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29 April 2011

Steuern NUR AUF PRIVILEGIEN (sagt Thomas H Greco, Jnr)

Argument gegen VERBRAUCHSSTEUERN. (Thema Grundeinkommen, bge,
geldtheorie, Rüstow)

immer wieder wird behauptet, alle Steuern seien eingepreist. Das ist
schlicht eine Lüge. Die Einkommensteuer eines Unternehmers wird auf
seinen Gewinn berechnet und von seinem Gewinn abgeführt. Der Gewinn
ist Erlös minus Kosten. Preist er die Steuern ein ( d.h. erhöht die
Produktpreise ), erhöht sich bei gleichem Absatz sein Erlös
entsprechend. Bei gleichbleibenden Kosten also auch sein Gewinn.
Darauf muß er dann wieder ( diesmal höhere ) Einkommensteuern zahlen.

Ich habe vor einiger Zeit versucht, das am Beispiel eines Bäckers und
seiner verkauften Brötchen deutlich zu machen. Hier noch einmal das
Beispiel:

Sehr wohl kann man Kosten auf die Preise umlegen ( siehe Maut, erhöhte
Energiekosten, Lohnkosten inkl. sog. Lohnnebenkosten, also Beiträgen
zu den Sozialversicherungen usw. usw. ) - aber Steuern im üblichen
Sinne ( d.h. exklusive Verbrauchsteuern ) zahlt der Arbeitnehmer auf
Einkommen und der Unternehmer auf Gewinn. Der Gewinn berechnet sich
aus der Differenz zwischen Erlösen ( Zahl der verkauften Produkte mal
Preis ) und den Kosten. Auf diesen Gewinn sind Steuern zu zahlen.

Erhöhe ich den Produktpreis um die Steuern anteilig bei gleichen
Kosten und gelingt es mir, den Absatz konstant zu halten ( also Zahl
der verkauften Einheiten ), so e r h ö h e ich meinen Gewinn zusammen
mit dem Erlös und zahle im Endergebnis mehr Steuern. Man kann also
keine Steuern umlegen.

Noch einmal, um es ganz deutlich zu machen: Ich verkaufe 1000 Brötchen
zu 20 cent ( netto, ohne Mehrwertsteuer ). Ergibt einen Erlös von 1000
mal 0,20, also gleich 200 €. Die damit verbunden Kosten sind 100 €.
Gibt einen Gewinn von 100 €. Darauf zahlt der Unternehmer
durchschnittliche Steuern in Deutschland von ca. 36% (
Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer ) macht 36 € Steuern. Ihm
verbleiben also 64 €. Jetzt benutzt er einen genialen Trick: Er
schlägt die 36 € auf die 1000 Brötchen um: D.h. ein Brötchen kostet
jetzt 3,6 cent mehr: Da im Bäckerladen nicht mit zehntel cent
abgerechnet wird, rundet er den Preis auf: Jetzt kostet ein Brötchen
24 cent. Seine Kunden bleiben ihm treu und nehmen ihm weiterhin 1000
Brötchen ab ( sie müssen darauf auch noch die MwSt. zahlen, die gehen
aber ans Finanzamt, nicht an den Unternehmer. ). Sein Erlös ist jetzt
240 €, bei gleichen Kosten von 100 € verbleibt ihm ein Gewinn von
jetzt 140 €. Darauf zahlt er wieder 36 % Steuern, also 50,40 €, sein
Ergebnis nach Steuern beträgt jetzt 89,60 €, also 25,90 € mehr als
vorher:

Ergebnis: Der Staat erhält mehr Steuern, der Unternehmer verdient mehr
Geld, nur der Verbraucher ist angeschissen: er muß mehr für seine
Brötchen bezahlen und ihm bleibt von seinem Einkommen daher weniger
übrig. Man kann also keine Ertragssteuern umlegen!!!!

Bei einem Mehrwertsteuersatz von 50% bei gleichzeitiger Abschaffung
der Ertragssteuern geht das ins absurde: Der Unternehmer zahlt jetz
nämlich keine Steuern mehr auf seinen Gewinn. Den gößten Teil seines
Geldes legt er in ausländischen Fonds an und von dem - anteilsmäßig -
wenigen Geld, das er zum Leben braucht, zahlt er jetzt 30 cent ( 20
cent plus 10 cent Mehrwertsteuer ) für seine Brötchen.

Wieviel Brötchen müßte er wohl essen, um seine vorherigen
Ertragssteuern von 36 € in Form von Verbrauchssteuern wieder
einzubringen? Antwort: 360 Brötchen!

Das zeigt, was hinter dem Vorschlag, alle Steuern zugunsten von
Verbrauchssteuern abzuschaffen, steckt: Es ist ein enormer Vorteil für
alle, die hohe Erträge erwirtschaften. Die damit verbundenen
Ertragssteuerausfälle können und sollen nicht durch höheren Verbrauch
kompensiert werden und eine exorbitante Erhöhung der Verbrauchssteuern
schadet allen Verbrauchern, also dem einfachen Mann in dieser
Gesellschaft.

Soweit zum Thema: Steuern umlegen und BGE durch Mehrwertsteuer finanzieren.


Zitat Ende.

"I am against consumption tax,
only privileges should be taxed".
Greco