in Europa nicht so aufgelöst wie in Afghanistan, Irak und Kolumbien, müssen wir den im .Vertrag von Lissabon. verankerten Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. für Europa verhindern.

zu den Autoren dieses Artikels:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, ist Psychologin und ehrenamtlich vor allem als Menschenrechtlerin und Politikerin aktiv. Volker Reusing ist ihr Ehemann und ebenfalls ehrenamtlich als Menschenrechtler und Politiker im Einsatz. Sie hat am 24.09.2008 eine gültige Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1958/08) gegen das Zustimmungsgesetz zum .Vertrag von Lissabon. eingelegt, welche sich als einzige gegen den Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. wandte.
Am 18.09.2009 reichte sie erneut drei gültige Verfassungsbeschwerden ein (Az. 2 BvR 2167/09), diesmal gegen die Neufassung von drei Begleitgesetzen zum .Lissabon-Vertrag., insbesondere um im Falle des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags sicherzustellen, dass der Staatsformwechsel zum .Gewährleistungsstaat. für Deutschland ausdrücklich untersagt wird.
Mehr Informationen rund um den Vertrag von Lissabon, den .Gewährleistungsstaat. und insbesondere die Texte der Verfassungsbeschwerden vom 24.09.2008 und vom 18.09.2009 finden sich auf ihrer Menschenrechtsseite:
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte

Quellen:

Verfassungsbeschwerden von Sarah Luzia Hassel-Reusing
http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte

Forsa-Umfrage zur Privatisierung für den dbb
http://dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/071008_forsa_buergerbefragung.pdf

lesbare Fassung des .Vertrags von Lissabon.
www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/st06655.en08.pdf

Diskussionspapier vom 10+11.07.2006
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAoQFjAA&url=http%3A%2F%2Fec.europa.eu%2Fdgs%2Finformation_society%2Fevaluation%2Fdata%2Fpdf%2Flib_master%2Finnovation_eu2006_fi.pdf&ei=vB8IS4rkAYnCmQOgz_Q-&usg=AFQjCNELULfRGtWpl0DE5ookCuG35JPrdg&sig2=A1F3rwvd0suqkXH_Q3304w

Arvato.s eigene Präsentation zu seinem Engagement in East Riding
www.arvatogov.de/download/eastriding_infoblatt.pdf
Zeitung .taz. zu hoheitlichen Dienstleistungen von Arvato in Großbritannien und Deutschland
www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/01/03=a0082

dbb Europathemen 8/9 2006 (.staatliche Aufgaben im Visier.)
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/europathemenAKTUELL_AugSept.pdf
Diskussionspapier der finnischen EU-Ratspräsidentschaft vom 10+11.07.2006
http://www.eu2006.fi/news_and_documents/other_documents/vko26/en_GB/1151507822505/_files/75465236385958747/default/com_discussion_paper.pdf

zur Bewachung von Kasernen durch Privatfirmen in Deutschland:
VVDStRL, .Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts. Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel., De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH, S. 303, Fußnote 150
http://books.google.de/books?id=ORM6pVWGtDIC&pg=PA331&lpg=PA331&dq=Vo%C3%9Fkuhle+Ansatz+Mixtum&source=bl&ots=yBI3orLHUo&sig=JxdEniiCVSxTPi6g5FplZwoIpnI&hl=de&ei=q4WGSraqNZ6gmAOYoujkBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4

zur Verfassungswidrigkeit des .Gewährleistungsstaats. laut Rede von Prof. Dr. Voßkuhle aus Oktober 2002:
VVDStRL, .Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts. Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel., De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH, These 12, S. 311
http://books.google.de/books?id=ORM6pVWGtDIC&pg=PA331&lpg=PA331&dq=vo%C3%9Fkuhle+ansatz+mixtum&source=bl&ots=yBI3oqTOZm&sig=dKWeyUEVWPtWUo1kpPy38lFxYq8&hl=de&ei=ToaGSt6UK5OC_AaLs_GOAg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4

