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25 Oktober 2010

WLAN Schwarzsurfen = Legal -- GEMA Verlegerangst




"Schwarzsurfen" in ungesichertem WLAN-Netzwerk ist legal

Das "Schwarzsurfen" in unverschlüsselten WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Wer sich in ein offenes Drahtlosnetzwerk einwählt, verstößt weder gegen Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch, entschied das Landgericht Wuppertal. Die Strafkammer verwies unter anderem darauf, dass weder bei der Einwahl noch beim "Schwarzsurfen" personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abgerufen würden. Auch der Tatbestand des versuchten Computerbetrugs oder des Erschleichens von Leistungen sei nicht erfüllt. Diesen Artikel weiter lesen

Das Landgericht wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts zurück, das den Antrag der Strafverfolger auf Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen "Schwarzsurfer" ablehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Internet-Nutzer vorgeworfen, sich mit seinem Laptop in das unverschlüsselte Funknetzwerk eingewählt zu haben, um unrechtmäßig die Kosten für die Internetverbindung zu sparen.

Mit einem WLAN-Netzwerk können Nutzer eine drahtlose Verbindung mit dem Internet herstellen. Oft strahlen solche Netzwerke so weit, dass sie etwa auch für Nachbarn empfangbar sind. Ist das Netzwerk nicht mit einem Passwort geschützt, kann sich der Nachbar auch darin einwählen. Da die meisten Internet-Nutzer heutzutage mit einer sogenannten Flatrate surfen, mit der durch eine Einmalzahlung das monatliche Internet-Surfen komplett abgegolten ist, fällt die Einwahl durch fremde Nutzer in ein Netz auf der Rechnung nicht auf.




Springer-Chef pocht auf Online-Gema für Verlage

Hans-Peter Siebenhaar, Donnerstag, 14. Oktober 2010, um 16:59

MÜNCHEN. Zu den Münchener Medientagen kam Mathias Döpfner mit einer klaren Botschaft. Sobald wie möglich, forderte der Vorstandschef von Europas größtem Zeitungskonzern Axel Springer, müsse der Gesetzgeber ein Leistungsschutzrecht für Online-Inhalte der Presseverleger beschließen.

Im Mittelpunkt des geplanten Gesetzgebungsvorhabens, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart ist, steht eine "Online-Gema". Diese Verwertungsgesellschaft, so der Plan, soll Lizenzverträge mit Unternehmen abschließen, die Online-Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften gewerblich nutzen wollen.

"Das Leistungsschutzrecht löst ein wichtiges urheberrechtliches Detail", warb der Springer (SPRI3.SA - Nachrichten) -Chef zum Auftakt des dreitägigen Branchentreffs. "Es beantwortet eine rechtliche Eigentumsfrage - nicht mehr und nicht weniger."

Unterstützung erhielt Döpfner vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Der CSU-Vorsitzende forderte die Kommunikationsbranche zu einem gemeinsamen Kampf "gegen die Gratismentalität im Netz" auf.

Döpfner rechnete in München insbesondere mit den Wirtschaftsverbänden ab, die das geplante Leistungsschutzrecht kritisieren. "Ausgerechnet Verbände, die Stimme für Marktwirtschaft und Eigentum sein sollten, nehmen eine antimarktwirtschaftliche und eigentumsfeindliche Position ein. Sie sprechen Verlagen das Recht ab, Eigentum an den Früchten ihrer Arbeit zu besitzen", kritisierte der

Die Wirtschaftsverbände wenden sich gegen eine Abgabe für die Nutzung der Online-Inhalte von Verlagen. Ein solches Leistungsschutzrecht für Online-Presseverlage sei in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnungen zu tragen, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Erklärung von 24 Verbänden, darunter dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Verband der Automobilindustrie (VDA).

In der Medienbranche hat die Aktion große Verärgerung ausgelöst. "Ich weiß nicht, für was der BDI steht, wahrscheinlich nicht für Intelligenz", sagte gestern Burda-Vorstandschef Paul-Bernhard Kallen. Auf der einen Seite kritisiere der BDI die Produktpiraterie in China, auf der anderen wolle er das Leistungsschutzrecht in Deutschland verhindern.

Döpfner warf dem BDI unfaire Polemik vor: "Wenn der BDI von einer ,Zwangsabgabe? spricht und von einer ,GEZ 2?, dann entspricht das nicht der Wahrheit."

Die Chancen für die Einführung einer Online-Gema stehen gut. Erst vor kurzem sprach sich das Bundesjustizministerium für eine solche Gebühr aus.