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18 August 2008

CIA betreibt kriminelle Finanzierung von Terror

geldwaschen sauber herkunft verschleiern illegal mord verbrechen banker schreibtischtaeterEin ehemaliger Geldwäscher packt aus

Susanne Härpfer 15.08.2008

Von Geldwäsche per Kunsthandel und Geldwäschern im staatlichen Auftrag

Er war Geldwäscher und Berater von Drogenschmugglern: Ken Rijock, 59. Heute arbeitet er für die Gegenseite, berät Strafverfolgungsbehörden bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche. Seine Zentrale ist Miami, sein Zielgebiet aber ist die Welt.

Der mit militärischen Ehren ausgezeichnete Vietnamveteran kämpft heute an unsichtbarer Front. Anders als die Kriege in Südostasien wirken die Verteilungskämpfe im Finanzsektor für Außenstehende nicht gewalttätig. In Wahrheit aber werden mit Geldwäsche nicht nur Auseinandersetzungen mit Waffengewalt finanziert, sondern auch die legale Wirtschaft beeinflusst. Um jeden einzelnen zu schützen vor den Folgen von Geldströmen aus kriminellen Geschäften, unterrichtet Rijock heute das FBI, den Criminal Intelligence Service Kanadas, die amerikanische Luftfahrtbehörde und private Ermittler. Hin und wieder schlüpft er wieder in seine alte Rolle und spielt den Geldwäscher – als Undercover-Agent oder für Fernsehsendungen.

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Ken weiß, wovon er redet. Immerhin war er als Anwalt zehn Jahre lang in Nord- und Südamerika auch Geldwäscher und kam dafür ins Gefängnis. Dann wechselte er die Seiten und sagte im US Kongress aus. Heute berät er Spielfilmproduzenten und schreibt selbst.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Kunstmäzen Alberto Vilar überrascht ihn nicht. Was kaum bekannt ist: gerade der Handel mit Kunst und Antiquitäten ist ein Schwerpunkt der Geldwäsche. Auf Anfrage erläutert Rijock: "Der Boom bei Galerien und Kunstmessen in Deutschland und anderen Ländern ist ein klares Indiz für heftige Geldwäscheaktivitäten; speziell von Drogenkartellen."

Auch die aktuellen Ermittlungen gegen die Helfer von Ex-Diktator Pinochet sind eng mit Rijock verknüpft. "Ich fand einen ehemaligen Banker Pinochets mit Hilfe seiner Maklerlizenz aus Florida", erzählt er auf Anfrage. Einige entzögen sich Verurteilungen auch durch eine spektakuläre Flucht. So wie George, der sich ausgerechnet nach China absetzte. Andere hingegen werden nicht verurteilt, ja es wird noch nicht einmal ermittelt, so wie im Fall des panamesischen Diktators Noriega. Davon erfahre man dann nur hinter vorgehaltener Hand. Ebenso wie in einem Fall, in der Rijock ermittelte und feststellte, dass seltsame Verbindungen zu russischen Geheimdiensten auftauchten.

Doch auch die eigenen Nachrichtendienste seien in Geldwäsche verwickelt, weiß Rijock: "Auch Strafverfolger und Dienste brauchen schwarze Kassen und somit Bargeld", stellt er fest. Es sei weltweit bei allen Nachrichtendiensten üblich, Mitarbeiter zu kriminellen Geschäften zu bringen, berichtet er auf Anfrage. Der Fachmann erinnert sich, dass er in seiner ganzen Zeit als Geldwäscher nie kontrolliert worden sei. So habe er buchstäblich kistenweise Bargeld verschoben. Der Zoll habe stets weggesehen.

Ernüchternd berichtet er von einem Einsatz gegen Geldwäscher, die gestoppt wurde, weil die Geldwäscher für die CIA gearbeitet haben. "Was ich nicht wusste, war, dass die größte, am längsten bestehende Geldwäsche einen Schutzengel hatte: die CIA", erinnert sich Rijock. "Acht der zwölf Direktoren der Geldwäsche-Firma hatten Kontakte zur CIA, sei es als frühere Mitarbeiter, Verbindungsleute oder Quellen, oder als direkte Mitarbeiter. Es war die CIA, die unsere Ermittlungen stoppte – aus Gründen der "nationalen Sicherheit", wie es hieß." Wenn aber Geldwäsche im staatlichen Auftrag geschieht, gegen wen werden dann Geldwäschegesetze wirklich angewendet?



Geldwäschegesetz bringt ab 30. April wichtige Neuerungen



Bargeldsummen ab 5.000 Euro dürfen künftig nicht ohne weiteres von Person zu Person übertragen werden.

Das neue Geldwäschegesetz bringt ab 30. April wesentliche Änderungen für die Verwendung von Bargeld, Überbringerpapieren, Schecks und Überbringersparbüchern. Bei Missachtung drohen empfindliche Geldbußen.

Mit den neuen Maßnahmen (Legislativdekret Nr. 231 vom 21.11.2007) will der Gesetzgeber unter anderem verhindern, dass die Finanzsysteme für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen von bis zu vierzig Prozent des Betrages geahndet.

Übertragung von Bargeld
Künftig ist die Übertragung von Bargeld, Überbringersparbüchern oder Überbringerpapieren in Euro oder Fremdwährung ab einem Betrag von 5.000 Euro, auch wenn sie aus Teilzahlungen besteht, untersagt und muss über eine Bank oder über die italienische Post erfolgen.

Bank-, Post- und Zirkularschecks
Auf allen Bank-, Post- und Zirkularschecks mit einem Betrag von 5.000 Euro und mehr, die ab 30. April ausgestellt werden, müssen Name oder Bezeichnung des Begünstigten und die Klausel „nicht übertragbar“ angegeben sein. Laut den neuen Bestimmungen dürfen die Banken grundsätzlich nur mehr Scheckhefte mit der aufgedruckten Klausel „nicht übertragbar“ ausgeben. Der Kunde kann aber schriftlich freie Scheckformulare oder freie Zirkularschecks beantragen. Diese Schecks dürfen nur für Beträge unter 5.000 Euro ausgestellt werden und unterliegen der Stempelsteuer von 1,5 Euro.

Überbringersparbücher
Ab 30. April dürfen die Überbringersparbücher nur mehr ein Guthaben von weniger als 5.000 Euro aufweisen. Wird ein Überbringersparbuch an einen Dritten übertragen, muss der Inhaber dies der Bank innerhalb von 30 Tagen unter Angabe der Personalien des Dritten und des Tages der Abtretung mitteilen. Überbringersparbücher, die bei Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes am 29.12.2007 bereits bestanden haben und 5.000 Euro oder mehr aufweisen, müssen bis 30. Juni 2009 auf ein Guthaben von unter 5.000 Euro verringert werden.