Texte von PD Dr. Claudio Franzius zum .Gewährleistungsstaat., zur .Horizontalisierung. und zur .europäischen Di-mension des Gewährleistungsstaats.:
www.claudio-franzius.de

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sieht den .Vertrag von Lissabon. als ein .Maximum an Unverständlichkeit.:
(wissenschaftlicher Dienst des Bundestags Nr. 01/08, .Der Vertrag von Lissabon.)

zur angedachten Vergabe des diplomatischen Dienstes der EU:
(wissenschaftlicher Dienst des Bundestags Nr. 11/08, .Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach dem Vertrag von Lissabon.)

Weißbuch der EU-Kommission (Az. KOM (2004) 374)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2004/com2004_0374de01.pdf

Mitteilung der EU-Kommission vom 20.11.2007 (Az. KOM (2007) 725)
http://ec.europa.eu/services_general_interest/docs/com_2007_0725_de.pdf

Entwurf der EU-Kommission zur Strafbarkeit aller Verletzungen geistigen Eigentums (Az. 2005/0127 (COD), vorhergehend KOM(2006) 168)
http://eurlex. europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf

zum Nachweis des Söldnereinsatzes durch Großbritannien:
.Söldner im Irak . private Armee im Irak. (vierteiliger Dokumentarfilm über Söldner, hieß früher .Die Privatisierung des Krieges . Armee der Söldner.
http://www.youtube.com/watch?v=BFo0pSs10lA
http://www.youtube.com/watch?v=2wNi2BK-LMw
http://www.youtube.com/watch?v=dgJIGlYDzKA
http://www.youtube.com/watch?v=BndgfNRnqxs

zum Nachweis des Kontrollverlustes über private Sicherheitsdienste in Kolumbien, und dass auch dort zuerst Teile der Verwaltung und dann erst Sicherheitsaufgaben privatisiert wurden:
Dokumentarfilm von arte .Kolumbien . Privatarmeen des Staates.
www.youtube.com/watch?v=vZcfSoBkYCQ
www.youtube.com/watch?v=x6qiXE3PhMA
www.youtube.com/watch?v=vgmB1aUQnas

Bertelsmann-Ländergutachten zu Kolumbien:
www.bertelsmann-transformation-index.de/100.0.html

US-Zeitung .The Nation. zu Erfahrungen mit dem Einsatz von Söldnern in Lateinamerika, für Geheimdienstaufgaben und für die Ausbildung von Geheimdienst und Polizei
www.thenation.com/doc/20080623/scahill

US-Repräsentantenhaus zu den Kosten von Privatarmeen
http://oversight.house.gov/documents/20071002183519.pdf
http://oversight.house.gov/documents/20071002182354.pdf

US-Repräsentantenhaus zur Firma Blackwater
http://oversight.house.gov/story.asp?ID=1509
http://oversight.house.gov/story.asp?ID=2240

zum Einsatz von Söldnern beim Aufstand in Afghanistan und zum damit einhergehenden Anstieg des Drogenanbaus:
Dr. Andreas von Bülow, .Im Namen des Staates., Piper Verlag, S. 210-211 + 418
http://ec.europa.eu/services_general_interest/docs/com_2007_0725_de.pdf

UN-Studie zu Drogen aus Afghanistan (90% des Heroins weltweit)
www.unodc.org/documents/regional/central-asia/Blue_Opium%20Poppy%20Roadmap-Work%20in%20Progress_June08.pdf

zum Resolutionsentwurf des Europarats (Doc. 11787):
http://assembly.coe.int/ASP/Doc/RefRedirectEN.asp?Doc=Doc.%2011787

Interviews von Volker Reusing gegenüber attac Medien:
http://www.attac-medien.de/europa/gewaltmonopol/index.html
http://www.attac-medien.de/europa/gewaehrleistungsstaat/index.html